Le Monde Diplomatique | 12.10.2017
Die Flüchtlingspolitik der Europäischen Union verhindert Solidarität
von Arne Semsrott
Mit einer einzigen Entscheidung hätte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März 2017 die Flüchtlingspolitik der gesamten Europäischen Union schlagartig ändern können. Eine syrische Flüchtlingsfamilie hatte in der belgischen Botschaft in Beirut ein Einreisevisum in die EU beantragt und gegen die anschließende Ablehnung ihres Antrags geklagt. Der Fall war brisant: Wären die Familienmitglieder bei der Antragstellung bereits auf belgischem Boden gewesen, wären sie wahrscheinlich als Flüchtlinge anerkannt worden. So aber wurde ihnen, wie in solchen Fällen üblich, die Möglichkeit auf ein humanitäres Visum verwehrt. Es stand viel auf dem Spiel für Schutzsuchende aus der ganzen Welt. War die Ablehnung durch die belgischen Behörden rechtswidrig?
Die EU-Richter zogen sich aus der Affäre. Obwohl sogar EU-Generalanwalt Paolo Mengozzi sich in seinem Schlussantrag dafür aussprach, bestimmten Flüchtlingen aus humanitären Gründen ein Visum auszustellen, erklärte sich der EuGH für nicht zuständig. Um humanitäre Visa müssten sich, wenn es sie denn geben sollte, die einzelnen Mitgliedstaaten selbst kümmern. Dabei war der Gerichtshof bei anderen Asylfragen nicht so schüchtern, auch weitreichende Urteile zu sprechen.