20. Juli 2016 · Kommentare deaktiviert für „Flüchtlinge in Griechenland: Kein Recht auf Familienzusammenführung“ · Kategorien: Griechenland · Tags: ,

Quelle: Pro Asyl

Etwa 57.000 Flüchtlinge sitzen in Griechenland fest, Tausende von ihnen haben nahe Verwandte in anderen EU-Staaten. Doch an Familienzusammenführung ist nicht zu denken: Allein die Registrierung der Flüchtlinge dauert ewig, die Prüfung von Asylanträgen verläuft enorm schleppend. Mitarbeiterinnen des PRO ASYL – RSPA-Projekts berichten:

Von den Flüchtlingen in Griechenland könnten 60 bis 90 Prozent potentielle Antragssteller auf eine Familienzusammenführung im Rahmen der Dublin-Verordnung sein, schätzen NGO-Mitarbeiter. Doch weder die griechische Regierung noch die EU scheinen Interesse daran zu haben, diesen Rechtsanspruch umzusetzen. In Griechenland arbeiten lediglich 13 Angestellte für Dublin-Familienzusammenführungen in der Asylbehörde. Nur ein bis drei Μal pro Woche – je nach Sprache – besteht die geringe Chance, einen Termin zur Asylantragstellung oder zur Beantragung einer Dublin-Familienzusammenführung zu erhalten.

Angespannte Situation in Hot Spots

Allein auf den Inseln der Ägäis befinden sich am 18. Juli 2016 insgesamt 8.657 Flüchtlinge. Bis zur Registrierung vergehen häufig mehrere Wochen. Noch immer ist unklar, ob Anträge von Schutzsuchenden mit Familienmitgliedern in anderen EU-Ländern automatisch als zulässig erklärt werden. Erst dann bestünde Zugang zum Asylverfahren.

Werden die familiären Bindungen jedoch ignoriert, besteht für die Betroffenen die Gefahr einer Abschiebung in die Türkei im Rahmen des EU-Türkei-Deals, trotz der mehr als angespannten Situation dort. Einige der Menschen, die schon am 20. März ankamen, konnten ihre Anträge noch immer nicht registrieren lassen. Das Warten in Ungewissheit führt zu massiven Spannungen in den Hot Spots.

Vor allem für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist die Verzögerung äußerst belastend. Besonders Schutzbedürftige, die von dem Zulässigkeitsverfahren ausgenommen sind, werden zwar früher oder später registriert – doch die Antragstellung muss in der Asylbehörde in Athen erfolgen. Die meisten Schutzsuchenden wissen nicht, wohin sie sich in der Hauptstadt wenden sollen, wo sie schlafen können oder Verpflegung erhalten. Eine Vermittlung an entsprechende Institutionen findet nicht statt, so dass nur wenige Glückliche mit Hilfe von Ehrenamtlichen und Aktivist*innen Unterstützung finden.

Termin zur Registrierung? Kommt vielleicht irgendwann per SMS.

Auf dem griechischen Festland dauert es noch länger: Nach fünf Monaten des Ausharrens unter unmenschlichen Lebensbedingungen und ohne Zugang zum Asylsystem, wurde am 8. Juni auf dem Festland eine „Vorregistrierung“ in Zusammenarbeit zwischen der griechischen Asylbehörde, UNHCR und EASO eingeführt. Sie wird in drei Phasen umgesetzt: Zunächst in den offiziellen Lagern, später in den informellen Lagern und letztlich in den Wohnungen und besetzten Häusern.

Bis zum 12. Juli wurden 24.000 Menschen vorregistriert, so die Asylbehörde gegenüber RSPA. Es wird geschätzt, dass insgesamt 49.000 Menschen an dieser Prozedur teilnehmen werden – alle diejenigen, die zwischen dem 1. Januar und dem 19. März 2016 ankamen. Den Behörden zufolge soll im August mit der tatsächlichen Registrierung begonnen werden – momentan tragen die Behörden in das Dokument der Vorregistrierten beim Stichwort „Termin zur Registrierung“ nur „nicht verfügbar“ ein. Die erfassten Flüchtlinge sollen ab August eine SMS mit einem Registrierungstermin erhalten – so der Plan.

