09. August 2017 · Kommentare deaktiviert für EU nations start process of returning migrants to Greece · Kategorien: Griechenland · Tags: ,

Ekathimerini | 08.08.2017

European Union countries have begun the process of sending migrants who arrived in Europe via Greece over the last five months back to have their asylum applications assessed there.

EU rules oblige migrants to apply for asylum in the country they first enter. But the rules were suspended as hundreds of thousands of people, many of them Syrian refugees, entered Greece in 2015.

The European Commission recommended in December that EU countries gradually resume transfers to Greece of unauthorized migrants arriving from March 15 onwards.

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08. August 2017 · Kommentare deaktiviert für „Griechenland: Abschiebungen trotz Schutzlosigkeit und miserablen Bedingungen“ · Kategorien: Deutschland, Griechenland · Tags: , , ,

Pro Asyl | 07.08.2017

Die Situation für Flüchtlinge in Griechenland ist nach wie vor äußerst prekär, zum Teil katastrophal. Viele Schutzsuchende leben in Obdachlosigkeit oder in elenden Verhältnissen – darunter über 20.000 Kinder. Statt solidarisch mehr Menschen aus Griechenland aufzunehmen, bereitet Deutschland nun aber erste Dublin-Abschiebungen vor.

Sowohl das deutsche als auch das griechische Innenministerium bestätigten dem Nachrichten-Magazin Report Mainz, dass Dublin-Abschiebungen nach Griechenland wieder aufgenommen werden. Die Vorbereitungen für erste Überstellungen würden bereits getätigt. Dass die Zustimmung der griechischen Regierung die Folge massiven politischen Drucks ist, daran ließ der griechische Migrationsminister Mouzalas keinen Zweifel: »Es gab Druck aus EU-Ländern, dass wir wieder Abschiebungen nach Griechenland akzeptieren.«

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05. August 2017 · Kommentare deaktiviert für „Griechenland will Abschiebungen aus Deutschland wieder erlauben“ · Kategorien: Deutschland, Griechenland · Tags: ,

Süddeutsche Zeitung | 05.08.2017

  • Abschiebungen im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden 2011 aufgrund der unhaltbaren Zustände im griechischen Asylsystem ausgesetzt.
  • Die EU-Kommission hatte allerdings im Dezember festgestellt, dass die Abschiebungen nach Griechenland wieder aufgenommen werden könnten.
  • Bislang hatte Griechenland sich jedoch geweigert, die Flüchtlinge auch wieder aufzunehmen.

Demnächst soll es wieder möglich sein, Asylbewerber nach Griechenland abzuschieben. Das versicherte der griechische Migrationsminister Ioannis Mouzalas im Interview mit der ARD.

Seit 2011 waren Abschiebungen nach Griechenland im Rahmen der europäischen Dublin-Verordnung wegen der dort herrschenden Bedingungen im Asylsystem ausgesetzt. Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass Asylbewerber in das Land abgeschoben werden können, in dem sie zuerst die Europäische Union betreten haben beziehungsweise registriert wurden – in den meisten Fällen also Italien und Griechenland.

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27. Juli 2017 · Kommentare deaktiviert für „Das EU-Asylrecht bleibt ein System der Unverantwortlichkeit“ · Kategorien: Deutschland, Europa · Tags: ,

Süddeutsche Zeitung | 26.07.2017

Warum das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Flüchtlingspolitik uninspiriert, mutlos und hasenfüßig ist.

Kommentar von Heribert Prantl

Von den Dakota-Indianern stammt der Spruch: Wenn Du ein totes Pferd reitest, steig ab! Das tote Pferd ist in diesem Fall die sogenannte Dublin-Verordnung, die die Zuständigkeit für Asylverfahren in Europa regelt. Die Richter steigen aber nicht ab, sie rufen stattdessen: „Weiter so, weiter reiten.“ Sie tun so, als könne man mit der Dublin-Verordnung noch vorankommen. Fast jeder weiß, dass das nicht stimmt.

Man kann die Indianer-Weisheit in die Gegenwart übersetzen: Die Dublin-Verordnung ist dann so etwas wie der Diesel-Motor der Flüchtlingspolitik, nur noch schlimmer. Die Richter lassen ihn weiterstinken.

