Heise Online | 25.10.2017
Zur Einreise in den Schengen-Raum müssen sich Angehörige von Drittstaaten künftig nach US-Vorbild mit Fingerabdrücken und Gesichtsbild registrieren lassen. Juristen warnen, dass das System gegen die EU-Grundrechte verstößt.
Stefan Krempl
Mit der Mehrheit von 477 Stimmen vor allem der Konservativen und Teilen der Sozialdemokraten hat das EU-Parlament am Mittwoch ein Gesetzespaket verabschiedet, mit dem ein biometrisches Ein- und Ausreisesystem nach US-Vorbild eingerichtet werden soll. Rund 140 Abgeordnete waren dagegen. Angehörige von Drittstaaten müssen sich demnach künftig zur Einreise in die 26 Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie an den Grenzen Bulgariens und Rumäniens mit vier Fingerabdrücken und Gesichtsbild registrieren lassen. Zusätzlich sollen Identitätsangaben sowie weitere Daten aus Reisedokumenten in dem System aufbewahrt werden.
Die Speicherfrist wird in der Regel drei Jahre betragen. Dehnt ein Ausländer seinen Besuch in der EU unerlaubt aus, können seine Einträge vier Jahre lang gespeichert werden. Die Datenbank soll die zulässige Dauer eines Kurzaufenthalts automatisch berechnen und einen Warnhinweis an die nationalen Sicherheitsbehörden abgeben, wenn der Betreffende bis zum Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer, die meist 90 Tage innerhalb von einem Halbjahr beträgt, nicht ausgereist ist. Das bisherige Stempelverfahren wird eingemottet.
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