07. Januar 2018 · Kommentare deaktiviert für Flüchtlinge in Israel: Operation „Beschleunigte Entfernung“ · Kategorien: Afrika, Israel · Tags: ,

FAZ | 06.01.2018

Israel will das umstrittene Flüchtlingslager Holot schließen – aber nicht aus Mitgefühl mit den Insassen. Sondern um noch härter gegen sie vorzugehen. Die Afrikaner sollen in Drittstaaten abgeschoben werden, notfalls mit Gewalt.

Von Stefan Tomik

Mitten in der Negev-Wüste, im Südwesten Israels, liegt das Lager Holot. Hinter stacheldrahtbewehrten Gitterzäunen leben mehr als tausend afrikanische Flüchtlinge. Besucher dürfen das Lager nicht betreten. Aber die Bewohner haben Bilder gepostet aus seinem Inneren. Sie zeigen kahle Räume mit nackten Neonröhren an der Decke und unappetitliche, bisweilen ekelige Essensrationen. Die Zimmer werden grundsätzlich mit zehn Mann belegt, freie Räume zugesperrt. Arbeiten dürfen die Bewohner nur im Camp. Für sechs Stunden erhalten sie 20 Schekel, das sind nicht einmal fünf Euro.

Seit seiner Eröffnung im Dezember 2013 ist Holot ein Zankapfel zwischen der Regierung und Menschenrechtlern. Die nennen es ein Gefängnis. Israels Minister für öffentliche Sicherheit, Gilad Erdan, nennt Holot „ein Hotel für Eindringlinge auf Kosten des Steuerzahlers“. Vor allem ist Holot ein Sinnbild für Israels gescheiterte Flüchtlingspolitik.

Laut der Regierung handelt es sich um eine „offene Einrichtung“. Theoretisch dürfen die Insassen das Lager tagsüber verlassen. Aber was sollen sie machen, tief in der Wüste, kurz vor der ägyptischen Grenze? Eine Busfahrt in die nächste Stadt, Beersheva, dauert eine Stunde und ist kaum bezahlbar. Morgens und abends müssen sich die Insassen in der Einrichtung melden, nach 22 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Und Holot wird tatsächlich vom israelischen Gefängnisdienst betrieben.

Schon im September 2014 befand das Oberste Gericht des Landes, dass die Insassen ihr Leben gar nicht mehr in der Hand hätten: Ihr „Alltag wird von Wärtern diktiert, die zu Durchsuchungen und Disziplinierungen befugt sind; der Eindringling kann jederzeit inhaftiert werden, allein aufgrund einer Verwaltungsentscheidung und ohne rechtliche Kontrolle“. Das Gefängnis Saharonim befindet sich gleich auf der anderen Straßenseite. Viele Flüchtlinge kennen es von innen, denn schon für kleinste Vergehen wie etwa eine verspätete Meldung beim Appell können sie dort landen.

Integration ist nicht das Ziel

Es gibt in Holot mittlerweile ein rudimentäres Bildungsangebot. So können die Insassen etwa Kurse in Englisch belegen, nicht aber in Hebräisch. Das ist kurios, aber kein Zufall. Denn die jungen Afrikaner in die israelische Gesellschaft zu integrieren, ist überhaupt nicht das Ziel der Regierung. Im Gegenteil. Der frühere Innenminister Eli Jischai, der Holot einst errichten ließ, gab als Ziel aus, afrikanische Flüchtlinge dort in die Verzweiflung zu treiben, damit sie Israel freiwillig wieder verlassen.

