„Das Verwaltungsgericht Darmstadt schützt einen Somalier vor der Abschiebung in die Niederlande. Das Leben dort sei für einen geduldeten Flüchtling nicht zumutbar, wie die Richter entschieden.
Das Leben in den Niederlanden ist für einen geduldeten Flüchtling nicht zumutbar. Denn der Somalier müsste womöglich ohne Dach über dem Kopf und ohne Nahrung auskommen. Das würde nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Darmstadt gegen die Menschenwürde verstoßen, die das Grundgesetz im ersten Artikel garantiert.
Mit dieser Begründung hat das Gericht jetzt einen jungen Mann vorläufig vor der Abschiebung in das Nachbarland geschützt. Er ist nicht allein: Auch einige andere Somalier haben in den vergangenen Tagen ähnliche Beschlüsse vor dem Darmstädter Gericht erkämpft.