03. Juni 2017 · Kommentare deaktiviert für Matthias Monroy: Entwicklungshilfe für Libyens Küstenwache · Kategorien: Europa, Italien, Libyen · Tags:

Gastartikel

Entwicklungshilfe für Libyens Küstenwache: Aufbau zum Türsteher der Festung Europa

Matthias Monroy

Der Türsteher Muammar al-Gaddafi ist nicht mehr, die vom Westen unterstützte Einheitsregierung in Tripolis kann das Land nicht kontrollieren. Trotzdem will die Europäische Union Teile der libyschen Küstenwache wieder aufbauen und mit neuer Überwachung ausrüsten. Die EU-Mittelmeeranrainer errichten ein Netzwerk zur Kommunikation von Militärs und Grenzpolizeien. Auch Libyen, Ägypten, Algerien und Tunesien sollen dort mitmachen. Geflüchtete könnten dann auf offener See aufgegriffen und nach Libyen zurückgebracht werden. Damit soll das das größte Loch in der Festung Europa gestopft werden. Bis Ende Mai haben über 60.000 Personen die Passage über Libyen genutzt. Laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen sind in diesen fünf Monaten 1.720 Bootsflüchtlinge ertrunken.

Abermals haben Marineangehörige aus Libyen Schusswaffen gegen Geflüchtete und HelferInnen eingesetzt. Angehörige der Organisationen Jugend Rettet und SOS Mediterranee gerieten am 23. Mai bei der Rettung von rund 100 Geflüchteten ins Kreuzfeuer der libyschen Küstenwache. Die privaten Seenotrettungsorganisationen konnten die Bergung der Menschen an Bord zweier Boote im zentralen Mittelmeer nicht fortsetzen. Immerhin gelang es der Besatzung ihrer Schiffe „Iuventa“ und „Aquarius“, die Insassen mit Rettungswesten auszustatten. Der Vorfall ereignete sich außerhalb libyscher Hoheitsgewässer. Auf Bildern, die von der Besatzung der „Iuventa“ präsentiert wurden, sind die Männer der Küstenwache zu erkennen wie sie das Schlauchboot entern und die Insassen mit großkalibrigen Waffen bedrohen. Schon vorher sollen sie zuerst in Richtung eines Fischerbootes und dann in Richtung der Geflüchteten in Seenot gefeuert haben. Zwei Boote wurden schließlich zurück in libysches Hoheitsgebiet gezwungen.

Die gefährliche Zuspitzung von Rettungseinsätzen hatte sich bereits Tage zuvor angekündigt. Am 10. Mai hatte ein großes Patrouillenschiff der libyschen Küstenwache das Rettungsschiff „Sea-Watch 2“ beinahe gerammt. Anschließend mischten sich die Uniformträger in den Rettungseinsatz der Sea-Watch-Crew ein und zwangen die Geflüchteten mit vorgehaltener Waffe zur Umkehr nach Libyen. In der Aufregung hätte das mit über 500 Menschen besetzte Holzboot leicht kentern können, wie Sea-Watch in einer Pressemitteilung schreibt. Libyschen Medienberichten zufolge hat die dortige Küstenwache an besagtem Wochenende mindestens 20 Boote bzw. deren Insassen zurück nach Libyen gezwungen.

Schon letztes Jahr mehrere Schusswaffeneinsätze

Seit einem Jahr häufen sich entsprechende Vorfälle gegenüber den privaten Organisationen. Bewaffnete stürmten am 24. April 2016 ein Schiff der Sea-Watch außerhalb libyscher Hoheitsgewässer und schüchterten die Besatzung mit Schüssen ein. Das eingesetzte Schnellboot trug libysche Hoheitszeichen. Angeblich hatte die Küstenwache das Rettungsschiff der illegalen Fischerei verdächtigt. Am 7. August wurden zwei Helfer der Rettungsmission Sea-Eye festgenommen, angeblich weil sie mit ihrem Schnellboot aus tunesischen Gewässern kommend in libysches Hoheitsgebiet eingedrungen waren. Nach drei Tagen wurden die Crew-Mitglieder freigelassen und an ein deutsches Marineschiff übergeben, ihr Speed-Boat bleibt in Libyen beschlagnahmt.

