Die Staatsanwaltschaft Melilla ermittelt nach Klage einer Menschenrechtsorganisation und einer Oppositionspartei Mellillas gegen den spanischen Gouverneur der Stadt sowie gegen die Guardia Civil und Polizei- wie Ausländerbehörden Melillas wegen der Schnellabschiebungen. Dabei handelt es sich um eine seit zwei Jahrzehnten existierende Praxis, die nach Recht und Gesetz wie auch nach dem Rückübernahmeabkommen zwischen Spanien und Marokko illegal ist. Die Betroffenen werden weder angehört noch identifiziert, es werden keine Protokolle angefertigt, die eigentlich vorab dem marokkanischen Staat überstellt werden müssten.
Im konkreten Fall geht um Schnellabschiebungen zwischen dem 07. und dem 10.02.2013. Damals durchbrachen vollbesetzte Autos und Kleinbusse die Grenzübergänge. Die Insassen, subsaharische Flüchtlinge, gelangten dadurch nach Spanien und wurden sofort im illegalen Schnellverfahren abgeschoben.
Inzwischen wurden die Grenzübergänge zu Zickzackkurven umgebaut, und die letzten Grenzübergangsdurchbrüche in den vergangenen Tagen erfolgte mit Motorrädern.
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