10. März 2017 · Kommentare deaktiviert für „Maghreb-Staaten: Nur Show um sichere Herkunftsländer“ · Kategorien: Algerien, Deutschland, Marokko, Tunesien · Tags:

Zeit Online | 10.03.2017

Die Koalition will Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern erklären. Der Bundesrat wird es verhindern. Geholfen wäre mit dem Gesetz ohnehin keinem.

Von Ludwig Greven

Im Bundesrat kommt es an diesem Freitag zum Showdown: Das CSU-regierte Bayern wird das vom Bundestag bereits im vergangenen Jahr gebilligte Gesetz zur Abstimmung stellen, mit dem die drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden sollen – obwohl klar ist, dass es dafür keine Mehrheit in der Länderkammer gibt. Denn die Grünen, die in elf Ländern mitregieren, haben angekündigt, dass sie bei ihrem Nein bleiben.

Zwar hat der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Aussicht gestellt, dass sein grün-schwarz regiertes Land zustimmen wird. Es bräuchte aber noch mindestens drei weitere grün mitregierte Länder, um das Gesetz durchzubringen. Das ist nicht absehbar.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière möchte mit der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer Menschen von dort abhalten, nach Deutschland zu kommen. Denn ihre Asylanträge würden dann grundsätzlich als „offensichtlich unbegründet“ gelten, sie hätten faktisch keine Chance mehr, anerkannt zu werden – es sei denn, sie könnten beweisen, dass sie individuell verfolgt werden.

Bereits jetzt werden allerdings fast keine Asylbewerber aus diesen drei Ländern anerkannt. Bei Tunesiern lag die sogenannte Schutzquote im vergangenen Jahr nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bei 0,8 Prozent, bei Algeriern bei 2,7 und bei Marokkanern bei 3,6 Prozent. Von insgesamt rund 9.000 Asylanträgen wurden demnach nur etwa 250 anerkannt.

Darauf beruft sich de Maizière. Für ihn sind die allermeisten Ankömmlinge aus Nordafrika keine Flüchtlinge, sondern Menschen, die wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage in ihrer Heimat in Deutschland ein besseres Leben suchen.

Vor allem aber möchte der CDU-Innenminister nach dem Anschlag des Tunesier Anis Amri in Berlin und nach der Kölner Silvesternacht 2015 ein politisches Zeichen setzen. An den Übergriffen auf Frauen in Köln waren zahlreiche junge Männer aus Nordafrika beteiligt, auch wenn es nach Ermittlungen längst nicht so viele waren, wie anfangs behauptet. De Maizière startete daraufhin seine Initiative, die drei Länder als sicher einzustufen – als Botschaft „nach innen wie nach außen“, wie er sagte: Den Bürgern in Deutschland wollte er zeigen, dass der „starke Staat“ reagiert, und den Menschen in Nordafrika wollte er sagen, dass sie die gefährliche Reise über das Mittelmeer gar nicht erst antreten sollen.

Vorbild Balkan-Staaten

Einmal schon hat das funktioniert: Als ab 2014 immer mehr Menschen vom Westbalkan nach Deutschland kamen, ließ er erst Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina und ein Jahr darauf auch Montenegro, Albanien und das Kosovo zu sicheren Herkunftsländern erklären – im ersten Fall mit Zustimmung Baden-Württembergs, im zweiten Fall mit Unterstützung mehrerer grün mitregierter Länder.

Die Zahl der Flüchtlinge aus den Balkanländern ging daraufhin deutlich zurück, allerdings nicht nur als Folge des deutschen Gesetzes, sondern auch wegen der Abriegelung der Balkanroute. Zudem startete die Bundesregierung eine Aufklärungskampagne in den Ländern, um die Menschen davon abzuhalten, sich auf den Weg zu machen. De Maizière erhofft sich jetzt eine ähnlich abschreckende Wirkung auf Migrantionswillige aus den Maghreb-Staaten.