Am 17. August schoss die Küstenwache während eines Such- und Rettungseinsatzes auf ein Schiff von „Ärzte ohne Grenzen“. Ein zunächst nicht identifiziertes Schnellboot näherte sich nach Schilderungen der Organisation mit hoher Geschwindigkeit ihrem Schiff „Bourbon Argos“ und gab mindestens 13 Schüsse ab. Einige Geschosse beschädigten die Brücke des Rettungsschiffes, die Besatzung flüchtete in einen Sicherheitsraum. Ärzte ohne Grenzen betont, die „Bourbon Argos“ sei 24 Seemeilen vor der libyschen Küste und damit außerhalb der Hoheitsgewässer gefahren.

Bilanz eines Störmanövers: Bis zu 30 Personen ertrunken

Der bislang schwerwiegendste Zwischenfall mit der libyschen Küstenwache (Stand: Anfang Juni 2017) ereignete sich am 21. Oktober 2016, nachdem ein Patrouillenschiff mit der Kennung „267“ einen Rettungseinsatz behinderte und ein Schlauchboot mit Geflüchteten beschädigte. Wie auf den Bildern des mitfahrenden Fotografen Christian Ditsch gut zu erkennen ist, schob sich die Küstenwache zwischen ein Schnellboot der „Sea Watch 2“ und das zu rettende Schlauchboot. Die Crew wurde dadurch gehindert, die Geflüchteten mit Rettungswesten zu versorgen. Ein Uniformierter enterte schließlich das Boot und schlug auf die Geflüchteten ein, um den Außenbordmotor zu stehlen. Bei dem Manöver riss die libysche Einheit mit dem Heck ihres Schiffes eine Kammer des Schlauchbootes auf, fast alle der etwa 150 Insassen rutschten ins Wasser. Bis zu 30 Personen ertranken dabei.

Der Sea-Watch-Verein hat deshalb versucht, die Verantwortlichen für den Tod der Geflüchteten zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Nach § 6 Nr. 3 StGB gilt das Weltrechtsprinzip, wonach eine in internationalen Gewässern erfolgte Tat auch von der deutschen Justiz verfolgt werden kann. Möglich wären Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen § 316 c StGB, der Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr unter Strafe stellt. Die libysche Küstenwache wollte zwar nicht (wie es der Paragraf regelt) die „Herrschaft“ über das Mutterschiff „Sea-Watch 2“ erlangen, unterband jedoch den Rettungseinsatz ihres Beibootes.

Das von der italienischen Seenotrettungsleitstelle (Maritime Rescue Coordination Centre, MRCC) erteilte Mandat zur Rettung erhob die Crew der „Sea-Watch 2“ in den Rang eines „On Scene Coordinators“, was gemäß Seerecht das zuerst eingetroffene, das am besten ausgerüstete Schiff oder das von der Rettungsleitstelle angewiesene Schiff bezeichnet. „On Scene Coordinators“ können hinzu kommenden Schiffen Weisungen erteilen. Dies hätte auch von der libyschen Küstenwache befolgt werden müssen. Das Hamburger Landesgericht, bei dem die Klage des Sea-Watch-Vereins einging, konnte der Argumentation jedoch nicht folgen und stellte das Verfahren ein. Auf Bitten des Sea-Watch-Vereins könnte jetzt der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag in der Sache ermitteln.

Mehr libysche Präsenz außerhalb der Hoheitsgewässer

Erst kürzlich berichteten die Rettungsorganisationen eine zunehmende Präsenz der libyschen Küstenwache außerhalb der Hoheitsgewässer. Dort wäre Libyen als Küstenanrainer laut dem Seevölkerrecht zwar für Einsätze zur Seenotrettung oder bei anderen kritischen Vorfällen für entsprechende Maßnahmen verantwortlich. Diese Zuständigkeit für die einzelnen Seenotrettungsgebiete („Maritime Search and Rescue Regions“) ist in dem internationalen Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See von 1979 („Search And Rescue Convention 79“) geregelt. Libyen ist dem Abkommen beigetreten, kommt den Verpflichtungen aber seit Jahren nicht nach. Auch hat bislang keine der wechselnden Regierungen Informationen zu den Grenzen seiner Seenotrettungszone bekannt gegeben. Eine zuständige und verantwortliche Rettungsleitstelle („Rescue Coordination Centre“) wurde ebenfalls nicht benannt. Auch die Bundesregierung spricht angesichts dieser fehlenden Zuständigkeiten von einer „sogenannten libyschen Küstenwache“.

In diesem Vakuum erfolgten Rettungseinsätze im zentralen Mittelmeer deshalb bislang ausschließlich durch private Organisationen oder durch eines der rund 100 Handelsschiffe, die in dem Gebiet unterwegs sind und die nach dem Seerecht ebenfalls zu Rettungseinsätzen verpflichtet werden können. Weitere Einsätze werden mit Schiffen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED oder der Grenzagentur Frontex durchgeführt, die in der Operation TRITON vor italienischen Küsten ankommende Geflüchtete registriert und ihre biometrischen Daten speichert.

