Quelle: taz
Das deutsche Asylrecht galt als das Leuchtfeuer der Verfassung. Nun wird daran herumgeflickt, bis es wegsaniert ist.
von Rudolf Walther
Es gab einmal den deutschen Innenminister Hermann Höcherl (CSU). Der verteidigte illegale Abhörungspraktiken des Verfassungsschutzes einmal mit dem Hinweis: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“ Das war im September 1963. Wenn man heute Vorschläge zur „Lösung“ der Flüchtlingsfrage aus der ganz großen Koalition, Umfragen und Teilen der Medien hört, verraten sie ein gleiches Verhältnis zum Asylrecht. In Artikel 16, Absatz 2 des Grundgesetzes hieß es einst ganz schlicht: „Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“