Zeit Online | 17.04.2018
Seit Jahren werden Flüchtlinge auf griechischen Inseln festgehalten, viele harren in überfüllten Lagern aus. Das verletzt laut oberstem Gerichtshof die Menschenrechte.
Griechenland muss Asylbewerbern bis zum Abschluss ihres Verfahrens Bewegungsfreiheit gewähren. Das urteilte der höchste Gerichtshof des Landes (StE), wie übereinstimmend griechische staatliche und private Rundfunksender sowie Nachrichtenportale berichteten. Die Entscheidung betreffe auch alle Migranten, die aus der Türkei zu den griechischen Inseln im Osten der Ägäis kommen, hieß es.
Der Beschluss gilt demnach nicht rückwirkend. Er betrifft den Angaben zufolge aber diejenigen Menschen, die vom 17. April an auf den Inseln im Osten der Ägäis ankommen und einen Asylantrag stellen. Sie dürfen dann nicht mehr gezwungen werden, in den Registrierungslagern von Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos zu bleiben, beschloss das Gericht laut den Berichten.