Verfolgung und Folter

Allerdings ist die Zahl der Schutzsuchenden von dort bereits stark zurückgegangen. 2015 waren noch rund 13.000 Algerier, 10.000 Marokkaner und 2.500 Tunesier gekommen. 2016 waren es insgesamt nur noch rund 8.000 – ein Rückgang um fast 70 Prozent. Von den insgesamt 280.000 Asylsuchenden machten sie gerade mal drei Prozent aus. Eine vergleichbar propagierte Dringlichkeit wie zuvor bei den Balkanländern ist also nicht gegeben.

Als Begründung führt de Maizière auch den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin an. Der Attentäter Amri kam aus Tunesien, er war schon vorher durch Gewalttaten aufgefallen und er hatte sich in Deutschland unter mehreren Identitäten als Flüchtling registriert. Allerdings war sein Asylantrag abgelehnt worden. Seine Abschiebung scheiterte jedoch daran, dass er keine Papiere hatte und Tunesien ihn deshalb nicht zurücknehmen wollte. Ein Argument dafür, den Asylschutz für Menschen aus den Maghreb-Staaten einzuschränken, ist das nicht. Eher ein Vorwand.

Keineswegs sicher

Vor allem aber sind die drei nordafrikanischen Staaten keineswegs so sicher, wie es der Innenminister darstellt. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Pro Asyl und auch nach Einschätzung in den eigenen Leitlinien des Bamf, die sich auf Informationen des Auswärtigen Amtes stützen, werden in allen drei Ländern Frauen, Oppositionelle, Homosexuelle und Journalisten verfolgt. Immer wieder gibt es auch Berichte über Folter. Die Maghreb-Staaten entsprechen also keineswegs den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte 1996 entschieden, das Länder nur als sicher eingestuft werden dürfen, wenn dort „Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen besteht“.

Das Innenministerium und das Bamf argumentieren jedoch, dass auch nach einer Verabschiedung des Gesetzes Asylbewerber aus dem Maghreb die Möglichkeit hätten, in Deutschland Asyl zu bekommen. Allerdings wird die Beweislast umgekehrt: Die Antragsteller müssen dann beweisen, dass sie entgegen der gesetzlichen Annahme in ihrer Heimat persönlich verfolgt werden – was oft schwierig ist, weil dafür Dokumente und Beweise fehlen.

An der schon jetzt geringen Anerkennungsquote würde sich also wohl kaum etwas ändern. Auch die von de Maizière mit dem Gesetz beabsichtigte Beschleunigung der Asylverfahren ist ungewiss. Denn Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten würden weiterhin eine Anhörung durchlaufen, nur das Widerspruchsverfahren vor Gericht wäre abgekürzt.

Entscheidend sind die Abschiebungen

Der entscheidende Punkt ist jedoch: Wer abschieben will, dem nützt es nichts, wenn die abgelehnten Migranten nicht abgeschoben werden können, wie im Fall Amri. 2016 wurden 169 Algerier, 116 Tunesier und 113 Marokkaner in ihre Heimat zurückgebracht – bei insgesamt rund 9.000 Ausreisepflichtigen.

Mit Tunesien wurden jetzt schnellere Abschiebungen vereinbart, mit den beiden anderen Ländern fehlen entsprechende Abkommen. Sie zu abzuschließen, wäre wesentlich wichtiger als die symbolische Erklärung durch das Gesetz. Denn Menschen zurückzuschicken, würde eine wirkungsvollere Botschaft an jene sein, die überlegen, nach Deutschland zu kommen.

Die Abstimmung im Bundesrat ist dagegen reiner Wahlkampf: Die Union will demonstrieren, dass sie sich für Sicherheit einsetzt, und sie will die Grünen als diejenigen vorführen, die das verhindern. Die Grünen wiederum möchten zeigen, dass sie diesmal prinzipienfest sind und sich für Menschenrechte einsetzen.

Das Gesetz wird scheitern. Verloren ist damit nichts.

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