25. August 2015 · Kommentare deaktiviert für Dienstanweisung des BAMF: Dublin für syrische Flüchtlinge ausgesetzt · Kategorien: Deutschland · Tags:

Erfolg der Migrationsbewegung gegen Dublin II

Lt. einer Dienstanweisung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 21. August 2015 werden keine Überstellungsverfahren für syrische Flüchtlinge mehr eingeleitet. Was sich je nach Verfahrenstand ergibt, ergibt sich aus der entsprechenden ‚Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublinverfahrens für syrische Staatsangehörige‘.

:::::

siehe auch: Spiegel Online

Dublin-Verfahren ausgesetzt: Syrien-Flüchtlinge dürfen in Deutschland bleiben

Deutschland setzt für Syrer das sogenannte Dublin-Verfahren aus. Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland sollen nicht mehr zurück in den EU-Staat geschickt werden, in dem sie zuerst registriert wurden.

Syrische Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragt haben, sollen künftig nicht mehr in jene EU-Länder überstellt werden, in denen sie zuerst registriert worden sind. Das sieht nach Informationen von SPIEGEL ONLINE eine neue Leitlinie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vor. Asylverfahren, die in einem anderen EU-Land aufgenommen wurden und noch nicht beendet sind, sollen demnach in Deutschland abgeschlossen werden.

Zwar handelt es sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums nicht um eine „formal bindende Vorgabe“ – es ist aber davon auszugehen, dass syrische Flüchtlinge von nun an fest damit rechnen können, in der Bundesrepublik bleiben zu dürfen. Schon bisher wurden Syrer allerdings nur noch in seltenen Fällen nach den Dublin-Regeln in ein anderes EU-Land überstellt – bis Ende Juli 2015 passierte das laut Innenministerium nur in 131 Fällen. In den ersten sechs Monaten des Jahres stellten rund 44.000 Syrer einen Asylantrag in der Bundesrepublik.

Ohnehin schicken die deutschen Behörden Asylbewerber aller Nationalitäten in bestimmte Länder gar nicht mehr zurück, so etwa nach Griechenland. Auch Überstellungen nach Ungarn sind wegen der dortigen Bedingungen für Flüchtlinge umstritten. Grundsätzlich steht es jedem EU-Mitgliedstaat frei, Asylverfahren, die in anderen Ländern begonnen wurden, zu übernehmen.

Die sogenannte Dublin-Verordnung soll regeln, dass ein Asylverfahren nur in einem europäischen Staat stattfindet. Mitglieder sind alle EU-Staaten sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Grundsätzlich gilt, dass der Asylantrag dort gestellt und bearbeitet werden muss, wo ein Flüchtling erstmals den Boden eines Mitgliedstaates betritt. Landet ein Asylbewerber auf einem Flughafen in der Bundesrepublik, wäre dies Deutschland.

Entlastung für Behörden

Dieses Szenario ist in der Realität äußerst selten – die meisten Flüchtlinge haben kein Visum, dass sie für eine legale Einreise mit dem Flugzeug bräuchten. Der große Teil der Asylbewerber, die in die EU kommen, reist über das Mittelmeer – von der Türkei nach Griechenland oder von Nordafrika nach Italien – diese Länder müssten also einen Großteil der Flüchtlinge allein aufnehmen.

Doch die Mittelmeerländer sind mit der Zahl der Flüchtlinge überfordert. Italien und Griechenland wird zudem vorgeworfen, dass sie deshalb zumindest teilweise auf eine Registrierung der Neuankömmlinge verzichten. Da die meisten Flüchtlinge ohnehin nach Nordeuropa wollen, werden sie einfach weitergeleitet. Mit der Aussetzung des Dublin-Verfahrens würde Deutschland die Erstaufnahmestaaten entlasten. Hintergrund dürfte aber auch eine Entlastung der hiesigen Behörden sein, die bei Flüchtlingen aus Syrien nun auf aufwendige Prüfverfahren verzichten können.

:::::

siehe auch: DW

Deutschland setzt Dublin-Verfahren für Syrer aus

Flüchtlinge aus Syrien, die in Deutschland Asyl beantragen, werden nicht mehr in das EU-Land zurückgeschickt, in dem sie zuerst registriert wurden. Die EU-Kommission begrüßt den Schritt.

Deutschland hat die sogenannte Dublin-Verordnung für Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland Syrien ausgesetzt. Das gab das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Twitter bekannt. Der EU-Verordnung zufolge ist das EU-Land für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig, in dem der Betroffene zuerst in die EU eingereist ist. Italien oder Griechenland klagen unter den Lasten durch diese Regel.

Schon vorher wurden syrische Flüchtlinge in Deutschland nur selten nach dem Dublin-Verfahren in ein anderes EU-Land zurückgeschickt. Dies sei in diesem Jahr bis Ende Juli nur in 131 Fällen passiert, berichtet Spiegel Online unter Berufung auf das Innenministerium. In den ersten sechs Monaten hatten rund 44.000 Syrer einen Asylantrag in Deutschland gestellt.

Lob von der EU-Kommission

Die EU-Kommission begrüßte den Schritt. Die Maßnahme sei ein Akt der europäischen Solidarität, sagte Kommissionssprecherin Natasha Bertaud in Brüssel. Die Kommission äußerte zudem die Hoffnung, dass die Forderungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Francois Hollande in der Flüchtlingskrise auch in anderen europäischen Hauptstädten Gehör finden.

Merkel und Hollande hatten sich unter anderem für EU-Aufnahmezentren in Italien und Griechenland sowie eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer ausgesprochen. Die Kommission rief alle EU-Staaten dazu auf, die vereinbarten Regeln des EU-Asylrechts anzuwenden. Nach eigenen Angaben hat sie inzwischen 32 Verfahren gegen Mitgliedsländer eingeleitet, um die Umsetzung der Regeln sicherzustellen.

Kommentare geschlossen.