Die Dublin-Regeln bedeuten bekanntlich: Zuständig für die Asylprüfung und die Gewährung von Schutz ist der Staat, in dem ein Flüchtling zuerst ankommt. Das ist immer der Staat an der EU-Außengrenze. Die Richter scheren sich nicht sehr viel darum, was dort dann geschieht; sie scheren sich wenig darum, dass kleine EU-Grenzländer Hundertausende von Flüchtlingsverfahren unmöglich alleine bewältigen konnten und können. Die Richter erklären nur: Die anderen Staaten, die nach den Dublin-Regeln fein heraus sind, weil sie von einem Kranz anderer EU-Staaten umgeben sind (Deutschland zumal), dürfen ja, wenn sie mögen, den überlasteten Staaten freiwillig helfen. Anders gesagt: Solidarität ist freiwillig, Stupidität ist Trumpf.

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26. Juli 2017 · Kommentare deaktiviert für „Europäische Flüchtlingskrise vor Gericht“ · Kategorien: Europa, Kroatien · Tags: , , ,

DW | 26.06.2017

Die Folgen der großen Flüchtlingskrise 2015 und 2016 sind für Europa noch lange nicht vom Tisch. Zu schwierigen Rechtsfragen äußert sich nun der Europäische Gerichtshof.

Es geht um das Grundprinzip des europäischen Asylrechts: Während der Flüchtlingskrise hat Kroatien Tausende Migranten über die Grenze gelassen und deren Weiterreise nach Slowenien sowie nach Österreich organisiert. Damit sind beide Staaten bis heute nicht einverstanden und wollen Flüchtlinge zurück nach Kroatien schicken – doch die Betroffenen wehren sich.

Nach dem sogenannten Dublin-System ist in erster Linie derjenige EU-Staat für Asylverfahren zuständig, in dem ein Migrant nach einem illegalen Grenzübertritt zuerst den Boden der Europäischen Union betritt.

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13. Juli 2017 · Kommentare deaktiviert für „Europäischer Gerichtshof: Das Dublin-Abkommen wackelt“ · Kategorien: Europa · Tags:

Der Tagesspiegel | 12.07.2017

Ein Gutachten für den Europäischen Gerichtshof stellt die Asylpraxis der EU infrage. Es vertritt die Position, dass Ausnahmen zulässig seien.

DOMINIK STRAUB

Die beiden Fälle, über die der EuGH am 26. Juli zu entscheiden hat, betreffen einen syrischen Flüchtling sowie zwei afghanische Frauen. Sie waren 2015 zusammen mit einer Million weiteren Flüchtlingen, Vertriebenen und Migranten über die sogenannte Balkanroute nach Europa gelangt. Der Syrer hatte in Slowenien ein Asylgesuch gestellt, die beiden Afghaninnen in Österreich. Beide Länder lehnten die Anträge ab. Die Flüchtlinge seien nicht bei ihnen in die EU eingereist, sondern über Griechenland und Kroatien, hieß es zur Begründung. Laut dem Dublin-Abkommen sei aber derjenige EU-Staat für die Aufnahme und das Asylverfahren zuständig, in welchem der Antragsteller erstmals europäischen Boden betrete.

Es könnte sein, dass das nicht mehr lange gilt. Denn die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, die Britin Eleanor Sharpston, vertritt in einem Gutachten die Position, dass Ausnahmen von der gemeinsamen EU-Asylpraxis zulässig seien. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn Länder mit einer EU-Außengrenze mit „außergewöhnlich hohen Zahlen von Asylbewerbern“ konfrontiert seien. Dann bestehe nämlich das Risiko, dass sie nicht in der Lage seien, die Situation zu bewältigen und ihre Verpflichtungen bei Aufnahme und Versorgung einzuhalten. Griechenland und Kroatien hätten während der Flüchtlingswelle über den Balkan unmöglich alle Fälle der Ankommenden allein prüfen können, betont Sharpston in ihrem Gutachten.

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20. Juni 2017 · Kommentare deaktiviert für „Die EU-Aussen-Migrationspolitik: Abschottung erfordert langen Atem“ · Kategorien: Afrika, Europa · Tags: ,

NZZ | 20.06.2017

Der Türkei-Pakt hat sich für die EU bewährt, in Afrika tragen Versuche zur Drosselung der Migration noch kaum Früchte. Für Libyen gibt es kühne Ideen, aber keine einfachen Lösungen.

Niklaus Nuspliger

Auf der zentralen Mittelmeerroute dürfte 2017 eine neue Rekordzahl von Migranten nach Europa aufbrechen. Dennoch kommen die EU-Innenminister bei der Reform des Dublin-Systems nicht vom Fleck. Aufnahme und Umsiedlung von Flüchtlingen sind so umstritten, dass die Hoffnungen auf einen Durchbruch beim EU-Gipfel vom Donnerstag gering sind. Einigkeit herrscht aber im Ziel, die Migrationsströme einzudämmen – was aber völkerrechtlich und praktisch komplizierter ist, als es markige Sprüche suggerieren. In der Grenzpolitik führt kein Weg an der Kooperation mit Herkunfts- und Transitstaaten vorbei. Paradebeispiel ist der Pakt mit der Türkei, der allen türkischen Drohungen zum Trotz noch immer hält.

