17. August 2015 · Kommentare deaktiviert für „Viele sind Fluchthelfer, keine Gangster“ · Kategorien: Deutschland · Tags: ,

Quelle: Zeit Online

Die deutsche Justiz kriminalisiert die Schleuser. Es braucht aber einen menschlicheren Blick auf ein Gewerbe, das in Deutschland einst Bundesverdienstkreuze erhielt.

von Martin Klingst

Der Bundesinnenminister überlegt gerade, Asylbewerbern das Taschengeld zu kürzen. Er hofft, ihnen auf diese Weise den Anreiz zu nehmen, nach Deutschland zu fliehen. Und überdies, so argumentiert er, ginge das Geld ja sowieso nur an die Schleuser.

Mit seinen europäischen Amtskollegen ist sich Thomas de Maizière einig, entschiedener gegen das Schleuserwesen vorzugehen. Für sie steht es auf derselben kriminellen Stufe wie der Menschen- und Organhandel, wie Zwangsprostitution und Kinderpornografie.

Kein Zweifel, es gibt international agierende Verbrecherbanden, die mit der Not der Flüchtlinge skrupellose Geschäfte betreiben und den massenhaften Tod in Kauf nehmen. Sie stopfen seeuntaugliche Schiffe bis über den Rand mit Menschen voll und setzen darauf, dass irgendjemand sie rettet. Und wenn nicht, dann haben die Schiffbrüchigen halt Pech gehabt und müssen ertrinken. Hauptsache, ihnen konnte genügend Geld abgeknöpft werden.

In Deutschland macht sich nach Paragraf 96 Aufenthaltsgesetz strafbar, „wer einem anderen dazu Hilfe leistet“, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wird geahndet, wer dies „gewerbsmäßig“ betreibt.

Schon die Mitgliedschaft in einer Schleuserbande ist nach Paragraf 97 ein Verbrechen und wird mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft. Und wer dabei den Tod eines Flüchtlings verursacht, kommt für nicht weniger als drei Jahre hinter Gitter.

Fluchthelfer, die Asylbewerber über Griechenland nach Deutschland bringen, hat der Bundesgerichtshof Anfang des Jahres geurteilt, dürfen als Schleuser bestraft werden. Er bestätigte damit Haftstrafen von drei und vier Jahren gegen zwei Männer, die syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen auf dem Landweg sowie per Flug nach Frankfurt zur Flucht nach Deutschland verholfen hatten.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass der Blick auf das Schleusergewerbe allein durch die Kriminalitätsbekämpfungsbrille zu kurz greift. Und bisweilen unmenschlich ist.

Warum? Kaum ein Flüchtling gelangt heute noch auf legalem Weg nach Europa und nach Deutschland, schon gar nicht jene arg gebeutelten Menschen aus den Kriegs- und Krisengebieten des Mittleren Ostens und Afrikas. Denn sie alle benötigen ein Visum, das ihnen aber niemand ausstellt.

Seit Menschen politischer, religiöser oder rassischer Verfolgung, seit sie Kriegen, Naturkatastrophen oder bitterer Armut entfliehen müssen, gibt es Schleuser. Noch bis vor Kurzem hießen sie Fluchthelfer, was einen weitaus positiveren Klang hat.

Je hermetischer die Staaten, desto mehr Schleuser

Überdies: Je hermetischer sich Staaten gegen Flüchtlinge abriegeln, je dichter sie ihre Grenzen machen, desto mehr blüht das Schleuserwesen. Denn es müssen Lücken in den Zäunen gesucht, Dokumente gefälscht, Umwege und neue Routen gefunden werden. Dafür brauchen die Flüchtlinge kundige Unterstützer.

Seit Menschengedenken wird für Fluchthilfe Geld, oft sogar sehr viel Geld genommen. Aber ist das allein schon verwerflich?

Ohne Schleuser hätten viele deutsche und europäische Juden niemals den rettenden Hafen von Lissabon und von dort aus Südamerika, Südafrika, Palästina oder die USA erreicht. Viele haben dafür ihr gesamtes Habe geopfert. Das klägliche Scheitern der internationalen Gemeinschaft auf der Flüchtlingskonferenz von Evian im Jahre 1938 ließ das Schleusergewerbe erst richtig blühen.

Verdienstkreuz für DDR-Schleuser

Auch die Flucht aus der DDR kostete bisweilen ein Vermögen. In einer Dokumentation des Hörfunksenders Deutschlandradio Kultur vom 26. Februar 2014 berichtete der ehemalige Ost-Berliner Arzt Berndt Arlt, dass er einem Fluchthelfer 45.000 D-Mark dafür bezahlte, dass er ihn und seine Familie in den Westen brachte.

Niemand wäre jemals auf die Idee gekommen, dieses Schleusertum unter Strafe zu stellen, auch nicht, wenn es gewerbsmäßig erfolgte. Im Gegenteil, einige DDR-Fluchthelfer wurden sogar später mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Zu Recht.

1980 fand es eine Revisionsinstanz des Bundesgerichtshofs völlig in Ordnung, dass Menschen Geschäfte mit der Fluchthilfe machten und 13.000 bis 15.000 D-Mark dafür verlangten, damit jemand der DDR entkommen konnte.

Ein Schleuser hatte damals trotz eines misslungenen Fluchtversuchs von seinem westdeutschen Auftraggeber den vereinbarten Vorschuss verlangt. Der BGH gab ihm recht. Der Vertrag, urteilten die Richter, verstoße nicht gegen die guten Sitten. Denn es sei nicht anstößig, selbst bei Menschen in einer äußersten Notlage, eine Hilfeleistung von einer Vergütung abhängig zu machen. Wer Flüchtende dabei unterstütze, „das ihnen zustehende Recht auf Freizügigkeit zu verwirklichen“, so die Richter, verfolge durchaus „edle Motive“.

Die Mauer ist gefallen, die DDR untergegangen, heute, 25 Jahre später, gelten Fluchthelfer als Kriminelle. Das bedeutet: Der rechtliche Blick auf Schleuser ist nicht abhängig von ihrer Tat selbst, sondern von politischen Opportunitäten.

Kommentare geschlossen.