Und weil das in den vergangenen vier Jahren trotz Einrichtungen wie Holot nicht recht geklappt hat, zieht die Regierung jetzt noch härtere Saiten auf. Am Mittwoch segnete das Kabinett den Plan einer „beschleunigten Entfernung“ ab. Die Flüchtlinge sollen sich endlich in einen Drittstaat ausfliegen lassen – oder für unbestimmte Zeit ins Gefängnis kommen. Und weil den Haftanstalten eine Überlastung droht, erwägt die Regierung sogar Zwangsabschiebungen in Handschellen. „Die Eindringlinge haben eine klare Wahl“, sagte Ministerpräsident Benjamin Netanjahu. „Mit uns kooperieren und freiwillig gehen – oder wir müssen andere Werkzeuge anwenden, die uns den Gesetzen nach zur Verfügung stehen.“

Ab Februar soll es losgehen. Von der Abschiebung ausgenommen bleiben – vorerst – nur Härtefälle wie etwa Frauen und Kinder. Aber etwa 85 Prozent der Flüchtlinge sind Männer. Das Lager Holot soll im März geschlossen werden – vorausgesetzt, der Regierungsplan geht auf.

Afrikanische Flüchtlinge waren in Israel noch nie willkommen. Zwischen 2006 und 2013 sind nach offiziellen Angaben mehr als 60.000 eingereist, 20.000 haben das Land mittlerweile wieder verlassen. Die meisten stammen aus Eritrea und Sudan, zwei Staaten, in denen Menschenrechte mit Füßen getreten werden.

Eritrea ist für seinen jahrelangen harten Wehrdienst, Zwangsarbeit, Folter und das Verschwindenlassen von Dissidenten berüchtigt. In Darfur im Westen Sudans führt die Regierung Krieg gegen die schwarzafrikanische nicht-arabische Bevölkerung. Dörfer wurden niedergebrannt, Zivilisten massakriert.

Die meisten Flüchtlinge aus diesen beiden Staaten sind über Ägypten nach Israel gekommen, obwohl ihnen auf dem Sinai Todesgefahr drohte. Tausende Menschen wurden dort von Schleppern abgefangen und zur Erpressung von Lösegeld gefoltert. Manche blieben wochenlang in der Gewalt ihrer Peiniger, wurden regelrecht versklavt. Nicht wenige Flüchtlinge hatten eine Odyssee hinter sich, als sie die Grenze zu Israel passierten.

In den meisten westlichen Ländern haben Flüchtlinge aus Eritrea und Sudan sehr hohe Chancen, Asyl oder zumindest einen gesicherten Flüchtlingsstatus zu bekommen. Aber nicht in Israel.

Von einer Duldung zur nächsten

Die Regierung hält diese Menschen grundsätzlich für Wirtschaftsflüchtlinge. In der offiziellen Terminologie heißen sie „Eindringlinge“. Immerhin: Sie werden nicht in ihre Heimatländer abgeschoben, wo ihnen Folter und Tod drohen. Damit hält sich Israel an internationales Recht. Aber mittlerweile scheint jedes andere Mittel legitim, um die Afrikaner schnell wieder loszuwerden.

Die hangeln sich von einer Duldung zur nächsten. Sie müssen ihre Aufenthaltsgenehmigung alle paar Monate verlängern lassen. Einen Anspruch auf Krankenversicherung oder eine offizielle Arbeitserlaubnis haben sie dadurch nicht. Trotzdem wurde es bislang geduldet, dass die Afrikaner arbeiteten. Das müssen sie auch, denn vom Staat bekommen sie weder Geld noch eine Unterkunft. Ein neues Gesetz verlangt zugleich, dass Arbeitgeber 20 Prozent vom Lohn der Flüchtlinge einbehalten – bis diese das Land verlassen.

Tatsächlich arbeiten die Flüchtlinge oft unter prekären Bedingungen und verdienen weniger als den ohnehin niedrigen Mindestlohn. Sie verdingen sich in Restaurants und Hotels, als Küchenhelfer oder in der Putzkolonne, aber eine echte Perspektive, eine Chance auf Integration haben sie nie bekommen. Und das soll auch so bleiben.

