21. Februar 2018 · Kommentare deaktiviert für München: Abschiebeflug nach Afghanistan gestartet · Kategorien: Afghanistan, Deutschland · Tags:

FAZ | 21.02.2018

Mit einem gecharterten Flugzeug sind 14 Afghanen abgeschoben worden. Ursprünglich hätten laut Medienbericht rund 58 abgelehnte Asylbewerber an Bord sein sollen.

Vom Flughafen München sind 14 Afghanen abgeschoben worden. Die Männer wurden mit einem von der Bundesregierung gecharterten Flugzeug in ihr Heimatland zurückgeflogen, wie das Innenministerium in München mitteilte. Das Flugzeug sei am Abend mit den abgelehnten Asylbewerbern an Bord gestartet, berichtete der Bayerische Rundfunk unter Berufung auf die Bundespolizei.

Nach BR-Informationen sollten ursprünglich 58 Asylbewerber nach Afghanistan zurückgebracht werden, es seien schließlich aber nur 14 an Bord gewesen. Wie das Innenministerium auf seiner Website mitteilte, waren unter den Abgeschobenen sechs Straftäter, drei Identitätsverweigerer und ein Gefährder.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte, „Gefährder, Straftäter und hartnäckige Identitätsverweigerer stellen ein klares Sicherheitsproblem in unserem Land dar.“ Mit den Abschiebungen setze der Rechtsstaat ein „Zeichen“.

Proteste gegen Abschiebung

Nach Einschätzung der Bundesregierung seien Abschiebungen nach Afghanistan „nach wie vor möglich“. 2017 hat Bayern insgesamt 3282 Menschen abgeschoben. 56 der im vergangenen Jahr bundesweit abgeschobenen 121 Afghanen kamen aus Bayern.

Gegen die Abschiebung protestierten am Dienstagabend trotz Schneefalls und Kälte auf dem Münchner Marienplatz etwa 200 Menschen. „Lasst uns gemeinsam für eine Politik der Integration und nicht der Abschiebungen einstehen“, hieß es in der Erklärung des Bayerischen Flüchtlingsrats, der zu der Kundgebung aufgerufen hatte.

Abschiebungen nach Afghanistan sind wegen der schlechten Sicherheits- und Menschenrechtslage in dem Land umstritten. Laut einem aktuellen Bericht der Vereinten Nationen wurden dort im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Zivilisten getötet.

Derzeit werden aus Deutschland nur Menschen abgeschoben, die als Straftäter oder als Gefährder eingestuft sind oder die nach Einschätzung der Behörden etwa ihre Identität hartnäckig verschleiern. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl sowie Linkspartei und Grüne fordern aber, die Abschiebungen wegen Lebensgefahr für die Betroffenen vollständig zu stoppen.

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Zeit Online | 20.02.2018

Abschiebeflug mit 14 Afghanen an Bord gelandet

Flüchtlingsinitiativen protestierten gegen die Abschiebung der abgelehnten Asylsuchenden. Es war der zehnte Abschiebeflug nach Afghanistan seit Dezember 2016.

Mit einem weiteren Abschiebeflug sind 14 abgelehnte Asylsuchende aus Afghanistan in ihr Herkunftsland gebracht worden. Der vom Bundesinnenministerium organisierte Sammelcharter hob am Dienstagabend um 19.40 Uhr vom Flughafen München in Richtung Kabul ab, wie das bayerische Innenministerium mitteilte. Am Mittwoch, gegen 10.50 Uhr Ortszeit, sei er in Kabul gelandet.

Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks sollten ursprünglich 58 Asylbewerber nach Afghanistan zurückgebracht werden, am Ende seien 14 an Bord gewesen. Zehn von ihnen hatten sich laut bayerischem Innenministerium zuletzt in Bayern aufgehalten. Sechs davon seien Straftäter, die unter anderem wegen unerlaubten Drogenbesitzes, Körperverletzung und Urkundenfälschung verurteilt worden seien. Drei Männer hätten ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigert. Ein weiterer sei als sogenannter Gefährder eingestuft worden. Als Gefährder versteht die Bundesregierung Personen, bei denen „bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen werden – etwa terroristische Straftaten. Zu den übrigen vier Abgeschobenen aus den anderen Bundesländern gibt es keine näheren Informationen.

Taliban breiten sich wieder aus

Die Abschiebung war bereits die zehnte nach Afghanistan seit Dezember 2016. Bei den vorangegangenen Flügen hatten Bund und Länder insgesamt 174 abgelehnte Asylbewerber zurückgeschickt. Abschiebungen nach Afghanistan sind umstritten, weil sich dort wieder die terroristischen Taliban ausbreiten und vermehrt Angriffe und Anschläge ausüben. Seit Ende 2015 haben die Islamisten das Territorium, das sie völlig oder überwiegend kontrollieren, um ein Viertel ausgedehnt. Auch die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) ist in der Region aktiv. In der Hauptstadt Kabul gab es 2017 mehr als 20 schwere Anschläge mit mehr als 500 Toten. Im Januar 2018 verübten Taliban und IS vier weitere Attentate und Überfälle mit rund 150 Toten, unter anderem auf ein großes Hotel.

Angesichts der Gefahrenlage hatte der Bayerische Flüchtlingsrat zu mehreren Kundgebungen gegen den Abschiebeflug aufgerufen. Sie fanden in München, Nürnberg und Würzburg statt. In München versammelten sich am Dienstagabend bei Schnee und Kälte etwa 200 Menschen am Marienplatz. Der Bayerische Flüchtlingsrat zeigte sich empört darüber, „wie Bayerns Regierung sich gewissenlos über Vereinbarungen der Bundesregierung hinwegsetzt“.

Flüchtlingsrat verweist auf umstrittenen Fall

Zu den Abgeschobenen hat laut Flüchtlingsrat aber auch ein junger Mann gehört, der noch als Minderjähriger vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) angehört worden war. Nach der Ablehnung seines Asylantrags sei er – noch bevor sein Fall erneut geprüft werden konnte – nach Frankreich geflüchtet, dort in Haft genommen worden und zurück in Deutschland direkt in Abschiebehaft gekommen. Der junge Mann sei „kein Straftäter oder Identitätstäuscher“, kritisierte Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. Er habe sich lediglich durch seinen ersten Bescheid in Panik versetzen lassen, anstatt seine Klage gegen den negativen Bescheid abzuwarten.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte zum jüngsten Abschiebeflug nach Afghanistan, es sei die Aufgabe des Rechtsstaats, seine Bürger zu schützen. Bis zur Vorlage einer neuen Lagebeurteilung durch das Auswärtige Amt seien Abschiebungen nach Afghanistan nach wie vor möglich.

Die Regierung hatte im vergangenen Sommer vereinbart, Abschiebungen nach Afghanistan vorerst auszusetzen, mit Ausnahme von drei Personengruppen: Straftätern, sogenannten Gefährdern und sogenannten hartnäckigen Identitätsverweigerern. Grundlage der Entscheidung war ein Zwischenbericht des Auswärtigen Amtes zur Sicherheitslage in Afghanistan. Die konkrete Auswahl derjenigen, die abgeschoben werden sollen, bleibt aber weiterhin Ländersache.

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