19. Januar 2017 · Kommentare deaktiviert für „Familiennachzug von Migranten 2016 um 50 Prozent gestiegen“ · Kategorien: Deutschland · Tags: ,

Quelle: Die Welt  |19.01.2017

Von Marcel Leubecher

Im vergangenen Jahr ist die Anzahl der Visa, die für den Famliennachzug ausgestellt wurden, um 50 Prozent gestiegen.

2016 wurden 105.000 Visa erteilt, 2015 waren es noch 70.000. Der Nachzug von Syrern und Irakern stieg besonders stark. Die rund 65.000 unbegleiteten minderjährigen Ausländern holen nur in begrenztem Umfang Angehörige nach Deutschland.

Der Nachzug von Ehepartnern und anderen Familienangehörigen nach Deutschland ist im vergangenen Jahr nach Informationen der „Welt“ aus dem Auswärtigen Amt um etwa 50 Prozent gestiegen.

„2016 sind weltweit annähernd 105.000 Visa zum Familiennachzug erteilt worden, darunter ein Großteil für den Familiennachzug zum Schutzberechtigten“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt auf Anfrage der „Welt“.

Im Jahr 2015 waren es noch rund 70.000 Visa (2014: 50.000). In diesen Angaben sind auch Familiennachzüge zu Personen mit deutschem Pass enthalten.

Der Nachzug von Syrern und Irakern stieg besonders stark an. „Für das Gesamtjahr 2016 ergibt sich eine Gesamtzahl von rund 73.000 Visa, die für den Familiennachzug zum Schutzberechtigten aus Syrien oder Irak erteilt wurden.

Im Vorjahr 2015 waren für diesen Personenkreis rund 24.000 Visa erteilt worden“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt auf Anfrage der „Welt“.

Die rund 65.000 unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) holen nur in begrenztem Umfang Angehörige nach Deutschland. „2016 wurden für den Familiennachzug zu Minderjährigen weltweit rund 3200 Visa erteilt“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt auf Anfrage der „Welt“.

Nicht in Asylstatistik enthalten

Die nachziehenden Familienangehörigen von Flüchtlingen stellen selbst keine Asylanträge und sind deswegen nicht in den entsprechenden Asylstatistiken enthalten. So auch nicht unter den 280.000 registrierten Asylsuchenden des Jahres 2016. Dise offizielle Zahl hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière in der vergangenen Woche genannt.

In Deutschland haben anerkannte Flüchtlinge einen privilegierten Anspruch auf den Nachzug von Familienangehörigen. Für andere Ausländer wurde in Deutschland wie auch in anderen europäischen Staaten im zurückliegenden Jahrzehnt die Familienzusammenführung erschwert, weil sie die Zuwanderung über die Schutzsuche und über Arbeits- und Ausbildungsvisa überstieg.

Den privilegierten Familiennachzug auch für subsidiär Schutzberechtigte hatte die Bundesregierung erst im Herbst 2015 eingeführt – diesen Schutztitel bekommen Migranten, die keine Flüchtlinge im rechtlichen Sinne sind, denen aber in ihrer Heimat „ernsthafter Schaden“ durch Folter, Todesstrafe oder Kriegshandlungen droht. Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst nur für ein Jahr.

Im Zuge der Flüchtlingskrise hatte die Bundesregierung den Familiennachzug für diese „Subsidiären“ im März 2016 für zwei Jahre ausgesetzt.

Als Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten mittlerweile die meisten Syrer nur den subsidiären Schutz, zuvor hatte die Bundesregierung die Syrer zeitweise von der Einzelfallprüfung ausgenommen, sodass sie meist den vollen Flüchtlingsschutz bekamen.

Nach Ablauf der Aussetzung des Familiennachzugs im März 2018 könnten viele der subsidiär Schutzberechtigten also wieder Antrag auf Familiennachzug stellen.

De Maizière spricht von „Sogeffekt“

De Maizière hatte sich vergangene Woche noch einmal hinter die Entscheidung zur Aussetzung des Familiennachzugs gestellt, weil rasche Zusammenführung einen „Sogeffekt“ habe. Für die Flucht ganzer Familien sei das Resettlement geeigneter, als dass „einer auf die gefährliche Reise geht mit dem Ziel, die anderen nachzuholen“.

Zuetzt hatte sich vor allem die CSU gegen zu viel Einwanderung über den Familiennachzug ausgesprochen. In dem Positionspapier der bayrischen Staatsregierung unter dem Titel „Damit Deutschland Deutschland bleibt“ wurde als Ziel ein „gesetzliches Regelwerk“ formuliert, „das garantiert, dass Deutschland nicht mehr als 200.000 Flüchtlinge pro Jahr aufnimmt.“

Der Familiennachzug müsse „sich auf die wirklich berechtigten Fälle und auf die Kernfamilie beschränken.“ Voraussetzung sei „ein dauerhaftes Bleiberecht, eine eigene Wohnung und ein selbstverdienter, gesicherter Lebensunterhalt.“

Damit sind genau die Kriterien, die den priviligierten Familiennachzug für Flüchtlinge ausmachen, angesprochen. Im Gegensatz zu anderen Ausländern, die diese Kriterien schon lange erfüllen müssen, um Angehörige nachholen zu dürfen, entfallen diese Hürden für Flüchtlinge und eben auch ab März 2018 für subsidiär Schutzberechtigte.

Anspruch gilt nur für die „Kernfamilie“

Grundsätzlich gilt, entgegen mancher Legende, die Familienzusammenführung nur für Angehörige der Kernfamilie. Das bedeutet, dass Minderjährige einen Anspruch darauf haben, dass ihre leiblichen Eltern oder ihre Eltern im Rechtssinne nachkommen können. Für Volljährige, dass sie ihre Ehepartner und minderjährige Kinder nachziehen lassen können.

Wie stark der Familiennachzug noch ansteigen wird ist ungewiss. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte in einem Papier vom Mai für die wichtigste Flüchtlingsgruppe prognostiziert, dass pro Syrer statistisch im Schnitt 0,9 bis 1,2 Familienangehörige nachziehen würden.

Falls dies der Wirklichkeit nahe kommt, könnten den seit 2015 eingereisten rund 500.000 Syrern mittelfristig noch einmal genau so viele Angehörige nachfolgen.

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