Grundrechtekomitee | 15.03.2018
Ungarn behält seinen Terroristen. Am 14. März 2018 wurde in Szeged das Urteil gegen Ahmed H. aus dem voran gegangenen Prozess bestätigt. Der feine Unterschied: Statt zu zehn Jahren Haft wurde er nun zu sieben Jahren verurteilt.
Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden vormittags gehalten, das Urteil folgte überraschenderweise bereits nach der Mittagspause. Das Urteil fällt in der Hochphase des Wahlkampfs für die Parlamentswahl am 8. April und einen Tag vor dem ungarischen Nationalfeiertag. Der Richter hatte sich offenbar entschieden, seine Karriere nicht aufs Spiel zu setzen, indem er in der Urteilsbegründung in großen Teilen der Anklage folgte. Seine zum Abschluss verlesene ausführliche Begründung berücksichtigte die Argumente von Ahmed H.’s Verteidiger nicht. Die geringere Strafe kam zustande, da Ahmed H. nachweislich die wütende Menge versucht hatte zu beruhigen und ein Ultimatum an die Polizei nicht belegt werden konnte.