19. Dezember 2015 · Kommentare deaktiviert für „Staaten sollen Gebote für Flüchtlinge abgeben“ · Kategorien: Deutschland · Tags:

Quelle: Deutschland Radio Kultur

Volker Meier im Gespräch mit Nicole Dittmer und Christian Rabhansl

Unterbringungskosten, soziale Spannungen und Beschäftigungschancen: Nach diesen Kritierien könnten Flüchtlinge in einem Bietersystem auf Bundesländer oder auf EU-Ebene verteilt werden, schlägt der Ökonom Volker Meier vor. Die, die keiner haben will, würden an der Außengrenze zurückgewiesen.

Der Wirtschaftswissenschaftler am ifo-Institut Volker Meier schlägt vor, Flüchtlinge nach marktwirtschaftlichen Kriterien zu verteilen. „Die zentrale Ebene bietet eine gewisse Zahl von Flüchtlingen mit gewissen Merkmalen an“, sagte er zu seinem Konzept am Donnerstag im Deutschlandradio Kultur. Je mehr Informationen zu den einzelnen Personen bereitgestellt werden könnten, desto besser sei es für diejenigen, die im Anschluss für die Betreuungsaufgabe bieten sollen. Diejenigen, die das günstigste Gebot abgeben, erhalten den Zuschlag.

Faktoren, die in die Gebote eingehen könnten, seien: Die Unterbringungskosten, die in verschiedenen Gemeinden – oder Ländern auf europäischer Ebene – unterschiedlich seien. „Es könnte eingehen, etwaige Einschätzungen von sozialen Spannungen, die lokal oder in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich sein können.“ Außerdem könnten Erwartungen über die Beschäftigungschancen eingehen. „Es könnte sein, dass man für Hochqualifizierte sogar Geld hergeben würde, um die ins Land zu holen, weil man sich erhofft, dass die später viele Steuern zahlen. Und für Niedrigqualifizierte, von denen man glaubt, dass sie sehr lange dem Sozialstaat zur Last fallen könnten, möchte man eine Kompensation haben.“
„Das Verfahren soll an den Außengrenzen eingesetzt werden“

Dem Einwand, dieses Bieterverfahren für Flüchtlinge, dass Flüchtlinge sozusagen zur Handelsware werden, klinge zynisch, hielt Meier entgegen: Die Alternative sei ein Verfahren, bei dem es ebenfalls einen Preis gebe, „der auf Null fixiert wird und ein Zwangsverfahren nach der vorgeschlagenen Quote.“ Das werde momentan praktiziert. Sein Verfahren habe den Vorteil der Freiwilligkeit. Es seien auch keine Strafzahlungen nötig. „Hintenrum werden ja diejenigen, die nicht aufnehmen ja die Kompensationszahlungen finanzieren.“ Es liege in ihrer Hand, ob sie daran durch eigene Gebote teilnehmen oder nicht.

Die Flüchtlinge, die in diesem Verfahren sozusagen übrig bleiben, die kein Aufnahmeland will, „die würden an der Außengrenze zurückgewiesen“, so Meier. „Dieses Verfahren soll an den Außengrenzen eingesetzt werden.“

Kommentare geschlossen.