Mit U-Booten gegen „Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke“

EUNAVFOR MED wurde am 18. Mai 2015 von den EU-Außen- und Verteidigungsministern eingerichtet, um das „perfide Geschäftsmodell der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke“ zu zerschlagen. Die Mission soll aus drei Phasen bestehen. Im Juni 2015 billigte der Rat der EU für Auswärtige Angelegenheiten den Operationsplan und den Beginn der „Phase 1“ zur Aufklärung und Informationsgewinnung. Damals startete EUNAVFOR MED mit Schiffen oder Luftfahrzeugen aus neun Nationen, die dem Operationshauptquartier der EU in Rom unterstellt waren. Derzeit besteht der Verband aus acht Schiffen, drei Aufklärungsflugzeugen und (im Rahmen sogenannter nationaler Unterstellungen) auch U-Booten. Im Juni 2016 beschloss der Rat der Europäischen Union den „Kapazitätsaufbau“ der libyschen Küstenwache und Marine zur Bekämpfung des „Menschenschmuggels“ auf der zentralen Mittelmeerroute. Als erster Schritt wurden 78 Angehörige der zur Marine gehörenden Küstenwache auf Kriegsschiffen von EUNAVFOR MED ausgebildet. Im „Ausbildungspaket 2“ folgten Module auf dem Festland in Griechenland und Malta sowie Italien. Nach diesem „Ausbildungspaket 2“ soll nach derzeitigen Planungen ein „Ausbildungspaket 3“ folgen.

Auch die EU-Grenzagentur Frontex und die Bundeswehr waren daran beteiligt. Als zentrale Bestandteile der Ausbildungsinhalte nennt die Bundesregierung „Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht, internationales Seerecht und die professionelle Durchführung von Seenotrettungsmaßnahmen“. Sie sollen die libyschen Kapazitäten zur Seenotrettung „erhöhen“. Angesichts der zunehmenden Brutalisierung der Migrationskontrolle auf dem Mittelmeer kann bezweifelt werden, dass es in EUNAVFOR MED tatsächlich um Seenotrettung ging. Vielmehr soll das libysche Militär zum Türsteher der Festung Europa aufgebaut werden.

Ein Seepferdchen zur Migrationskontrolle

Noch in diesem Jahr soll das satellitengestützte Netzwerk „Seahorse Mediterranean“ („Seepferdchen Mittelmeer“) in Betrieb genommen werden. Dies teilte die Europäische Kommission auf eine parlamentarische Nachfrage mit. Dann erhielten die libysche Küstenwache und die befehlsgebende Marine Informationen aus europäischen Überwachungssystemen. Das Ziel ist die zunehmende libysche Beteiligung an Rettungseinsätzen außerhalb der Hoheitsgewässer.

An „Seahorse Mediterranean“ nehmen alle EU-Mitgliedstaaten teil, die eine Außengrenze am zentralen Mittelmeer haben (Spanien, Portugal, Frankreich, Italien, Malta, Griechenland und Zypern). Die nationalen Koordinierungszentren der Länder werden an ein „Mediterranean Border Cooperation Centre“ (MEBOCC) angeschlossen, das im nationalen italienischen Koordinierungszentrum für die Grenzüberwachung angesiedelt ist. Ebenfalls geplant ist die Anbindung von Tunesien, Algerien und Ägypten. Behörden der drei Länder beteiligen sich bereits auf regionaler Ebene an dem Netzwerk. Nun sollen sie auch Schulungsmaßnahmen durchlaufen.

„Seahorse Mediterranean“ folgt dem Projekt „Seahorse Atlantic“, das die spanische Guardia Civil Anfang des Jahrtausends eingerichtet hatte. Dort sind die westafrikanischen Staaten Mauretanien, Marokko, Senegal, Gambia, Guinea Bissau und die Kap Verden angeschlossen. Die Länder erhielten hierfür 1,4 Millionen Euro aus EU-Mitteln (80%) beziehungsweise aus Spanien (20%).

