Quelle: NZZ
Der Gerichtshof für Menschenrechte erhöht die Hürden für Rückführungen von Asylsuchenden nach Italien. Das Dublin-Abkommen verliert damit weiter an Schlagkraft.
Kommentar von Katharina Fontana
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz, weil sie eine aus Italien ins Land gelangte afghanische Flüchtlingsfamilie gestützt auf das Dublin-Abkommen nach Italien zurückschicken wollte. Bevor die Schweiz dies tun könne, brauche sie Garantien seitens der italienischen Behörden, dass die Grossfamilie in Italien angemessen betreut werde, verlangen die Richter. Damit gibt der Strassburger Gerichtshof seiner in vielen Urteilen bestätigten Rechtsprechung eine neue Richtung: Befand er die Rückführungen nach Italien vor kurzem noch für unproblematisch, vermutet er nun plötzlich, dass Flüchtlinge dort unhaltbaren Situationen ausgesetzt sein könnten – anders etwa als das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR.