22. Februar 2016 · Kommentare deaktiviert für „Flüchtlinge in Israel: Knast oder Ausreise“ · Kategorien: Afrika, Israel · Tags: , ,

Quelle: Zeit Online

Israels Umgang mit afrikanischen Zuwanderern zeigt, wohin eine Flüchtlingspolitik führt, die auf Abschottung setzt.

Ein Gastbeitrag von Yarden Skop

Mit gerade mal 21 Jahren ist Brahane Tesfay bereits aus zwei verschiedenen Ländern geflohen. Seit einigen Monaten lebt er in einem kleinen Dorf in Norddeutschland und wartet darauf, dass die Behörden über seinen Asylantrag entscheiden. Erstmals seit sechs Jahren fühle er sich wieder sicher, erzählt er. In seiner Heimat Eritrea sei das nicht so gewesen. Und auch nicht in dem Land, in das er zunächst geflohen war: Israel.

„Ich bin wütend. Fünfeinhalb Jahre habe ich in Israel gelebt, bin dort zur Schule gegangen, habe Hebräisch gelernt, aber das half nichts. Sie wollten, dass ich gehe, nannten mich einen Eindringling“, sagt Tesfay. Viele Flüchtlinge, die in Israel waren, berichten Ähnliches. In den vergangenen Jahren haben um die 10.000 nach Israel geflohene Menschen das Land wieder verlassen. Die meisten stammen wie Tesfay aus Eritrea oder aus dem Sudan. Sie fürchten, andernfalls in einem der zwei Spezialgefängnisse zu landen, die der israelische Staat eigens für Zuwanderer betreibt. Die Geschichte von Tesfay sagt viel aus über den Umgang Israels mit seinen Zuwanderern. Sie erzählt von einer harten politischen Linie, von Zäunen, Gefängnissen und einem Streit um rechtsstaatliche Grundsätze.

Schätzungsweise 45.000 afrikanische Flüchtlinge halten sich derzeit in Israel auf, einem Staat mit gerade einmal acht Millionen Einwohnern. Die meisten Schutzsuchenden leben in den Stadtvierteln Neve Scha’anan und Ha’tikva im Süden von Tel Aviv, andere in den Städten Arad, Aschkelon and Eilat. Regelmäßig kommt es dort zu Auseinandersetzungen mit der einheimischen Bevölkerung. Viele verachten die Afrikaner, halten die oft jungen Männer für kriminell und gewalttätig. Ins Land gekommen sind die Flüchtlinge vor allem zwischen 2010 und 2012, illegal über die Grenze zu Ägypten, bis weit über tausend jeden Monat. Dann errichtete Israel einen Zaun. Im Jahr 2014 kamen nur noch 44 neue Flüchtlinge über Ägypten nach Israel. 2015 waren es 168. Der Zaun zeigt also Wirkung. Aber das ändert nichts daran, dass bereits Zehntausende im Land sind.

Kümmern sich die Behörden um sie? „Was ist das für eine Frage?“, entgegnet Tesfay. „Als Eritreer bekommt man in Israel bestenfalls eine Busfahrkarte nach Tel Aviv. Anfangs habe ich dort auf der Straße geschlafen, später in einem Park. Manche finden schnell eine Wohnung oder einen Job, andere nicht.“ In Kfar-Saba, einer nördlich von Tel Aviv gelegenen Kleinstadt, bekam er schließlich Arbeit. Wie viele Eritreer oder Sudanesen verdiente auch Tesfay sein Geld in der Küche eines Restaurants. Doch solange ihm kein Asyl bewilligt worden war, musste er alle zwei Monate zur Behörde, um seine vorläufige Aufenthaltsberechtigung zu erneuern.

Als es wieder einmal so weit war, habe ihm die Behörde mitgeteilt, dass er nach Holot gebracht werden solle. So erzählt es Tesfay heute. Holot ist ein Gefängnis für Asylsuchende. Grundlage für dessen Errichtung war das „Gesetz zur Verhinderung des Eindringens“. Offizielle Stellen in Israel bezeichnen Immigranten aus Afrika als „Eindringlinge“. Das entsprechende hebräische Wort mistanenim wurde schon in den fünfziger Jahren verwendet. Damals in Bezug auf Palästinenser, die nach dem Unabhängigkeitskrieg versuchten, nach Israel zu gelangen.

