11. Januar 2017 · Kommentare deaktiviert für Die McKinsey-Ideen für optimierte Abschiebepolitik · Kategorien: Deutschland · Tags:

Quelle: Die Welt | 11.01.2017

McKinsey-Berater haben für die Regierung einen Plan erstellt, um mehr Zug in die Abschiebungen zu bringen. Sie rechnen auch Ersparnisse für den Staat durch. Hier die wichtigsten Punkte des Papiers.

Von Manuel Bewarder, Marcel Leubecher

Die Rückführung abgelehnter Asylbewerber und anderer ausreisepflichtiger Ausländer ist eine der großen politischen Herausforderungen dieses Jahres.

Doch sie war vorhersehbar, und so hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Juli auf ihrer Sommerpressekonferenz eine Studie der McKinsey-Unternehmensberater angekündigt, deren Abschlussbericht der „Welt“ exklusiv vorliegt. In dem schon vor dem Anschlag in Berlin fertiggestellten Dokument fordern die Berater, den Druck auf Ausreisepflichtige zu erhöhen. Hier die wichtigsten Punkte des Papiers:

Große Mehrheit Ausreisepflichtiger reist nicht aus

Ausgangspunkt für die Analyse sind die 215.000 Ausreisepflichtigen von Ende Juli, davon waren drei Viertel (165.000) geduldet. In diesen Fällen lagen also Abschiebungshindernisse vor – die Betroffenen bleiben zwar weiter ausreisepflichtig, doch ihre Abschiebung ist bis zum Wegfall des Hindernisses ausgesetzt. Laut der Studie reisen in den ersten sechs Monaten nach Beginn der Ausreisepflicht zweimal so viele Personen aus wie in den folgenden zwei Jahren.

So sind nach zweieinhalb Jahren „nur etwa 40 Prozent der Ausreisepflichtigen ausgereist; rund 60 Prozent halten sich noch in Deutschland auf“. Von diesen sind jedoch nur noch 35 Prozent ausreisepflichtig, die übrigen rund 25 Prozent hätten „nachträglich einen Aufenthaltstitel erhalten“. Die Autoren raten daher zu kurzen Asylverfahren.

Zentraler Ansatz

Aus ihrer umfangreichen Untersuchung der Rückführungsmängel zieht McKinsey ein optimistisches Fazit: Es zeige sich, „dass sich die Anzahl der Rückkehrer deutlich erhöhen lässt“. Zentraler Verbesserungsvorschlag ist ein „integrierter Ansatz“ aus restriktiver Vergabe einer Duldung, konsequenter Rückführung und flächendeckender Förderung der freiwilligen Rückkehr.

Die drei Punkte verstärkten sich gegenseitig: „Die freiwillige Rückkehr ist nur dann attraktiv, wenn anderenfalls eine konsequente Rückführung droht. Diese wiederum kann nur erfolgen, wenn keine Duldung beziehungsweise kein Abschiebungshindernis besteht. Gleichzeitig muss die freiwillige Rückkehr so gefördert werden, dass sie als bessere Alternative gegenüber einem „geduldeten“ Aufenthalt in Deutschland wahrgenommen wird“, schreiben die Berater.

Versiebenfachung der Ausreisen notwendig

Die McKinsey-Berater halten eine starke Steigerung der Rückführungen ausreisepflichtiger Ausländer für erforderlich. Gegenüber 2016 wäre theoretisch „insgesamt eine Versiebenfachung der Ausreisen notwendig, wenn alle Ausreisepflichtigen noch 2017 ausreisen sollten“, schreiben die Studienautoren in ihrem Abschlussbericht. Um dieses Ziel zu erreichen, wären insgesamt 570.000 Ausreisen nötig, gegenüber 85.000 im Jahr 2016.

Wenn keine größeren Anstrengungen unternommen werden, rechnet McKinsey bis Ende 2017 mit „rund 485.000“ ausreisepflichtigen Ausländern. Dabei ist eine zu erwartende durchschnittliche Schutzquote von 53 Prozent (Asyl, Flüchtlings-, Subsidiär- und Abschiebeschutz) zugrunde gelegt. In dieser Hochrechnung sind 85.000 Ausreisen (Abschiebung oder freiwillige Ausreisen) im Jahr 2017 bereits mit einbezogen.

Die drei Herausforderungen

Dass drei von vier Ausreisepflichtigen geduldet sind, liegt laut McKinsey auch an vorgetäuschten Abschiebungshindernissen. Als Motive identifizieren die Berater die finanzielle Absicherung im Duldungsstatus – nur punktuell werde „die Ausgabe von Sachleistungen an Geduldete, die ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen“ umgesetzt. Außerdem würden Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Passersatzpapieren „praktisch kaum sanktioniert“ (z. B. durch Leistungskürzung bei den Sozialämtern).

Auch würden wegen personeller und fachlicher Überlastung in den Ausländerbehörden Duldungen, die vor dem Ende stehen, „teilweise auf Basis einer lediglich oberflächlichen Einschätzung verlängert“.

Unter den vielen Gründen für die geringe Rückführungsquote sind auch Verzögerungen zu nennen: „Zwischen vollziehbarer Ausreisepflicht und tatsächlicher Ausreise liegen bei vollzogenen Rückführungen durchschnittlich zwölf Monate (in manchen Fällen allerdings bis zu viereinhalb Jahre).“ Besonders brisant: „Rückführungen nach Ausweisung benötigen im Durchschnitt sogar rund 20 Monate ab Verurteilung wegen einer Straftat beziehungsweise ab Gefährdung.“

Rückführung rechnet sich

Die Kosten für einen Ausreisepflichtigen betragen laut Bericht 670 Euro im Monat. Insgesamt fielen 2016 nach den Schätzungen direkte Gesamtkosten für die Finanzierung des Aufenthalts der Ausreisepflichtigen von rund drei Milliarden Euro an. Die Berater folgern: „Gelingt es, den Aufenthalt eines Ausreisepflichtigen um zwei Monate zu verkürzen, sind die Kosten einer Rückführung bereits ausgeglichen – bei einer freiwilligen Rückkehr schon bei Verkürzung des Aufenthalts um einen Monat“.

Die Kosten einer Rückführung durch die Polizei betragen demnach durchschnittlich 1500 Euro, bei einer freiwilligen Rückreise seien es 700 Euro. Laut den Studienautoren stammten 38 Prozent der Ende Juli Ausreisepflichtigen aus einem Westbalkanstaat. Sieben Prozent kommen aus Afghanistan, fünf Prozent aus Syrien sowie jeweils vier Prozent aus Maghrebstaaten, der Russischen Föderation und dem Irak. Die übrigen Ausreisepflichtigen stammen aus weiteren Ländern mit einem Anteil von jeweils
unter vier Prozent.

Die Wirkung des Plans

Im November hatte McKinsey bereits einen Entwurf des Abschlussberichts zur Rückführung vorgelegt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte in seinem vor einer Woche veröffentlichten sicherheitspolitischen Vorstoß mit der Forderung nach einem zentralen Rückkehrmanagement eine zentrale Forderung hervorgehoben. Das Innenministerium teilte der „Welt“ mit: „Auch die weiteren Empfehlungen werden in Abstimmung mit den Ländern beraten und weiterverfolgt.“

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