Neues Abkommen mit Italien

Eigentlich sollte „Seahorse Mediterranean“ schon in 2015 in Betrieb gehen, eine Ausschreibung für die technische Ausstattung erfolgte bereits in 2014. Damals hieß es, in Italien und Malta sollten hierzu regionale Lagezentren eingerichtet werden. In 2012 unterzeichnete die Rebellenregierung in Libyen nach dem Sturz von Muammar Gaddafi eine Erklärung, wonach das Land an „Seahorse Mediterranean“ mitarbeiten und hierfür militärische Lagenzentren in Benghasi und Tripolis einrichten werde. Mit Libyen wurde vereinbart, im April 2014 eine Ausschreibung für „gemeinsame Infrastruktur“ zu veröffentlichen, darunter die technische Ausrüstung sowie Hard- und Software. Der neu aufflammende Bürgerkrieg in Libyen hatte die Pläne zunächst durchkreuzt.

Im Januar hatte die italienische Regierung ein Abkommen zur Migrationskontrolle mit Libyen geschlossen, das einem früheren bilateralen Vertrag noch unter Muammar al-Gaddafi folgt. Italien will die vom Westen unterstützte libysche Einheitsregierung mit Drohnen und Radareinrichtungen sowie der Bereitstellung von Ausrüstung und Ausbildung unterstützen. Im Gegenzug soll das Land Anstrengungen unternehmen, irreguläre Grenzübertritte entlang der Grenze in der Sahara zu verhindern und MigrantInnen in Länder wie den Niger, Tschad oder Sudan zurückzuschicken.

Gelder aus dem EU-Instrument für Entwicklungszusammenarbeit

Italien versprach außerdem, das für den Informationsaustausch in „Seahorse Mediterranean“ benötigte Lagezentrum einzurichten und die libyschen Militärs in dessen Betrieb zu schulen. Die entsprechenden Maßnahmen sollen bis Oktober abgeschlossen sein. Nach einem Beschluss der EU-Staats- und Regierungschefs vom 3. Februar 2017 wird das Vorhaben mit einer Million Euro unterstützt. Das Geld stammt aus dem aus dem EU-Instrument für Entwicklungszusammenarbeit. Weitere Gelder hatte kürzlich der EU-Hilfsfonds für Afrika beschlossen. Libyen soll 90 Millionen Euro erhalten, die unter anderem zur „Steuerung von Migrationsströmen“ ausgegeben werden. Zu den Zielen gehören die „Eindämmung und Verhinderung irregulärer Migration“ sowie die „wirksame Rückführung und Rückübernahme“.

Über „Seahorse Mediterranean“ können nach Fertigstellung Informationen von Schiffsmeldesystemen, Satelliten, Drohnen und Überwachungsflugzeugen ausgetauscht werden. Entsprechende Daten stammen unter anderem aus den Mitgliedstaaten, von der Militärmission EUNAVFOR MED und der EU-Grenzagentur Frontex, Europol, Interpol sowie anderen „Partnern in der Region“. In den gemeinsamen Informationsraum ist über das AFRICOM in Stuttgart mittlerweile auch das US-Militär eingebunden. Auch die sogenannten „Fusion Services“ des Überwachungssystems EUROSUR fließen darin ein. EUROSUR besteht aus mehreren Subsystemen für die Überwachung der Ostsee, des Schwarzen Meers, des Atlantik und des Mittelmeers. Sämtliche Informationen der nationalen Kontrollzentren in EUROSUR laufen bei Frontex in Warschau zusammen. Die Grenzagentur entscheidet, ob die eingegangenen Informationen an andere Staaten oder Missionen weitergegeben werden.

Alptraum für Geflüchtete und Rettungsmissionen

Die libysche Küstenwache operiert von mehreren Basen aus in mehreren Sektoren (darunter Zuwara, Tripolis, Misrata, Benghazi, Derna und Tobruk). Insgesamt umfasst dies nach Angaben der Bundesregierung rund 3.500 Personen. In vielen der genannten Häfen untersteht die Küstenwache jedoch Milizen, die der Einheitsregierung nicht loyal gegenüberstehen oder derzeit sogar an direkten Kämpfen mit Tripolis-Milizen beteiligt sind. Ohnehin ist der Einfluss der von der Europäischen Union anerkannten Einheitsregierung gering: Von insgesamt rund 25 Übergängen an den Außengrenzen (Luft, Land, See) kontrolliert sie gerade einmal zwei in Tripolis.

Mit der neuen Initiative zur Einrichtung eines maritimen Lagenzentrums könnte sich das ändern. Gelänge es der Europäischen Union, die Einheitsregierung auch zur Bekanntgabe einer Seenotrettungs-Zone zu bewegen, könnten die Rettungseinsätze vor Libyen von den dortigen Behörden koordiniert werden. Für Geflüchtete, aber auch für die Rettungsmissionen, die unter Beschuss der Küstenwache gestanden haben, dürfte dies ein Alptraum sein.

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