18. Juni 2016 · Kommentare deaktiviert für „Flüchtlinge werden systematisch entrechtet“ · Kategorien: Deutschland, Europa · Tags: ,

Quelle: FAZ

Die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin sieht den Flüchtling immer mehr als Objekt ihrer Gnade. Damit steht sie auch nicht im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention. Ein Gastbeitrag.

von Volker Beck

Während hunderttausende im vergangenen Jahr Schutz in Deutschland gefunden haben, hat die Bundesregierung begonnen, den Flüchtlingsschutz umzubauen. Der individuelle Rechtsschutz wird eingeschränkt, der Status von Flüchtlingen wird entwertet. Das ist das Merkelsche Paradoxon in der Flüchtlingspolitik. Das individuelle Grundrecht auf Asyl weicht immer mehr einem System der möglichst planbaren Schutzgewährung. Der Flüchtling wird immer weniger als Träger individueller Rechte und immer mehr als Objekt von Gnade und Politik verstanden. Diese Entwicklung ist auf nationaler wie auf europäischer Ebene zu beobachten.

Sinnbildlich für die Aushöhlung des individuellen Rechts auf Asyl ist die Ausdifferenzierung des Flüchtlingsstatus nach der vermeintlichen Bleibeperspektive, die spätestens mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 eingesetzt hat. Die Bleibeperspektive, wie sie im deutschen Asylrecht nun verstanden wird, setzt eine pauschale Betrachtung von Gruppen voraus und lässt damit das individuelle Schutzbedürfnis zunächst außer Acht.

Eine besonders schlechte Bleibeperspektive wird denjenigen bescheinigt, die aus Staaten kommen, die der Gesetzgeber als sicher definiert hat. Das Konzept des sicheren Herkunftsstaats, das seit 1993 im Grundgesetz verankert ist, beschränkt die Verfahrensrechte von Schutzsuchenden aus bestimmten Herkunftsstaaten. Schon damals wollte eine ganz große Koalition aus CDU, CSU, FDP und SPD bestimmte Schutzsuchende davon abbringen, Schutz in Deutschland zu suchen. Das Konzept stand von Anfang an in einem nicht auflösbaren Spannungsverhältnis zum Verbot der unterschiedlichen Behandlung wegen der Herkunft, das ausdrücklich in der Genfer Flüchtlingskonvention enthalten ist.

Das individuelle Recht auf Asyl ist gefährdet

Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurden mit der Herkunft aus einem vermeintlich sicheren Herkunftsstaat nicht nur Beschränkungen von Verfahrensrechten, sondern auch von sozialen und wirtschaftlichen Rechten verknüpft. Schutzsuchende aus diesen Staaten sind seitdem zum unbefristeten Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet, sie dürfen nicht arbeiten und sind von Integrationsangeboten kategorisch ausgeschlossen. Wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird, kann ihnen die Wiedereinreise nach Deutschland versagt werden – sogar wenn sie zwischenzeitlich ein deutsches Kind bekommen. Damit wird das Rad der Entrechtung eine Runde weiter gedreht.

Doch nicht nur das Konzept des sicheren Herkunftsstaats höhlt die in der völkerrechtlichen Schutzverbürgung wurzelnde Rechtsposition des Flüchtlings aus. Die Koalition hat darüber hinaus weitere Regelungen geschaffen, die das individuelle Recht auf Asyl gefährden. So können Asylverfahren nun ohne inhaltliche Prüfung eingestellt werden, wenn ein Asylsuchender wiederholt gegen die eigentlich schon totgeglaubte Residenzpflicht verstößt. Wenn das neue Integrationsgesetz unverändert in Kraft tritt, sollen Flüchtlinge sogar nach Anerkennung und gegen den Wortlaut der Genfer Flüchtlingskonvention freizügigkeitsbeschränkenden Wohnsitzauflagen unterworfen werden.

Die Verfestigung ihres Aufenthalts wird erschwert und von der Erfüllung wirtschaftlicher Kriterien abhängig gemacht. So wird das Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen Nützlichkeitserwägungen untergeordnet, obwohl das Recht des Flüchtlings in Deutschland zu bleiben, weil er Schutz braucht, unabhängig davon besteht, ob Deutschland ihn braucht oder nicht. Anderen Migranten werden Flüchtlinge indessen nicht gleichgestellt, da ihre Niederlassungserlaubnis widerrufen werden kann, wenn sich die Umstände im Herkunftsland verbessern.

Europa wälzt die Verantwortung ab

Auf europäischer Ebene ist der Gedanke einer von menschenrechtlichen Schutzpositionen losgelösten Effektivierung des Flüchtlingsschutzes längst angekommen. Schon seit geraumer Zeit befasst sich die Kommission mit Überlegungen, den Flüchtlingsschutz weitgehend auf die Peripherie abzuwälzen. Diese Pläne schienen abgewehrt zu sein, doch jüngst feiern sie ihr Comeback. Nicht von ungefähr sind die restriktiven Konzepte der deutschen Flüchtlingspolitik seit Jahren auch in den europäischen Texten verankert. Die Kommission will die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten ausweiten; sie will auch das Konzept des sicheren Drittstaats reaktivieren und hat dies mit dem Türkei-Deal unter Beweis gestellt.

Danach sollen Asylanträge ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt werden können, wenn die europäischen Behörden feststellen, dass ein Schutzsuchender bereits anderswo in Sicherheit war. So wälzt Europa die Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme auf die Anrainerstaaten von Kriegsgebieten und Unrechtsregimes ab, die bereits jetzt deutlich mehr leisten als die gesamte Europäische Union. Die Ausweitung des Konzepts des sicheren Drittstaats, perspektivisch möglicherweise sogar auf Staaten wie Libyen, stellt die Errungenschaften des internationalen Flüchtlingsschutzes in Frage.

Verabschieden sich Deutschland und Europa auf diese Weise nicht nur von einem Flüchtlingsschutz, der in den Rechten der Schutzsuchenden wurzelt, sondern stellen sie so nicht gar das subjektive Recht, das im Zentrum einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft und Rechtsordnung steht, in Frage? Wenn individuelle Rechte zunehmend zugunsten eines top-down-Systems der Verwaltungseffektivierung weichen, ist dies keine theoretische Frage mehr.

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