Quelle: FAZ
Das Dubliner Abkommen zur Verteilung Asylsuchender wird weitgehend wieder angewendet. Für Deutschland bedeutet das ein weiteres Plus an Flüchtlingen.
von Julian Staib
Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt“, twitterte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Ende August vergangenen Jahres. Damit galt auch formell, was praktisch längst Realität war: Das Dubliner Abkommen war außer Kraft. „Dublin“, hieß es im vergangenen Winter oft, sei „tot“. Asylsuchende konnten sich ihren Zielort in Europa frei aussuchen. Auf dem Weg dorthin wurden sie zumeist nicht registriert, sondern schnell nach Norden weitergereicht.
Eigentlich ist dem Dublin-Abkommen von 1990 zufolge der Staat für die Migranten verantwortlich, in dem sie erstmals europäischen Boden betreten und registriert werden. Ende 2015 aber galt: Wer registriert, der hat den Schaden.