Flüchtlinge mit Behinderung: Menschen in einer besonders prekären Situation
Schutzsuchende mit Behinderung gehören zum Personenkreis der besonders schutzbedürftigen Menschen. Deren angemessene medizinische Versorgung im Aufnahmeland ist durch die EU-Asylaufnahmerichtlinie geregelt. In Deutschland ist diese bislang nur unzureichend umgesetzt. Bis Mitte 2015 muss sie in aktualisierter Form in nationales Recht umgesetzt werden.
Asyl- und Aufenthaltsrechtsreformen beschlossen
Der Bundestag hat Anfang Dezember einigen grundsätzlichen Erleichterungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht zugestimmt. So wird die Residenzpflicht für Asylsuchende künftig nach drei Monaten Aufenthalt aufgehoben und ein Zugang zum Arbeitsmarkt für gut ausgebildete und hochqualifizierte Fachkräfte geschaffen. Anstelle von Sachleistungen soll es in Zukunft Bargeld geben. Zuvor präsentierte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem vorsieht, straffällige und radikalisierte Ausländer schneller abzuschieben.