11. Januar 2016 · Kommentare deaktiviert für „Flüchtlinge müssen nach Griechenland zurück“ · Kategorien: Deutschland, Griechenland · Tags:

Quelle. Frankfurter Rundschau

Die Aussetzung des Dublin-Abkommens endet mit dem 12. Januar. Danach können Flüchtlinge, die über Griechenland nach Deutschland kamen, ihr Asylverfahren nicht mehr hierzulande absolvieren. Das teilt die Bundesregierung auf Anfrage eines Grünen-Bundestagsabgeordneten mit.

Am 12. Januar endet eine Ausnahmeregelung für die deutschen Asylverfahren, die Tausende Flüchtlinge betreffen und neue Unordnung in die Behördenabläufe bringen wird – was die Bundesregierung offenbar dennoch aussitzen will: Mit dem 12. Januar können Flüchtlinge, die über Griechenland nach Deutschland kommen, ihr Asylverfahren nicht mehr hierzulande absolvieren.

Sie müssen, so will es das EU-Vertragswerk von Dublin, wieder nach Griechenland zurück – wie es rein rechtlich für jeden anderen EU-Staat gilt, den Asylbewerber auf ihrem Weg nach Deutschland zuerst betreten haben. Das teilte die Bundesregierung jetzt auf eine Frage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck mit.

„Die bisherige Aussetzung von Dublin-Überstellungen von Deutschland nach Griechenland läuft mit dem 12. Januar 2016 ab“, heißt es in der Antwort des Innenministeriums, die dieser Zeitung vorliegt. „Über eine weitere Verlängerung der Aussetzung von Rücküberstellungen nach Griechenland ist noch nicht entschieden.“

Das heißt allerdings: So lange es keine neue Ausnahmeregelung gibt, müssen die Entscheider des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wieder zum Standard zurückkehren – also der Rückführung ins finanzschwache, mit der Flüchtlingsaufnahme zuletzt massiv überforderte Griechenland. Bevor das Dublin-Verfahren für Griechenland 2011 ausgesetzt wurde, hatte das Land von 2458 Asylsuchenden, die Deutschland zurückschicken wollte, nur 55 aufnehmen können.

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