Quelle: Griechenland-Blog
Deutschland soll unter Berufung auf Dublin III in einer ersten Phase über 3000 Flüchtlinge nach Griechenland zurückschicken wollen.
Der Plan ist wohl überlegt und gut ausgearbeitet. Im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (auch Dublin-III-Verordnung genannt) ist jeder Staat der Europäischen Union berechtigt, auf seinem Gebiet als überzählig eingestufte Flüchtlinge in einen anderen Staat der Europäischen Union zu schicken. Von dieser Verordnung Gebrauch machend, soll Deutschland griechischen Pressemeldungen zufolge beschlossen haben, in einer ersten Phase über 3.000 Flüchtlinge, die es als auf seinem Gebiet überzählig betrachtet, nach Griechenland und konkret auf die Insel Kreta zu schicken.