17. September 2015 · Kommentare deaktiviert für „Abschottung, Abschreckung und Obdachlosigkeit wird zum Programm“ · Kategorien: Deutschland · Tags: ,

Quelle: Pro Asyl

PRO ASYL zum Gesetzesvorhaben der Bundesregierung

Heute ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Flüchtlingspolitik bekannt geworden. Auf den fast 150 Seiten werden weitreichende Einschnitte im Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht vorgenommen.

Drohende Obdach- und Mittelosigkeit für Flüchtlinge

Aus der Sicht von PRO ASYL ist es empörend, dass der Entwurf zehntausende von Flüchtlingen, die über andere EU-Staaten nach Deutschland eingereist sind, in die Obdachlosigkeit schickt: Konkret sollen alle Flüchtlinge keine Bezüge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen und für deren Asylantrag ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist. Nach dem Gesetzesentwurf wird ihnen nur eine Reisebeihilfe in Form von einer Fahrkarte und Reiseproviant gewährt (§ 1a Abs. 3 AsylblG-Entwurf). Anders als bisher sollen sie keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, beispielsweise medizinische Versorgung, Barbetrag, Anspruch auf Unterbringung etc. Diese Regelung wird auch jene Flüchtlinge treffen, die in den letzten Wochen von der Bevölkerung an den Bahnhöfen mit Hilfsgütern und Willkommensgesten empfangen wurden.

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17. September 2015 · Kommentare deaktiviert für „Abschreckende Wirkung (I)“ · Kategorien: Deutschland · Tags: ,

Quelle: German-Foreign-Policy

BERLIN/BRUXELLES/STRASBOURG (Eigener Bericht) – Begleitend zu den am Montag gefassten Beschlüssen der EU-Innenminister forciert die Bundesregierung die Radikalisierung des europäischen Abschieberegimes. Zentrales Ergebnis der Innenminister-Beratungen war die auf deutschen Druck zustande gekommene Einrichtung von Internierungslagern in Griechenland und Italien, aus denen als nicht asylberechtigt qualifizierte Flüchtlinge in ihre Heimatländer „rückgeführt“ werden sollen. Gemäß einem entsprechenden „Aktionsplan“ soll die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX dabei eine „entscheidende Rolle“ spielen. Sogenannten „Interventionsteams“ der Behörde ist zunächst die Aufgabe zugedacht, die Flüchtlinge lückenlos zu erfassen und über Migrationsrouten sowie „Schleuseraktivitäten“ zu verhören. Wer bei dieser Gelegenheit als „nicht schutzwürdig“ identifiziert wird, kann dann direkt abgeschoben werden – unter der Regie von FRONTEX. Die Agentur erhält zu diesem Zweck das Recht, „eigenverantwortlich“ Passagierflugzeuge zu chartern und „Rückführungen“ zu initiieren. Bisher sind diese Maßnahmen ausschließlich den Repressionsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten vorbehalten.

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