20. Januar 2016 · Kommentare deaktiviert für „Marokko und Algerien: Sichere Herkunftsländer sind das alles nicht“ · Kategorien: Algerien, Marokko · Tags: , ,

Quelle: der Standard

Deutschland könnte die zwei Länder in Nordafrika als sicher einstufen – NGOs kritisieren derlei Pläne

Reiner Wandler aus Madrid

Die Diskussion in Deutschland, Marokko und Algerien als sichere Herkunftsländer einzustufen, um die Verfahren von Asylwerbern aus diesen Ländern zu beschleunigen, stößt in Nordafrika auf Befremden. Nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen werden nicht müde, unter schwierigsten Bedingungen die Verletzung der Menschenrechte sowie die Straffreiheit für beschuldigte Polizeibeamte, Militärs und Geheimdienste zu beklagen.

„Marokko spricht von Respektierung der Menschenrechte und gibt sich als modernes, aufgeschlossenes Land. Europa kauft dies gerne ab. Aber die Wirklichkeit sieht anders aus“, sagt Khadija Ainani, stellvertretende Vorsitzende der marokkanischen Menschenrechtsvereinigung (AMDH).

Aktivisten der „Bewegung 20. Februar“, die im Rahmen des Arabischen Frühlings entstand, werden laut Ainani verfolgt und inhaftiert, obwohl ihre Proteste gewaltfrei sind. Besonders hart geht Marokko gegen Proteste in der seit 1975 besetzten Westsahara vor. „Alleine darüber zu reden, gilt schon als Hochverrat“, sagt Ainani, die auch beklagt, dass die Arbeit ihrer Organisation immer wieder behindert wird.

Amnesty International beschäftigt sich ebenfalls mit Marokko. „Wer an der Oberfläche kratzt, wird auf Folter stoßen“, erklärt der internationale Generalsekretär Salil Shetty. In einem Bericht von 2015 werden zahlreiche Fälle von schwersten Misshandlungen aufgeführt: Aufhängen an Beinen und Armen, Vergewaltigung mit Gegenständen, schmutziges Wasser und Fäkalien, die in Mund und Nase gegossen werden. Und wer seine Peiniger anklagt, dem droht eine Verurteilung wegen „Verleumdung“ und „Falschaussage“.

Nach Abschiebung folgt Haft

Wer der Verfolgung entkommt, setzt sich einer weiteren Gefahr aus. „Wird er wieder hierher abgeschoben, droht Haft“, weiß Ainani, „denn das illegale Auswandern steht unter Strafe.“ Dieses Gesetz wurde auf Druck der EU zur Bekämpfung der Migrationsströme verabschiedet. „Wenn all das ein sicheres Herkunftsland ausmacht, dann weiß ich auch nicht“, sagt Ainani.

Im benachbarten Algerien sieht es nicht viel besser aus. Zwar ist der Bürgerkrieg zwischen radikalen Islamisten und Armee, der in den 1990er-Jahren bis zu 200.000 Tote forderte, Geschichte, doch nach wie vor steht es schlecht um Bürger- und Menschenrechte. „Nach den sogenannten ‚Speiseöl-Aufständen‘ 2011 wurde zwar der Ausnahmezustand aufgehoben, doch hat sich hinsichtlich kollektiver Freiheiten nur wenig geändert“, sagt der Vorsitzende der Algerischen Liga zur Verteidigung der Menschenrechte (LADDH), Noureddine Benissad. Proteste sind nach wie vor verboten, Initiativen und Parteien so gut wie keine zugelassen.

Geheime Gefängnisse

Der allmächtige militärische Geheimdienst DRS hat zwar die Polizeibefugnisse entzogen bekommen, verfolgt aber weiterhin Menschen, die des radikalen Islamismus verdächtigt werden. Dabei geht er nicht zimperlich vor. In mehreren Kasernen werden laut Amnesty geheime Gefängnisse, die nicht dem Justizministerium unterstehen, unterhalten. Dort sollen schwere Folterungen an der Tagesordnung sein. Algerien verhängt außerdem immer noch die Todesstrafe, auch wenn die Exekutionen 1993 ausgesetzt wurden. 2012 waren es 153 Todesurteile, ein Jahr später 40.

Amnesty und auch Human Rights Watch (HRW) beschweren sich zudem über die Straffreiheit für die Verbrechen während des bewaffneten Konfliktes. In den Händen von Armee, DRS, Polizei und Gendarmerie verschwanden zwischen 5.000 und 10.000 Menschen spurlos. Bis heute wurde dies nicht aufgearbeitet.

Auch um Pressefreiheit und Bürgerrechte steht es schlecht. Ehebruch und Homosexualität stehen unter Strafe, kritische Journalisten werden genauso wie Verteidiger der Menschenrechte schnell einmal vor Gericht gestellt. LADDH-Aktivist Abdelkader Kherba etwa wurde 2012 wegen „direkter Anstiftung zu einer Zusammenkunft“ und wegen des Filmens von Protesten zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. 2013 durften Gewerkschafter und Mitglieder der Zivilgesellschaft nicht nach Tunesien zum Weltsozialforum reisen.

Kommentare geschlossen.