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12. April 2017 · Kommentare deaktiviert für „Dublin-Überstellungen nach Ungarn weitgehend ausgesetzt“ · Kategorien: Deutschland, Ungarn · Tags:

Flüchtlingsrat Niedersachsen | 11.04.2017

Flüchtlinge, die über Ungarn nach Deutschland einreisen, müssen laut Dublin III -Verordnung eigentlich dorthin zurück. Auf Überstellungen nach Ungarn will das BAMF aber zukünftig dann verzichten, wenn Budapest keine geeignete Unterbringung und faire Asylverfahren garantiert. Damit ist aber kaum zu rechnen.

Die Bundesregierung will Asylsuchende nur noch nach Ungarn abschieben, wenn die dortigen Behörden die EU-Standards der Unterbringung in jedem Einzelfall garantieren. Bei Dublin-Übernahmeersuchen an Ungarn muss demnach „bis auf weiteres“ von den dortigen Behörden eine Zusicherung darüber eingeholt werden, dass die Flüchtlinge gemäß EU-Richtlinie untergebracht sind und das Verfahren der EU-Richtlinie entspricht.

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11. April 2017 · Kommentare deaktiviert für „UN: Situation in Ungarn lässt Rückführung von Flüchtlingen nicht zu“ · Kategorien: Ungarn · Tags: , ,

DW | 10.04.2017

Das UN-Flüchtlingshilfswerk setzt sich dafür ein, Flüchtlinge nicht mehr aus anderen EU-Ländern nach Ungarn zu bringen. Migranten würden dort nicht angemessen behandelt, so die Kritik.

UN-Flüchtlingshochkommissar Filippo Grandi verlangte in Genf, solange Budapest seine „Praxis und Politik“ nicht an „europäisches und internationales Recht“ anpasse, müssten die EU-Staaten den Flüchtlingstransfer auf der Grundlage des Dublin-Abkommens aussetzen.

Die Dublin-Regeln sehen vor, dass Schutzsuchenden dort ihren Asylantrag stellen, wo sie zuerst EU-Boden betreten haben; notfalls müssen sie aus anderen EU-Ländern dorthin zurückgebracht werden. Die Regeln gelten für die EU-Staaten sowie für die Nichtmitglieder Schweiz und Norwegen.

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23. März 2017 · Kommentare deaktiviert für „Der Skandal heißt Dublin“ · Kategorien: Europa, Griechenland · Tags:

Zeit Online | 23.03.2017

Die europäischen Staaten halten sich selbst nicht an ihre Zusagen, wollen aber Flüchtlinge ins überforderte Griechenland zurückschicken. Das ist krass unsolidarisch.

Ein Kommentar von Lenz Jacobsen

Eigentlich reicht eine einzige Zahl, um zu zeigen, warum der europäische Umgang mit Griechenland in der Flüchtlingspolitik ein Skandal ist: 16.000. So viele anerkannte Asylbewerber warten laut der Europäischen Asylbehörde EASO in Griechenland auf ihre Weiterreise in andere europäische Länder. Die EU hatte sich darauf geeinigt, Flüchtlinge aus den Ländern am Rand, also Griechenland und Italien, in andere Staaten umzusiedeln. Damit die Lasten etwas fairer verteilt sind. Europäische Solidarität eben.

Aber in der Praxis ist Europa unsolidarisch. Insgesamt gerade mal 13.456 der bis September zugesagten fast 100.000 Personen wurden bis Anfang März umgesiedelt. Dabei ist alles bereit. Die 16.000 Menschen in Griechenland sitzen, metaphorisch und in manchen Fällen tatsächlich, auf gepackten Koffern. Aber sie sitzen da fest. Die anderen Länder nehmen sie einfach nicht auf. Sie halten sich nicht an ihre Zusagen. Sie lassen Griechenland allein. Das Land muss sich ja auch schon um die Unterbringung und die Verfahren aller Neuankömmlinge kümmern, die seit dem EU-Türkei-Abkommen die Inseln in der Ägäis nicht mehr verlassen dürfen. Das belastet die Behörden, den schmalen Haushalt und den sozialen Zusammenhalt in Griechenland.

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