Die Behörden hätten ihn vor die Wahl gestellt, berichtet Tesfay: mindestens ein Jahr Haft in Holot oder 3.500 Dollar und die freiwillige Ausreise nach Uganda oder Ruanda. Er nahm das Geld und flog im Januar 2015 nach Ruanda. In der Hauptstadt Kigali habe man ihm dann seinen Pass abgenommen, sagt er. Polizisten hätten gedroht, ihn zurück nach Eritrea zu schicken. Weil ihn die eritreische Armee aber als Deserteur betrachte, wäre er dort im Gefängnis gelandet. Für 1.000 Dollar Schmiergeld habe man ihn in den Sudan weiterreisen lassen. Und von dort schlug er sich über Libyen, das Mittelmeer und Italien bis nach Deutschland durch. Im April beantragte Tesfay hier Asyl.

Knast oder Ausreise nach Uganda oder Ruanda – das scheinen die Standardalternativen für viele Flüchtlinge zu sein. Allein im vergangenen Jahr seien 2.900 Sudanesen und Eritreer in eines der beiden Länder ausgereist, berichtet das israelische Innenministerium. Sabine Hadad von der israelischen Einwanderungsbehörde betont, dass all diese Menschen freiwillig gegangen seien. Jeder habe ein Flugticket und 3.500 Dollar bekommen – genau so wie im Fall von Tesfay. „Eindringlinge aus dem Sudan und Eritrea werden von Israel nicht mit Zwang abgeschoben, obwohl das immer wieder behauptet wird, um die Öffentlichkeit in die Irre zu führen“, sagt die Behördensprecherin. Das Verfahren sei nach internationalem Recht völlig in Ordnung.

„Panische Angst, Nichtjuden ins Land zu lassen“

„Aber welches Schicksal erwartet diese Menschen?“, fragt Sigal Rozen von der israelischen Nichtregierungsorganisation Hotline for Refugees and Migrants. Wie Tesfay bleiben die meisten nicht in Uganda oder Ruanda, sondern brechen erneut auf – und wählen einen noch gefährlicheren Fluchtweg. Einige fielen in Libyen Terroristen zum Opfer. Andere starben beim Versuch, über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Die Menschenrechtlerin Rozen macht ihrem Heimatland schwere Vorwürfe: „Israel hat panische Angst davor, Nichtjuden ins Land zu lassen. Dem werden selbst jüdische humanistische Werte untergeordnet, etwa der Schutz von Leben und Hilfe für Bedürftige. Dabei wurde Israel einst selbst von Flüchtlingen errichtet“, sagt sie, „und heute kehren wir Flüchtlingen den Rücken zu?“

Asylanträge von Sudanesen wurden bislang ausnahmslos abgelehnt. Von den 5.573 Eritreern, die in Israel seit 2007 um Asyl bitten, waren nur vier erfolgreich. Das geht aus offiziellen Zahlen hervor, die ein Jahr alt sind. Zum Vergleich: In Europa liegt die Erfolgsquote für Eritreer zwischen 70 und 80 Prozent.

Israels Umgang mit Flüchtlingen ist das Ergebnis einer langen und heftigen Auseinandersetzung zwischen der Knesset und dem Obersten Gericht. Als die ersten Afrikaner ins Land kamen, war das israelische Rechtssystem darauf kaum vorbereitet. Nachdem sie bis zu 14 Tagen festgehalten worden waren, schickte man die meisten nach Tel Aviv – ohne zu wissen, ob sie dort jemals legal arbeiten könnten. Im Jahr 2007 entschied der Gerichtshof, 500 Flüchtlingen aus dem sudanesischen Darfur einen besonderen Status zu gewähren. Das war zwar kein Asyl, zwang aber die Politik, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Das tat sie auch. Und es folgte ein spektakulärer Schlagabtausch zwischen Legislative und Judikative. Dessen Ergebnis waren die sogenannten freiwilligen Abschiebungen nach Ruanda und Uganda.

