NZZ | 19.02.2018
Mit dem «Stop Soros»-Gesetzespaket will Ungarns Regierung die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen unterbinden.
Meret Baumann, Budapest
«Sie können unsere Organisation zerstören, aber nicht unseren Willen», sagt Zoltan Somogyvari. Es klingt kämpferisch und ernüchtert zugleich. Der Anwalt arbeitet für das ungarische Helsinki-Komitee, eine Nichtregierungsorganisation (NGO), die seit bald 30 Jahren verletzlichen Personen Rechtsbeistand leistet. Und er ist erfolgreich. Vor einem Jahr hiess der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg eine Klage Somogyvaris und seiner Kollegen gut, wonach Ungarn zwei Asylsuchende aus Bangladesh im Herbst 2015 zu Unrecht 23 Tage lang in der Transitzone an der serbischen Grenze festgehalten hatte. Faktisch habe es sich dabei um einen Freiheitsentzug ohne rechtliche Grundlage gehandelt, entschied das Gericht. Ungarn wurde zu einer Entschädigung von 20 000 Euro verurteilt, die Regierung legte allerdings Berufung ein.