04. September 2017 · Kommentare deaktiviert für „EU schweigt zu Völkerrechtsbruch durch libyschen Küstenwache“ · Kategorien: Europa, Libyen · Tags:

Ulla Jelpke | 04.09.2017

„Die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt: Die Ausweitung der `Seenotrettungszone´ durch die sogenannte libysche Einheitsregierung ist ein Bruch des Seevölkerrechts. Die libysche Küstenwache ist eine kriminelle Bürgerkriegsmiliz, die auf Recht und Gesetz pfeift und in schlimmste Verbrechen verwickelt ist. Offensichtlich kann sie auch beim Seevölkerrechtsbruch auf das wohlwollende Schweigen der EU-Regierungen zählen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke nach der Veröffentlichung einer Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu „Rechtsfragen bei Seenotrettungseinsätzen innerhalb einer libyschen SAR-Zone im Mittelmeer“. Die Abgeordnete weiter:

„Schon die weit über libysche Hoheitsgewässer hinausgehende Einrichtung einer 74 Seemeilen umfassenden Search-and-Rescue-Zone (SAR-Zone) ist nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes nicht vom Seevölkerrecht gedeckt. Die Behinderung von Seenotrettern innerhalb der SAR-Zone wäre ein klarer Völkerrechtsverstoß. Die Zusammenarbeit von Bundesregierung und EU mit den Gangstern der sogenannten libyschen Küstenwache muss sofort eingestellt werden. Jeder weitere Tag der Zusammenarbeit mit diesen Verbrechern ist ein neuer Tag, an dem sich die EU und insbesondere die Bundesregierung in ihrem Abschottungswahn der Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen schuldig macht.“

Die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist hier einzusehen.

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taz | 04.09.2017

Das Recht auf freie Schifffahrt gilt auch für eine Such- und Rettungszone jenseits des Küstenmeers, befinden die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags.

OSNABRÜCK afp | Libyen verstößt mit der Behinderung von Seenotrettern weit vor seiner Küste laut einem Bundestags-Gutachten gegen das Völkerrecht. In dem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Parlaments, aus dem die Neue Osnabrücker Zeitung in ihrer Montagsausgabe zitiert, heißt es, das Recht auf freie Schifffahrt gelte auch für eine Such- und Rettungszone jenseits des Küstenmeers. Die Behinderung von Seenotrettungseinsätzen sei dort nicht zulässig.

Die libysche Regierung der nationalen Einheit hatte vor einigen Wochen eine 74 Seemeilen breite „Such- und Rettungszone“ ausgerufen, die sich bis in internationale Gewässer erstreckt und in der sie Hoheitsgewalt beansprucht. Die von der UNO unterstützte Regierung in Tripolis untersagte privaten Hilfsorganisationen das Fahren in die Zone und drohte ihnen. Mehrere Hilfsorganisationen setzten daraufhin ihre Seenotrettung für Flüchtlinge teilweise aus.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, bezeichnete die libysche Küstenwache gegenüber der Zeitung als „kriminelle Truppe“, die auf Recht und Gesetz pfeife. Jelpke forderte die Bundesregierung und die EU auf, die Zusammenarbeit „mit diesen Gangstern sofort einzustellen“. Sonst machten sie sich der Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen schuldig. Die Linken-Politikerin hat beantragt, das Thema Kooperation mit Libyen auf die Tagesordnung einer Sondersitzung des Bundestagsinnenausschusses am Dienstag zu setzen.

Libyen ist eines der Haupttransitländer für Flüchtlinge aus Afrika auf ihrem Weg nach Europa. Hilfsorganisationen beschreiben die Zustände in den libyschen Flüchtlingscamps als katastrophal. Das nordafrikanische Land wird in weiten Teilen von bewaffneten Milizen kontrolliert. Neben der in Tripolis ansässigen Regierung gibt es eine Gegenregierung im Osten des Landes.

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