taz | 20.09.2017
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat beschlossen, dass die Abschiebung eines Ivorers nach Italien rechtswidrig ist. Die Zustände dort seien zu schlimm.
Katharina Schipkowski
Italien verletzt systematisch die Europäische Menschenrechtskonvention. Das berichten Flüchtlingshilfsorganisationen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat deshalb einen Beschluss gefasst, der vorsieht, Geflüchtete vorerst nicht mehr dorthin abzuschieben.
Ihnen drohe in Italien, „bei einem Leben völlig am Rande der Gesellschaft obdachlos zu werden und zu verelenden“, schreibt der vorsitzende Verwaltungsrichter Andreas Keiser in dem Beschluss. Er beruft sich dabei auf zwei gleichlautende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg und des Bundesgerichtshofs.