30. Juni 2016 · Kommentare deaktiviert für „Umstrittenes Gesetz: Dänische Polizei nimmt Asylbewerbern Geld ab“ · Kategorien: Nicht zugeordnet

Quelle: Spiegel Online

Das umstrittene „Schmuckgesetz“ trat schon im Februar in Kraft, nun hat die dänische Polizei offenbar erstmals durchgegriffen. Sie nahm einer Gruppe Asylbewerber knapp 80.000 Kronen ab.

Dänemark hat erstmals Vermögen von Asylbewerbern beschlagnahmen lassen und damit ein umstrittenes neues Gesetz umgesetzt. Kopenhagener Beamte nahmen fünf Iranern etwa 80.000 Kronen (umgerechnet 11.000 Euro) ab, berichtet die Reichspolizei. Die zwei Männer und drei Frauen im Alter von 26 bis 35 Jahren hätten versucht, mit falschen Papieren nach Dänemark einzureisen.

Dem sogenannten „Schmuckgesetz“ zufolge darf Asylbewerbern wertvoller Schmuck und Bargeld im Wert von über 10.000 Kronen abgenommen werden, um so ihren Aufenthalt mitzufinanzieren. Das Gesetz war bereits im Februar in Kraft getreten, bislang aber noch nicht angewendet worden.

Das Asyl-Gesetzespaket, in dem auch die Beschlagnahmung von Vermögen geregelt ist, hatte weltweit für Aufsehen gesorgt. US-Medien berichteten, Dänemark wolle Flüchtlingen bei der Einreise den Familienschmuck abnehmen. Integrationsministerin Inger Støjberg hatte gefordert, man solle Flüchtlingen auch Eheringe abnehmen. Tatsächlich sind persönliche Gegenstände wie Eheringe von den Zugriffen ausgenommen.

In der Schweiz ist das Konfiszieren von Flüchtlingsvermögen schon lange Praxis. Polizisten oder Grenzer greifen dort mitunter auch direkt in die Geldbörsender Flüchtlinge, wie erst vor einigen Monaten bekannt wurde. Einem Syrer hatten Polizisten gegen Quittung mehrere Tausend Franken abgenommen, wie das Schweizer Fernsehen berichtete. Der Selbstbehalt, den die Schweizer den Hilfesuchenden erlauben, liegt bei 1000 Schweizer Franken, das sind rund 915 Euro.

In Deutschland werden Asylsuchende nach dem sogenannten Fürsorgerecht behandelt wie jeder andere, der staatliche Sozialleistungen beantragt. Geld und Sachleistungen erhält erst, wer seine praktische Mittellosigkeit erklärt hat. Das geschieht in den meisten Unterkünften gleich bei der ersten Registrierung. Wird nachträglich Vermögen festgestellt, kann das mit den bislang erhaltenen Leistungen verrechnet werden.

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siehe auch: Zeit Online

Dänische Polizei nimmt Asylbewerbern Bargeld ab

Wer in Dänemark Asyl beantragt, muss Geld und Schmuck abgeben, um seinen Aufenthalt zu finanzieren. Nun wurde das umstrittene Gesetz erstmals angewandt.

Die dänische Polizei hat zum ersten Mal seit Einführung des umstrittenen Schmuckgesetzes Bargeld von Asylbewerbern beschlagnahmt. Kopenhagener Beamte nahmen fünf Iranern etwa 80.000 Kronen (knapp 11.000 Euro) ab, wie die Reichspolizei mitteilte. Die Gruppe aus zwei Männern und drei Frauen zwischen 26 und 35 Jahren hatte versucht, mit falschen Papieren nach Dänemark einzureisen.

Das heftig kritisierte Gesetz, nach dem Asylbewerbern wertvoller Schmuck und Bargeld im Wert von über 10.000 Kronen abgenommen werden darf, um ihren Aufenthalt mitzufinanzieren, war im Februar in Kraft getreten.

Das dänische Parlament hatte die Verschärfung der Asylregeln mit großer Mehrheit beschlossen. Der Familiennachzug wurde damit erschwert und die Dauer von Aufenthaltsgenehmigungen verkürzt. Der Sprecher der einwandererfeindlichen dänischen Volkspartei, auf dessen Unterstützung die Minderheitsregierung angewiesen ist, sagte: „Was wir den Flüchtlingen sagen: Wenn Sie nach Europa kommen wollen, machen Sie besser einen Bogen um Dänemark.“

Auch in Deutschland wird beschlagnahmt

Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muižnieks, hatte die Verschärfung der Gesetze in Dänemark kritisiert. Auch dänische Beamte äußerten Kritik. Der Kopenhagener Polizist Jacob Nielsen hatte auf Facebook geschrieben, er sei nicht angestellt, um Flüchtlinge zu plündern. „Ich denke da nur an meine Großeltern. Sie waren Widerstandskämpfer und würden sich im Grabe umdrehen beim Gedanken, wem ich da gerade ähnle“, schrieb Nielsen. Der Beitrag wurde mehr als 10.000 Mal geteilt.

Auch in Deutschland müssen Flüchtlinge einen Teil ihres Vermögens abgeben. Grundlage dafür sind die Paragrafen 7 und 7A des Asylbewerberleistungsgesetzes des Bundes, beide stammen aus den 1990er Jahren. In Bayern etwa dürften Flüchtlinge bei ihrer Ankunft 750 Euro Bargeld behalten, in Baden-Württemberg 350 Euro.

Im Jahr 2015 wurden in Dänemark 21.000 Asylanträge registriert. In Schweden waren es 163.000, in Deutschland knapp 477.00.

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