17. April 2018 · Kommentare deaktiviert für „Griechenland: Asylbewerber müssen Bewegungsfreiheit bekommen“ · Kategorien: Griechenland · Tags: ,

Zeit Online | 17.04.2018

Seit Jahren werden Flüchtlinge auf griechischen Inseln festgehalten, viele harren in überfüllten Lagern aus. Das verletzt laut oberstem Gerichtshof die Menschenrechte.

Griechenland muss Asylbewerbern bis zum Abschluss ihres Verfahrens Bewegungsfreiheit gewähren. Das urteilte der höchste Gerichtshof des Landes (StE), wie übereinstimmend griechische staatliche und private Rundfunksender sowie Nachrichtenportale berichteten. Die Entscheidung betreffe auch alle Migranten, die aus der Türkei zu den griechischen Inseln im Osten der Ägäis kommen, hieß es.

Der Beschluss gilt demnach nicht rückwirkend. Er betrifft den Angaben zufolge aber diejenigen Menschen, die vom 17. April an auf den Inseln im Osten der Ägäis ankommen und einen Asylantrag stellen. Sie dürfen dann nicht mehr gezwungen werden, in den Registrierungslagern von Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos zu bleiben, beschloss das Gericht laut den Berichten.

Der EU-Türkei-Flüchtlingspakt sieht vor, dass alle Flüchtlinge, die auf den Inseln der Ostägäis ankommen, von dort zurück in die Türkei gebracht werden müssen, wenn sie in Griechenland kein Asyl bekommen. Die Mehrheit der Asylbewerber musste deshalb auf den Inseln bleiben, solange ihr Verfahren lief.

Diese Einschränkung verletzt jedoch nach Ansicht des Gerichts die Menschenrechte. Zudem habe die Ansammlung von Menschen in Lagern verheerende Konsequenzen für die Bevölkerung der Inseln.

Die Aufnahme- und Registrierungslager auf den griechischen Inseln sind überfüllt. Im größten Lager von Moria auf der Insel Lesbos, das für etwa 3.000 Menschen ausgelegt ist, harrten nach Angaben des Migrationsministeriums am Dienstag 6.456 Menschen aus.

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Ekathimerini | 17.04.2018

New refugees in Greece can move freely, says court

New refugee and migrant arrivals in Greece will soon be able to move around the country freely without being restricted to the islands of the eastern Aegean where they arrive from neighboring Turkey, according to a Council of State ruling that emerged on Tuesday and upends a 2016 decision by the Greek asylum service that forced them to remain in so-called hotspots until their asylum application was processed.

According to the leaked ruling by the country’s highest administrative court, there are no reasons of public interest or migration policy to justify their geographical restriction to the islands of Lesvos, Chios, Samos, Leros, Kos and Rhodes.

Migration Policy Minister Dimitris Vitsas said he would comment on the ruling once he is informed of it officially. Once the ruling is published, new refugees who apply for asylum will be allowed to reside in any part of the country they choose.

The asylum service’s May 2016 decision restricting migrants to the Aegean islands was challenged by the Greek Council for Refugees, an NGO which filed an appeal for its cancellation.

“The imposition of restrictions on movement blocked the distribution of those people throughout Greek territory and resulted in their unequal concentration in specific regions and the significant burdening and decline of those regions,” the court said in its reasoning.

However, taking into account the large number of arrivals, the court said the ruling does not have a retroactive effect, which means it will not relate to the refugees who are already languishing in reception centers.

The so-called hotspots have been operating beyond capacity and the country is now witnessing a fresh spike in arrivals of often flimsy boats carrying desperate passengers from Turkey.

The agreement reached between the European Union and Turkey in March 2016 significantly curbed the number of arrivals in Greece but local authorities say the recent uptick is due to the loosening of security measures in the neighboring country.

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Handelsblatt | 18.04.2018

Griechisches Gericht hebelt den EU-Flüchtlingspakt aus

Asylbewerber können sich künftig in Griechenland frei bewegen. Damit annullieren die obersten Richter praktisch das EU-Flüchtlingsabkommen. Europa muss wieder mit mehr Flüchtlingen rechnen.

Gerd Höhler

Die Entscheidung der 1. Kammer des Staatsrats, des Obersten griechischen Verwaltungsgerichts, fiel knapp aus, mit vier Stimmen gegen drei. Aber das Urteil könnte weitreichende Folgen haben – nicht nur für Griechenland, sondern für die ganze EU.

Es geht um die Umsetzung des Flüchtlingsabkommens, das die Europäische Union im März 2016 mit der Türkei vereinbarte, unter der Federführung von Kanzlerin Angela Merkel.

Nach dem jetzt in Athen bekanntgewordenen Urteil des Staatsrats, das in den nächsten Tagen veröffentlicht werden soll und damit in Kraft tritt, muss Griechenland Asylbewerbern bis zum Abschluss ihres Verfahrens Bewegungsfreiheit im ganzen Land gewähren. Das Urteil könnte zu neuen Flüchtlingsströmen führen, nicht nur in Griechenland. Auch der Druck in anderen EU-Staaten dürfte wachsen.

