05. April 2017 · Kommentare deaktiviert für „Rund 268.000 Syrer haben Anspruch auf Familiennachzug“ · Kategorien: Deutschland · Tags: ,

Spiegel-Online | 05.04.2017

Etwa 268.000 Syrer in Deutschland haben laut einem Medienbericht das Recht, ihre Familie nachzuholen. Wie viele Menschen dadurch zusätzlich nach Deutschland kommen, lässt sich aber nur schwer vorhersagen.

Knapp 268.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland haben derzeit einen Anspruch auf Familiennachzug. Zu diesem Schluss kommt ein internes Papier der Bundesregierung, über das die „Bild“-Zeitung berichtet. Für die genannte Zahl von Flüchtlingen finde die Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre nach dem Aufenthaltsgesetz keine Anwendung. Sie dürften also ihre Angehörigen nach Deutschland holen.

Die Bundesregierung hatte im Zuge des Flüchtlingszuzugs beschlossen, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Diesen Schutz erhalten Geflüchtete, die keinen Anspruch auf den vollen Flüchtlingsstatus haben.

Ende 2015 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einer Prognose noch damit gerechnet, dass bis zu 500.000 syrische Flüchtlinge ihre Angehörigen nach Deutschland holen könnten. Die Bundesregierung kommt jetzt also nur noch auf rund die Hälfte.

Das Recht auf Familiennachzug ergibt sich aus dem deutschen Grundgesetz, das in Artikel 6 den Schutz der Ehe und der Familie regelt. Wie viele Menschen dadurch zusätzlich nach Deutschland kommen werden, lässt sich schwer abschätzen. Das BAMF rechnet mit 0,9 bis 1,2 Angehörigen pro Flüchtling.

Im vergangenen Jahr erhielten zwischen Januar und September 2016 allerdings nur rund 40.000 Angehörige anerkannter syrischer Flüchtlinge ein sogenanntes Familienzusammenführungsvisum. Der größte Teil der Visa, fast 13.000, wurde in Istanbul erteilt, auch die Auslandsvertretung in Beirut beschied rund 9000 Anträge positiv. Das war zwar deutlich mehr als im Jahr 2015, aber weniger als weithin angenommen.

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