05. Oktober 2013 · Kommentare deaktiviert für EU Antwort auf Flüchtlingstragödie Lampedusa: Mehr Abschottung – Frontex / Eurosur · Kategorien: Italien · Tags: , , ,

nzz 05.10.2013

„[…] Ein Sprecher der EU-Kommissarin Cecilia Malmström […] verwies auf die Grenzschutzagentur Frontex, die die südeuropäischen Staaten mit drei Missionen bei der Überwachung des Meers unterstütze und in den letzten zwei Jahren 16 000 in Not geratene Bootsmigranten gerettet habe. Ab Dezember soll das Europäische Grenzkontrollsystem (Eurosur) dafür sorgen, dass die nationalen und europäischen Grenzwächter die Flüchtlingsboote besser und frühzeitiger erkennen. Das Feilen an der von der EU-Kommission 2011 vorgeschlagenen Verordnung ist praktisch abgeschlossen. Das Europaparlament wird nächste Woche darüber abstimmen, wobei die Debatte nach der Tragödie von Lampedusa nicht ganz geräuschlos über die Bühne gehen wird.

Das System Eurosur, in das bis 2020 244 Millionen Euro investiert werden sollen, zielt auf einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Grenzbehörden der Mitgliedstaaten und Frontex ab und soll ein elektronisches Überwachungsnetz zunächst für das Mittelmeer schaffen. Dazu sollen Drohnen, Satelliten und Radargeräte eingesetzt werden. Auch wenn EU-Diplomaten in Brüssel ihrer Hoffnung Ausdruck geben, dank der Früherkennung der Boote lasse sich die Zahl der Todesopfer im Mittelmeer verringern, ist fraglich, ob dazu nicht auch eine Erhöhung der Zahl der Grenzwächter und der Rettungsboote nötig wäre. Kritiker sehen in Eurosur auch eine Fortsetzung der repressiven Logik der EU-Flüchtlingspolitik, welche Migranten in die Arme der Schlepper treibe und zwinge, bei der illegalen Einreise immer höhere Risiken einzugehen.

Zum Thema wird die Flüchtlingspolitik auf Antrag Italiens auch im EU-Innenministerrat, der sich am Montag und Dienstag in Luxemburg trifft. Aufkommen dürfte dabei die Forderung nach einer Entlastung der Mittelmeerstaaten. Gemäss dem Dublin-Abkommen ist jenes europäische Land, in das ein Asylsuchender einreist, bis zum Asylentscheid für dessen Unterbringung zuständig. Ein Sprecher der EU-Kommission betonte, dass eine Umsiedlung nur auf freiwilliger Basis möglich sei und die Kommission die nordeuropäischen Staaten nicht dazu zwingen könne. Zudem leiste die EU Hilfe bei der Bewältigung von Asylgesuchen, wenn eine konkrete Anfrage eines Mitgliedstaates vorliege.“

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