22. Mai 2014 · Kommentare deaktiviert für „Niederlande sind unzumutbar“ – FR · Kategorien: Nicht zugeordnet · Tags: , ,

„Das Verwaltungsgericht Darmstadt schützt einen Somalier vor der Abschiebung in die Niederlande. Das Leben dort sei für einen geduldeten Flüchtling nicht zumutbar, wie die Richter entschieden.

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Das Leben in den Niederlanden ist für einen geduldeten Flüchtling nicht zumutbar. Denn der Somalier müsste womöglich ohne Dach über dem Kopf und ohne Nahrung auskommen. Das würde nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Darmstadt gegen die Menschenwürde verstoßen, die das Grundgesetz im ersten Artikel garantiert.

Mit dieser Begründung hat das Gericht jetzt einen jungen Mann vorläufig vor der Abschiebung in das Nachbarland geschützt. Er ist nicht allein: Auch einige andere Somalier haben in den vergangenen Tagen ähnliche Beschlüsse vor dem Darmstädter Gericht erkämpft.

Damit bricht das so genannte Dublin-System, das die Zuständigkeit der europäischen Staaten für Asylbewerber regelt, mehr und mehr auseinander. Zuvor hatten deutsche Gerichte bereits Zweifel daran angemeldet, ob Flüchtlinge angesichts der Lebensbedingungen nach Griechenland oder Italien zurückgeschickt werden dürfen.

In Italien geht es, wie jetzt in den Niederlanden, um geduldete Ausländer. Hier hatte die gleiche Kammer des Darmstädter Verwaltungsgerichts mit ihren Entscheidungen vor zwei Jahren eine Debatte angestoßen. Ähnliche Entscheidungen anderer Gerichte zum Schutz vor einer Rückführung nach Italien folgten.

Im aktuellen Fall hatte ein 29-jähriger Mann aus Somalia in den Niederlanden Schutz gesucht. Sein Asylbegehren wurde zwar abgelehnt, aber eine Rückreise nach Somalia war praktisch ausgeschlossen. Das Land besitzt seit Jahrzehnten keine funktionierenden staatlichen Strukturen.

In den Niederlanden lebte der Somalier auf der Straße und durfte nicht arbeiten. Daraufhin entschloss er sich im September 2013, in den Zug nach Deutschland zu steigen. Hier stellte er Ende vorigen Jahres einen neuen Asylantrag.

Das ist eigentlich nicht möglich, wenn ein Ausländer bereits in einem anderen europäischen Land um Asyl nachgesucht hatte. Deswegen sollte er in die Niederlande zurückgebracht werden, was das Verwaltungsgericht im Februar auch billigte.

Das gleiche Gericht hob den eigenen Beschluss aber nun im Eilverfahren auf. Die Stellungnahme einer kirchlichen Menschenrechtsgruppe aus den Niederlanden lasse den Schluss zu, dass der Somalier unter unwürdigen Bedingungen leben müsse.

Es sei nicht sicher auszuschließen, „dass der Antragsteller bei einer Rückkehr in die Niederlande wieder obdachlos und ohne Nahrungsmittelversorgung sein wird“, stellte die Vorsitzende Richterin fest. „Angesichts der auf dem Spiel stehenden körperlichen Unversehrtheit“ überwiege das Interesse des Somaliers gegenüber dem „öffentlichen Vollzugsinteresse“.

Rechtlich stützt sich das Verwaltungsgericht auf das Grundgesetz, das die Menschenwürde für unantastbar erklärt und das Sozialstaats-Prinzip garantiert. Das Bundesverfassungsgericht habe darauf hingewiesen, dass die Menschenwürde „migrationspolitisch nicht zu relativieren“ sei, also auch für Flüchtlinge gelte, so die Darmstädter Richter.

Die Niederlande sind das erste Land der EU, das seit 2013 wieder Flüchtlinge nach Somalia abschiebt, was auf Empörung bei Menschenrechts-Organisationen stößt. Doch das gelingt nur bei einer sehr geringen Zahl, weil es sich für die meisten Betroffenen als unmöglich erweist, auch nur die notwendigen Papiere zu beschaffen.

Die aktuellen Niederlande-Beschlüsse bieten den Betroffenen nur vorläufigen Schutz, wie die Wiesbadener Rechtsanwältin Doris Kösterke-Zerbe betont, die den Somalier vertreten hatte. Das Gericht müsse noch in der Hauptsache entscheiden. Vorher werde der Flüchtling dazu angehört, wie es ihm in den Niederlanden ergangen sei.

Den Anstoß zu den Verfahren hatte die Gießener Flüchtlingsberaterin Maria Bethke gegeben. Sie berät Betroffene in der hessischen Erstaufnahme-Einrichtung für Asylbewerber. Dort treffe sie „immer wieder Flüchtlinge, die nach der Ablehnung ihres Asylantrags in den Niederlanden auf der Straße leben mussten“, berichtet Bethke.

Der Eilbeschluss beschert dem 29-jährigen Somalier zunächst Schutz vor „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“, wie der Sprecher des Verwaltungsgerichts Darmstadt, Jürgen Gasper, erläutert. Das Gericht werde in der Hauptsache entscheiden, sofern sich das Verfahren nicht erledige. Dies könne geschehen, wenn der in Deutschland gestellte Asylantrag des Betroffenen von den Behörden aufgegriffen werde.

Die Darmstädter Richter haben mit einer Vielzahl von Entscheidungen zum Dublin-Verfahren zu tun. Die meisten davon beträfen Somalier, sagt Gasper. Es seien so viele, dass die bisher zuständige vierte Kammer damit überlastet sei, fügte er hinzu. Daher übernehme nun eine andere Kammer die Zuständigkeit.“

Aktenzeichen: 4 L 597/14.DA.A

via Frankfurter Rundschau

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