03. März 2018 · Kommentare deaktiviert für „Familiennachzug bleibt begrenzt“ · Kategorien: Deutschland · Tags:

Süddeutsche Zeitung | 02.03.2018

Für die einen ist es eine Miss­achtung einer UN-Konvention, für andere ein kluger Kompro­miss: Der Familien­nach­zug wird weiter ausgesetzt.

Von Lutz Knappmann, Berlin

Der Bundesrat hat am Freitag die weitere Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus gebilligt. Ein Antrag von Schleswig-Holstein auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf von CDU, CSU und SPD-Fraktion am 1. Februar verabschiedet. Er setzt einen Kompromiss um, den die Parteien bei ihren Koalitionsverhandlungen erzielt hatten. Vom 1. August an sollen demnach im Rahmen von Kontingenten monatlich 1000 Ehepartner und minderjährige Kinder subsidiär geschützter Flüchtlinge oder Eltern minderjähriger Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten können. Die genauen Modalitäten müssen noch rechtlich festgelegt werden. Die Härtefallregelungen aus dringenden humanitären Gründen bleiben von der Begrenzung unberührt. Der Bundestag hatte den Familiennachzug kurz nach der Einführung im März 2016 für zwei Jahre ausgesetzt.

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