„Deutschland verstößt mit den Regeln zum Nachzug von Ehegatten gegen EU-Recht.
Dies sagt ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof
FREIBURG taz | Deutschland verstößt mit seinen Sprachtests beim Ehegattennachzug gleich mehrfach gegen EU-Recht. Diese Auffassung vertritt Paolo Mengozzi, ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), in einem Verfahren aus Berlin.
[…]Seit 2007 bekommen nachziehende Ehegatten nur noch dann eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, wenn sie sich „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen“ können. Dies muss vor der Abreise durch einen Sprachtest nachgewiesen werden. Betroffen sind von der Regelung vor allem Türken, Russen und Kosovaren. Für EU-Staatsangehörige, Amerikaner und Bürger aus vielen anderen Industriestaaten gilt die Deutschpflicht nicht.
Das Verwaltungsgericht Berlin fragte sich, ob das deutsche Gesetz gegen EU-Recht verstößt und legte den Dogan-Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. In seinem Schlussantrag – einer Art Gutachten – empfahl Generalanwalt Mengozzi nun dem EuGH, das deutsche Recht zu beanstanden.