06. November 2015 · Kommentare deaktiviert für Rückführungen nach Italien: Neue Hürden für «Dublin» · Kategorien: Europa · Tags:

Quelle: NZZ

Der Gerichtshof für Menschenrechte erhöht die Hürden für Rückführungen von Asylsuchenden nach Italien. Das Dublin-Abkommen verliert damit weiter an Schlagkraft.

Kommentar von Katharina Fontana

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz, weil sie eine aus Italien ins Land gelangte afghanische Flüchtlingsfamilie gestützt auf das Dublin-Abkommen nach Italien zurückschicken wollte. Bevor die Schweiz dies tun könne, brauche sie Garantien seitens der italienischen Behörden, dass die Grossfamilie in Italien angemessen betreut werde, verlangen die Richter. Damit gibt der Strassburger Gerichtshof seiner in vielen Urteilen bestätigten Rechtsprechung eine neue Richtung: Befand er die Rückführungen nach Italien vor kurzem noch für unproblematisch, vermutet er nun plötzlich, dass Flüchtlinge dort unhaltbaren Situationen ausgesetzt sein könnten – anders etwa als das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR.

Der Entscheid des Gerichtshofs betrifft nicht nur die Schweiz, sondern alle Dublin-Staaten. Positiv ausgedrückt kann man sagen, dass das Urteil aus Sicht der einzelnen Länder schlimmer hätte ausfallen können. Es hebt das Dublin-System, wonach Asylsuchende in das Land zurückgewiesen werden, in dem sie ihr erstes Asylgesuch gestellt haben, nicht aus den Angeln. Rückführungen nach Italien bleiben, anders etwa als im Fall von Griechenland, weiterhin erlaubt. Auch scheint der Gerichtshof mit seiner Forderung nach individuellen Garantien speziell Familien mit Kindern im Auge zu haben und nicht unbedingt auch erwachsene Asylsuchende ohne familiären Anhang. Dennoch ist klar, dass das Urteil zu zusätzlichen Erschwernissen beim Vollzug des Dublin-Abkommens führt und dieses weiter an Schlagkraft verliert.

Müssen die hiesigen Stellen bei einem Gutteil der Dublin-Fälle künftig Informationen einholen, wo und wie die italienischen Behörden die betreffenden Personen unterbringen wollen, werden die Rückführungen nach Italien noch komplizierter. Vergegenwärtigt man sich, dass Italien bei den Dublin-Fällen bereits heute nur beschränkt kooperiert und nun ein zusätzliches Mittel in die Hand bekommen soll, um die Rückübernahme von Asylsuchenden zu verhindern, kann man sich die neuen Schwierigkeiten vorstellen.

Kommentare geschlossen.