Süddeutsche Zeitung | 26.07.2017
Warum das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Flüchtlingspolitik uninspiriert, mutlos und hasenfüßig ist.
Kommentar von Heribert Prantl
Von den Dakota-Indianern stammt der Spruch: Wenn Du ein totes Pferd reitest, steig ab! Das tote Pferd ist in diesem Fall die sogenannte Dublin-Verordnung, die die Zuständigkeit für Asylverfahren in Europa regelt. Die Richter steigen aber nicht ab, sie rufen stattdessen: „Weiter so, weiter reiten.“ Sie tun so, als könne man mit der Dublin-Verordnung noch vorankommen. Fast jeder weiß, dass das nicht stimmt.
Man kann die Indianer-Weisheit in die Gegenwart übersetzen: Die Dublin-Verordnung ist dann so etwas wie der Diesel-Motor der Flüchtlingspolitik, nur noch schlimmer. Die Richter lassen ihn weiterstinken.
Die Dublin-Regeln bedeuten bekanntlich: Zuständig für die Asylprüfung und die Gewährung von Schutz ist der Staat, in dem ein Flüchtling zuerst ankommt. Das ist immer der Staat an der EU-Außengrenze. Die Richter scheren sich nicht sehr viel darum, was dort dann geschieht; sie scheren sich wenig darum, dass kleine EU-Grenzländer Hundertausende von Flüchtlingsverfahren unmöglich alleine bewältigen konnten und können. Die Richter erklären nur: Die anderen Staaten, die nach den Dublin-Regeln fein heraus sind, weil sie von einem Kranz anderer EU-Staaten umgeben sind (Deutschland zumal), dürfen ja, wenn sie mögen, den überlasteten Staaten freiwillig helfen. Anders gesagt: Solidarität ist freiwillig, Stupidität ist Trumpf.
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