Quelle: Süddeutsche Zeitung | 02.01.2016
- Die Bundesregierung erwägt Abweichungen vom Mindestlohn für Flüchtlinge und Zuwanderer, die sich nachqualifizieren müssen.
- Währenddessen sei ihre Arbeit wie ein Pflichtpraktikum zu werten und fiele damit „nicht unter die Mindestlohnpflicht“.
- Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist gegen Sonderregeln für Flüchtlinge.
Von Thomas Öchsner, Berlin
Für Flüchtlinge und Zuwanderer, die sich für die Anerkennung ihres ausländisches Berufsabschlusses in Deutschland nachqualifizieren, soll in dieser Zeit kein Mindestlohn gelten. Dies geht aus einem gemeinsamen Papier des Bundesarbeits-, Bundesfinanz- und Bundesbildungsministeriums hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.