10. Februar 2017 · Kommentare deaktiviert für „Bewährungsstrafe für französischen Flüchtlingshelfer“ · Kategorien: Frankreich, Italien · Tags: ,

NZZ | 10.02.2017

Ein französischer Olivenbauer ist wegen seiner Hilfe für Migranten im Grenzgebiet zu Italien verurteilt worden. Ein Gericht in Nizza verhängte in dem viel beachteten Prozess eine Geldstrafe von 3000 Euro auf Bewährung.

(sda/dpa) Damit entschieden sich die Richter für ein mildes Urteil für den Bauern Cédric Herrou, wie die französische Nachrichtenagentur AFP am Freitag berichtete. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.

Herrou war durch den Prozess zu einer nationalen Symbolfigur für Flüchtlingshelfer geworden, er hatte sein Handeln als politische Aktion bezeichnet.

An der Grenze östlich von Nizza versuchen zahlreiche Migranten, die über das Mittelmeer nach Italien gelangt sind, weiter Richtung Norden zu kommen. Die französische Polizei fängt viele von ihnen ab und schickt sie zurück. Herrou half den Migranten und brachte sie über die Grenze nach Frankreich.

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DW | 10.02.2017

Milde Strafe für als Held gefeierten französischen Flüchtlingshelfer

Der französische Olivenbauer soll 200 Migranten aus Italien eingeschmuggelt haben und wurde so zu einem Vorkämpfer gegen die europäische Flüchtlingspolitik: Ein Gericht in Nizza fällte ein gnädiges Urteil.

Der 37jährige Olivenbauer hat Flüchtlinge ohne Papiere aus Italien über die Grenze geholt und auf seinem Hof im südfranzösischen Roya-Gebirgstal in Wohnwagen und Zelten beherbergt. Für viele wurde Cedric Herrou so als „Robin Hood“ der Flüchtlinge zu einer Symbolfigur in der europäischen Migrationskrise und als Held bejubelt. Wegen „Beihilfe zum illegalen Aufenthalt von Ausländern in Frankreich“ wurde er jetzt in einem vielbeachteten Prozess in Nizza zu einer Geldstrafe von 3000 Euro auf Bewährung verurteilt.

Das heißt, er muss nur zahlen, wenn er wieder gegen das Gesetz verstößt. Die Richter entschieden sich damit für ein mildes Urteil, die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Herrous Verteidiger Zia Oloumi nannte das Urteil „fair“. Die Richter hätten verstanden, dass der Angeklagte „aus humanitären Gründen“ gehandelt habe.

Der Fall Herrou hatte über die Landesgrenzen hinweg für Aufsehen gesorgt. Im August wurde der Landwirt kurzzeitig ins Gefängnis gesteckt, nachdem er versucht hatte, eine Gruppe Eritreer einzuschmuggeln. Der Staatsanwalt befand, Herrou handele aus menschlichen Beweggründen und habe sich nicht bereichert – und ließ ihn frei.

Herrou: Elend besteht weiter

Dieser machte weiter, und will auch jetzt weitermachen. „Trotz der Drohungen durch Staat und Justiz“ sowie einiger Politiker müsse man aktiv bleiben, zitieren ihn mehrere französische Medien. Denn dass Leiden der Flüchtlingsfamilien gehe ja auch weiter.

Herrou sieht sich als Verfechter der französischen Werte. Die Rechtswidrigkeit seines Einsatzes sei ihm durchaus bewusst, hatte er im Gerichtssaal erklärt, er wolle aber nicht tatenlos zum Komplizen einer verfehlten Flüchtlingspolitik werden. Unterstützung hat er im ganzen Land. Von Mittwoch bis Freitag organisierten Aktivisten Demonstrationen gegen das „Delikt der Solidarität“ in Lille, Paris und Nizza.

An der Grenze östlich von Nizza versuchen zahlreiche Migranten, die über das Mittelmeer nach Italien gelangt sind, weiter Richtung Norden zu kommen. Die französische Polizei fängt viele von ihnen ab und schickt sie zurück.

SC/HF (afpe, KNA, lemonde)

 

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