Als die Zahl der Zuwanderer ein Jahr nach der ersten Gerichtsentscheidung langsam stieg, begann das Parlament über mögliche Gegenmaßnahmen zu debattieren. Doch Israel hatte 1951 die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben. Diese und andere internationale Vorschriften verboten es, Flüchtlinge aus Eritrea und dem Sudan in ihre Heimat abzuschieben. Also beschloss man, sie gar nicht erst ins Land gelangen zu lassen – und baute den Zaun an der Grenze zu Ägypten. Außerdem richtete man das erste Spezialgefängnis in Saharonim ein, falls es doch jemand schaffen sollte. Die Regierung bezeichnete es als „offene Anstalt“, weil die Insassen nur die Nächte dort verbringen mussten. Das allerdings wurde von der Justizverwaltung streng kontrolliert. Und da das Gefängnis weit entfernt von der nächsten Stadt liegt, bestand die Freiheit für die bis zu 1.800 Insassen nur auf dem Papier. Für eine Dauer von maximal drei Jahren durften illegal Eingereiste dort festgehalten werden. Im Herbst 2013 entschied der Oberste Gerichtshof jedoch, diese Praxis sei unverhältnismäßig.

Als Reaktion auf das Urteil ließ Israel zunächst einige Gefangene frei, schaffte dann aber eine neue Rechtsgrundlage und errichtete 2013 in Holot ein zweites Spezialgefängnis. Wie das in Saharonim galt auch dieses offiziell als „offene Anstalt“, lag aber abgelegen in der Wüste Negev. Eine zeitliche Obergrenze für die Unterbringung von Flüchtlingen gab es nun aber nicht mehr. Und wer sich nicht an die Regeln in Holot hielt, der musste mit einem Jahr regulärer Gefängnisstrafe ohne Freigang rechnen – und ohne Gerichtsverfahren. Kritiker betrachten das als klaren Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien.

Der frühere Innenminister Gideon Sa’ar, der damals die Errichtung von Holot politisch vorantrieb, lehnte eine Bitte um ein Interview ab. Sabine Hadad von der Einwanderungsbehörde erläutert jedoch, dass Holot aus zwei Gründen gebaut worden sei: einerseits um Eindringlinge mit dem Nötigsten versorgen zu können, andererseits um sie davon abzuhalten, sich irgendwo im Land anzusiedeln und eine Arbeit aufzunehmen. „Diese Maßnahmen sollen die finanziellen Anreize minimieren, nach Israel zu kommen“, sagt sie. Wer die Konsequenzen kenne, werde sich das gut überlegen. Schließlich werde er die hohen Ausgaben für seine Reise nach Israel hier nie wieder erwirtschaften können.

Ende 2013 wurden auch die ersten jener Afrikaner nach Holot geschickt, die bereits lange im Land lebten, mittlerweile Hebräisch sprachen, Wohnung und Arbeit gefunden hatten. Menschenrechtler wandten sich erneut an das Oberste Gericht, Afrikaner demonstrierten vor der Knesset, und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen kritisierte Israel. Im September 2014 entschied das Gericht, dass Holot widerrechtlich sei und binnen 90 Tagen geschlossen werden müsse, Haftstrafen ohne Prozess erklärte es für nichtig.

Wieder blieb die Knesset bei ihrer harten Linie. Ende 2014 verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz. Asylsuchende sollten nach ihrer Ankunft drei Monate in Saharonim und anschließend 20 Monate in Holot festgehalten werden. Arbeiten dürften sie nicht. Im August vergangenen Jahres ließ das Oberste Gericht das Gesetz zwar im Wesentlichen passieren, reduzierte die maximale Haftdauer jedoch auf ein Jahr. Holot und Saharonim blieben in Betrieb, doch Gerichtspräsidentin Miryam Naor kritisierte die Regierung scharf. Die Gesetzesänderung betreffe Menschen, „deren einziges Vergehen es war, illegal über die Grenze gekommen zu sein“, schrieb sie in einer Stellungnahme. „Als eine Bürgerin Israels wünsche ich mir persönlich mehr Mitgefühl mit diesen Menschen, selbst wenn man sie als Eindringlinge betrachtet.“

Das letzte Wort zum Umgang mit Flüchtlingen aus Afrika war aber auch das nicht. Vor wenigen Wochen trat eine weitere Fassung des Gesetzes in Kraft. Asylsuchende dürfen nun offiziell bis zu ein Jahr lang festgesetzt werden, ohne weitere Verlängerung. Neuankömmlinge werden für drei Monate in Saharonim eingesperrt und für die restliche Zeit in Holot. Danach gilt für sie, was für die meisten Schutzsuchenden bisher auch galt: In der Regel dürfen sie nach all der Abschreckung in Israel bleiben, selbst wenn ihr Asylbegehren abgelehnt wird.

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