Süddeutsche Zeitung | 06.09.2017
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt, dass der 2015 beschlossene Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge aus Griechenland und Italien rechtens ist.
- Ungarn und die Slowakei hatten gegen die Flüchtlingsquote geklagt. Kein Land könne gezwungen werden, gegen seinen Willen Asylbewerber aufzunehmen, so ihr Argument.
- Ungarn müsste im Rahmen der europäischen Flüchtlingsquote 1294 Asylbewerber aufnehmen, die Slowakei 902, verweigert dies jedoch bislang.
Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Ungarn und die Slowakei auch gegen ihren Willen Flüchtlinge aufnehmen müssen. Eine entsprechende von der EU beschlossene verbindliche Aufnahmequote sei rechtens, teilte der EuGH am Mittwoch mit.
Ein Sprecher des slowakischen Außenministeriums sagte der Welt, die Slowakei werde das Urteil akzeptieren. Der Wirtschaftsminister hingegen sagte: „Die Quote funktioniert nicht, weshalb die Gerichtsentscheidung jetzt recht irrelevant ist.“
