Migazin | 17.02.2017
Dem Berliner Koalitionsvertrag zufolge sollen Aufenthalt- und Asylrecht wohlwollend ausgelegt werden. In Wirklichkeit werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um Aufenthalte zu verhindern – selbst humanitär gebotene. Ein Fall aus der Praxis
In einer juristischen Nacht- und Nebelaktion hat die Ausländerbehörde der Bundeshauptstadt den Nachzug eines syrischen Ehepaars zu ihrer minderjährigen Tochter in letzter Minute verhindert. SPD-Innensenator Andreas Geisel dürfte damit gegen die Koalitionsvereinbarungen mit Linken und Grünen verstoßen haben.