Ähnlich wie bei den Skype-Interviews, ist diese Vorgehensweise vollkommen realitätsfern, die praktische Umsetzung scheint bei den Planungen keine Rolle gespielt zu haben: Die meisten Flüchtlinge wechseln ihre Nummer fast wöchentlich, um Internetpakete günstig zu erwerben. Vorrangig sollen besonders schutzbedürftige Personen einen Termin erhalten.

Wer nicht mitmacht, dem droht Knast

Ob das in der Praxis klappt, ist allerdings fraglich. So berichtet Q.S., ein Familienvater aus Afghanistan, der seit fünf Monaten mit seiner schwangeren Frau und seinem einjährigen Baby in dem berüchtigten Lager Elliniko im ehemaligen Ankunftsterminal des alten Athener Flughafens lebt, dass sie als besonders schutzbedürftige Familie mit einer Anwältin bei der Asylbehörde um einen schnellen Termin zur Registrierung gebeten hatten. Sie wollten zu ihrem minderjährigen Neffen nach Deutschland – dieser ist Waise und sein Onkel in Griechenland der Vormund.

Doch die Registrierung wurde der Anwältin verweigert. Die Begründung: Die Familie habe an der Vorregistrierung teilgenommen, das schließe sich gegenseitig aus, so die Asylbehörde. Eine Rechtsgrundlage für diese Entscheidung gibt es nicht. Vielmehr scheint es diesbezüglich eine interne Anweisung zu geben. Letzte Zweifel daran, dass das Verfahren nicht funktioniert, werden mit widersinnigen Anordnungen wie dieser ausgeräumt.

„UNHCR sagte uns, wenn wir nicht an der Vorregistrierung teilnehmen, dann werden wir weiter papierlos sein und die Polizei wird uns festnehmen. Wir haben Angst bekommen und nahmen teil. Alle nahmen teil“, berichtet Q.S. Denn die nach Ankunft ausgestellten Papiere von afghanischen Schutzsuchenden sind mittlerweile häufig abgelaufen. Die Teilnahme an der Vorregistrierung verschafft den Flüchtlingen zumindest neue Dokumente, sowie Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen wie – zumindest auf dem Papier – der Versorgung in Krankenhäusern. Arbeiten darf man damit aber nicht.

Gravierende Folgen für Minderjährige

Besonders für minderjährige Flüchtlinge, die zu ihren Familien gelangen wollen, hat die lange Wartezeit gravierende Folgen, so RSPA-Anwältin Natassa Strachini. „Die Verzögerungen treffen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge am härtesten. Wenn die noch vor der Antragstellung volljährig werden, verlieren sie ihr Anrecht auf eine Familienzusammenführung.“ Viele unbegleitete Minderjährige in Griechenland, die zu ihren Eltern oder Geschwistern in ein anderes EU-Land wollen, werden so die Antragsfristen verpassen. Auch viele Jugendliche, die mit ihren Familien in Griechenland sind, werden – sobald sie 18 sind und ihr Antrag noch nicht registriert wurde – allein zurück bleiben.

Lebensbedingungen in den Flüchtlingsnotlagern menschenunwürdig

Währenddessen sind die Lebensbedingungen in den griechischen Flüchtlingslagern katastrophal. Auch das UNHCR hat das in einer Presseerklärung am 27. Mai festgestellt. Laut einer Studie des Instituts der Lokalverwaltung waren Anfang Juni noch 55 Prozent der 54 Flüchtlingslager nur mit Zelten ausgestattet. Lediglich 9 Prozent verfügten über Fertighäuser. Viele der Lager entsprächen nicht den UN-Mindeststandards, so die Studie.

Die Regierung hat Ende Juni angekündigt bis September neue Unterbringungsstrukturen zu schaffen, um die Zeltlager zu ersetzen. Doch die vor Ort aktiven Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass die Umsetzung dieser Pläne noch lange dauern wird.

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