03. August 2015 · Kommentare deaktiviert für „Der Flüchtling auf dem Rücksitz“ · Kategorien: Deutschland · Tags:

Quelle: Zeit Online

Zur Tarnung ein Deutschlandfähnchen am Spiegel: Aktivisten rufen dazu auf, Flüchtlingen über die Grenze nach Deutschland zu helfen. Auch, wenn das strafbar ist.

von Frida Thurm

Es sieht aus wie eine Urlaubsreise. Die drei Männer in dem kleinen Cabrio fahren von Italien über den Brenner, durch Österreich, weiter nach Deutschland. Doch anders als Urlauber fahren sie an Raststätten und Parkplätzen vorbei, weiter nach Norden, nur nicht halten, solange die Grenze noch nah ist.

Auf dem Rücksitz, hinter getönten Scheiben, sitzt Oumar Sissoko*. Der Student ist vor dem Krieg aus Mali geflohen. Die beiden Männer, die vorn im Auto sitzen, kennt er über eine gemeinsame Freundin. Ihr fahrt doch von Italien nach Deutschland, hatte sie zu ihnen gesagt. Ob sie nicht Oumar mitnehmen könnten? So erzählt es einer der beiden später. Der Malier war 2013 in Sizilien angekommen, mehrere Tage war er mit einem Schlauchboot von Libyen aus unterwegs gewesen. In Italien erzählten ihm andere Flüchtlinge bald, dass dort seine Chancen auf Asyl oder einen dauerhaften Aufenthaltsstatus schlecht seien. In Süddeutschland dagegen hat er Freunde, sie können ihm ihm weiterhelfen, hofft er.

Alle Beteiligten wollen anonym bleiben, denn was sie tun, ist nicht legal. Sissoko müsste seinen Asylantrag eigentlich in Italien stellen, dem ersten EU-Land, das er betreten hat. Die Männer mit dem Cabrio dürfen ihm bei seiner unerlaubten Einreise nach Deutschland nicht helfen. Sie tun es trotzdem, nicht aus finanzieller Motivation, sondern weil sie die europäische Flüchtlingspolitik ablehnen.

Wenn es nach den Aktivisten des Berliner Peng Collectives geht, wird es bald mehr solcher Reisen geben, mit Cabrios, Familienwagen oder Limousinen. „Ich bin Fluchthelfer“ heißt ihre Kampagne, „denn Fluchthilfe kann Leben retten“.

Im Pkw über die Grenze

Ihre Idee: Die meisten Flüchtlinge kommen in Italien an, wollen aber oft in ein anderes Land innerhalb der Schengen-Zone – weil sie die dortige Sprache sprechen, dort Freunde oder Familie haben, oder bessere Aussichten auf Asyl. Weil Züge und Busse aus Italien nach Norden aber mittlerweile so stark von der Polizei kontrolliert werden, schaffen sie es oft nicht. Die Fluchthelfer-Aktion soll dafür sorgen, dass sie in privaten Autos mitgenommen werden und so unentdeckt bleiben.

Rechtlich ist das problematisch. Denn das „Einschleusen von Ausländern“ ist nach §96 Aufenthaltsgesetz strafbar. Allerdings gilt das nur, wenn der Schleuser dafür Geld nimmt, es wiederholt tut, oder gleich mehrere Personen über die Grenze bringt. Doch auch, wer nur ein Mal einen Flüchtling im Auto von Italien nach Deutschland fährt, kann sich der Beihilfe zur unerlaubten Einreise (§95) strafbar machen.

Den Aktivisten sei das bewusst, sagen sie, sie haben sich vor Beginn der Kampagne von einem Juristen beraten lassen. Nach dessen Einschätzung riskierten Fluchthelfer höchstens eine Geldstrafe. Dieses Risiko nehmen sie in Kauf. „Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht“, sagt ein Aktivist des Peng Collectives, der Maximilian Thalbach genannt werden möchte, aber eigentlich anders heißt. „Dass ich in Deutschland geboren bin, ist Zufall. Warum darf ich mich überall hin bewegen, Flüchtlinge aber nicht?“

Zu DDR-Zeiten war Fluchthilfe akzeptiert

Aktionen und Proteste für Flüchtlingsrechte fanden gerade in Berlin in letzter Zeit oft in einem kleinen Kreis von Aktivisten statt, so wie die Besetzung und der Protest gegen die Räumung des Oranienplatzes, über die sich die Szene zerstritt. Das Peng Collective will mit ihrer Kampagne nicht unbedingt die radikale Linke ansprechen, sagen die Mitglieder, sondern eher das Umfeld der Stuttgart-21-Protestler: Menschen im mittleren Alter, die zu zivilem Ungehorsam bereit sind, Menschen, die Autos fahren, die nicht bei Stichproben auf der Autobahn rausgepickt werden. Einer der Tipps auf der Website: Ein Deutschlandfähnchen gut sichtbar am Seitenspiegel anbringen. Außerdem: Ein Pappschild wie zum Trampen mitnehmen, auf dem der nächste größere Ort steht.

Denn wenn der Fluchthelfer glaubhaft machen kann, dass er nicht wusste, dass sein Mitfahrer illegal nach Deutschland einreist, ist die Hilfe dazu nicht strafbar, sagt Martin Paul Waßmer, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln.
Die Tipps auf der Website könnten strafbar sein

Allerdings gibt er zu bedenken: Die Tipps auf der Fluchthelfer-Website könnten strafbar sein: Als sogenannte Kettenbeihilfe, also als Beihilfe zur Beihilfe zur unerlaubten Einreise. Oder sogar als Anstiftung dazu.

Eine Mitfahrzentrale für Fluchthilfe ist die Seite jedoch nicht, verabreden müssen sich die Fluchthelfer mit den Flüchtlingen vor Ort, etwa, indem sie Flüchtlingslager in Italien besuchen, oder zu den Stellen in Grenznähe an der Autobahn fahren, wo sich viele sammeln, die über die Grenze wollen.

„Es gibt so viele Leute, die Bildungsurlaub machen. Wer das nächste Mal in der Toskana ist, kann lieber eine Kirche weniger besuchen“, sagt Thalbach. Mit ihrer Kampagne wollen sie natürlich auch provozieren: Ihnen gehe darum, dass über die Situation der Flüchtlinge in Europa gesprochen wird, sagt Thalbach. Wie viele Flüchtlinge durch die Kampagne über die Grenze gelangen werden, werden sie nicht messen können.

Die Aktivisten haben einen prominenten Befürworter: Burkhart Veigel half in den sechziger Jahren etwa 650 DDR-Bürgern bei der Flucht in die Bundesrepublik. „Ich sehe keinen Unterschied zwischen dem, was ich gemacht habe und dem, was ein syrischer Fluchthelfer macht“, wird er auf der Website zitiert. „Wenn ein Mensch in Not ist, hat er ein eigenes Gesetz. Und wenn ihm kein anderer hilft, müssen wir das eben tun.“ Veigel erhielt 2012 das Bundesverdienstkreuz für sein „Engagement für die Freiheit“. Dass es nicht unbedingt dasselbe ist, aus einem Staat nicht herausgelassen werden oder in einen anderen nicht hinein, ist für das Peng Collective unerheblich.

Am Freitag, haben die Aktivisten angekündigt, wollen sie Fluchthelfern ein fiktives „Europäisches Verdienstkreuz“ verleihen.

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