Nach den Bestimmungen des Flüchtlingsabkommens müssen jene Migranten und Flüchtlinge, die aus der Türkei zu den griechischen Ägäisinseln kommen, zunächst dort bleiben, bis über ihre Asylanträge entschieden ist. Wer kein Asyl erhält, soll in die Türkei zurückgebracht werden – so sieht es der Flüchtlingspakt vor. Wer dagegen als schutzwürdig anerkannt wird, darf aufs griechische Festland weiterreisen. Für diese Asylverfahren gibt es auf den Inseln Chios, Lesbos, Kos, Samos und Leros je ein Aufnahme- und Registrierungslager, die so genannten „Hotspots“.

Aber die Asylverfahren in Griechenland ziehen sich endlos hin. Bis eine endgültige Entscheidung fällt, kann es Jahre dauern. Die Gründe für das schleppende Tempo sind Personalmangel und Einspruchsmöglichkeiten, die von findigen Anwälten genutzt werden, um ablehnende Bescheide immer wieder vor den Verwaltungsgerichten anzufechten.

Die Folge: In den Auffanglagern auf den Inseln herrschen chaotische Zustände. Nachdem in den vergangenen Wochen wieder mehr Schutzsuchende aus der Türkei über die Ägäis kommen, sind die Lager heillos überfüllt. Nach offiziellen Angaben des griechischen Migrationsministeriums waren am Montag auf den Inseln 15.443 Menschen untergebracht.

Die Lager und die anderen Unterbringungsmöglichkeiten, wie angemietete Hotelzimmer und Apartments, haben aber nur eine Kapazität von 8896 Plätzen. Am schlimmsten ist es auf Samos, wo 2984 Migranten und Flüchtlinge in einem Lager hausen, das nur für 648 Personen ausgelegt ist.

Das Lager Moria auf Lesbos hat rund 3000 Plätze, beherbergte aber am Montag 6456 Personen, darunter viele Familien mit kleinen Kindern. Und jeden Tag kommen neue Flüchtlinge und Migranten über die Ägäis. Manchmal sind es 55, wie am Montag, manchmal auch fast 300, wie am vergangenen Samstag.

Warum die Türkei die Flüchtlinge nicht wieder aufnehmen muss

Zur Umsetzung des Flüchtlingsabkommens hatte die griechische Asylbehörde im Mai 2016 eine Verordnung erlassen, die den Verbleib der Asylbewerber auf den Inseln bis zum Abschluss ihres Verfahrens vorschreibt. Diese Regelung hoben die Richter des Staatsrats jetzt mit ihrem Urteil auf.

Zur Begründung heißt es, die Unterbringung auf den Inseln verletze angesichts der Überfüllung der Lager die Grundrechte der Asylbewerber. Das Verfahren sei auch den Inselbewohnern nicht zuzumuten, denen damit eine unverhältnismäßige Last aufgebürdet werde. Die Richter entschieden mit dem Urteil über eine Beschwerde des Griechischen Flüchtlingsrats, einer Nichtregierungsorganisation.

Der Richterspruch gilt allerdings nicht rückwirkend für die bereits in den Insellagern untergebrachten Menschen. Diese rund 15.500 Flüchtlinge und Migranten werden sich jetzt also nicht massenhaft aufs griechische Festland begeben.

Aber sobald das Urteil in den nächsten Tagen veröffentlicht wird, müssen die griechischen Behörden allen Neuankömmlingen nach der Registrierung auf den Inseln und der Stellung ihres Asylantrags volle Bewegungsfreiheit in ganz Griechenland gewähren. Damit wird die Bestimmung, wonach illegal nach Griechenland kommende Migranten und Flüchtlinge in die Türkei zurückgeschickt werden können, ausgehebelt. Denn sind die Menschen einmal von den Inseln aufs Festland weitergereist, müssen die türkischen Behörden sie nicht mehr zurücknehmen. Sie dürften dann auch gar nicht mehr auffindbar sein.

Diese neue Regelung könnte sich schnell unter den in der Türkei wartenden Flüchtlingen und Migranten herumsprechen. Bisher wirkten die chaotischen Zustände in den griechischen Lagern und die Aussicht, dort jahrelang praktisch gefangen zu sein, abschreckend. Die Lockerung dürfte dazu führen, dass wieder mehr Flüchtlinge ankommen.

Gesetzesänderung im Eilverfahren?

Denn wer erst einmal das griechische Festland erreicht hat, kann hoffen, von dort mit Hilfe von Schleppern Wege nach Westeuropa zu finden – über die Adria nach Italien, auf Schleichwegen über den Balkan oder mit gefälschten Reisedokumenten per Flugzeug. Trotz verschärfter Kontrollen gelingt es immer häufiger Migranten, mit falschen Papieren von griechischen Flughäfen in andere EU-Staaten weiterzureisen.

Das griechische Migrationsministerium wollte die Entscheidung des Staatsrats zunächst nicht kommentieren. Man werde erst einmal die Urteilsbegründung studieren, teilte das Büro von Migrationsminister Dimitris Vitsas mit. Die Verwaltungsrichter lassen allerdings eine Hintertür offen.

Sie hoben die Verordnung der Asylbehörde vom Mai 2016 unter anderem deswegen auf, weil diese nicht ausreichend begründet sei. Die Regierung prüft deshalb nun, im Eilverfahren mit einer Gesetzesänderung das bisherige Verfahren der Unterbringung auf den Inseln rechtlich so abzusichern, dass es einer Prüfung durch den Staatsrat standhält.

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