Aufgegriffene Flüchtlinge schickten die Behörden lange Zeit mit Bussen nach Tel Aviv, wo sie sich weitgehend selbst überlassen waren. Die meisten blieben genau dort hängen, im Süden der Stadt, rings um den Fernbusbahnhof. Anfangs schliefen sie auf der Straße und in Parks. Mittlerweile wohnen die meisten von ihnen zusammengepfercht in kleinen, überteuerten Wohnungen. In den ohnehin vernachlässigten Stadtvierteln hat die Kriminalität zugenommen. Viele Anwohner fühlen sich nicht mehr sicher, und die israelische Gesellschaft ist in der Flüchtlingsfrage gespalten.

Die einen wollen den Afrikanern dauerhaft Schutz bieten und verweisen auf die Staatsräson: Wurde nicht auch Israel als ein sicherer Hafen für verfolgte Juden aus aller Welt gegründet? Viele israelische Organisationen setzen sich heute für die Flüchtlinge ein, demonstrieren und ziehen für sie vor Gericht. Sie argumentieren, dass die 40.000 Afrikaner nur 0,5 Prozent der Bevölkerung ausmachten. Und schließlich gebe es etwa doppelt so viele Gastarbeiter im Land, die auf geregelten Wegen kommen und in der Landwirtschaft dringend gebraucht werden.

Die anderen sehen in den Flüchtlingen eine Gefahr für die innere Sicherheit. Sie seien kriminell, brächten Krankheiten ins Land, spionierten für ihre Heimatstaaten. Und sie seien eine demographische Bedrohung der jüdischen Gesellschaft. Kurz: Diese Menschen müssen weg.

Der Strom ist versiegt

Die wachsende Unzufriedenheit und die zunehmende Einwanderung – im Jahr 2010 kamen Tausende Flüchtlinge monatlich – führte zu immer drastischeren Gegenmaßnahmen. Die Knesset nahm das „Gesetz zur Verhinderung der Infiltration“ von 1954, das auf palästinensische Terroristen zielte, und erweiterte es im Juni 2012 um Befugnisse zur Inhaftierung von Flüchtlingen. Die sollten – Härtefälle ausgenommen – für mindestens drei Jahre eingesperrt werden, ohne Prozess und ohne dass sie sich irgendetwas haben zu Schulden kommen lassen.

Das Oberste Gericht verwarf das Gesetz als verfassungswidrig, doch die Regierung ließ nicht locker und erließ ein neues. Nun sollten die Flüchtlinge ein Jahr ins Gefängnis und danach in eine „offene Einrichtung“ verbracht werden: Holot. Erstmals in seiner Geschichte verwarf der Oberste Gerichtshof das gleiche Gesetz noch einmal. Und die Knesset verabschiedete eine weitere Novelle. Heute müssen „Eindringlinge“ drei Monate in Haft, danach für höchstens zwölf Monate nach Holot.

Aber der Strom von Migranten ist schon seit Jahren versiegt. Denn die Regierung hat auch die Grenze zu Ägypten abgeriegelt. Seit 2013 schlängelt sich ein etwa sechs Meter hoher Metallzaun mit Betonstelen und Stacheldraht durch die Wüste. Aus Sicht der Regierung war das ein voller Erfolg: Die Zahl der Einreisen über die ägyptische Grenze sank um fast hundert Prozent. Aber was tun mit den Zigtausenden Afrikanern, die schon im Land sind?

Asyl sollen sie nicht bekommen. Von fast 14.000 Asylanträgen wurde bislang fast die Hälfte abgelehnt; nur zehn Menschen wurden als Flüchtlinge anerkannt. Der Rest der Anträge wird immer noch bearbeitet, teils seit Jahren. Flüchtlinge müssen manchmal Monate warten, bevor sie in einem einzigen Büro in Tel Aviv ihren Antrag einreichen dürfen. Das System sei völlig unzureichend, beklagt etwa die Organisation „Hotline für Flüchtlinge“. Ihre Mitarbeiter hätten beobachtet, dass Asylantragsteller wie in einem Polizeiverhör behandelt und eingeschüchtert würden.

Die Regierung setzt ohnehin auf eine andere Strategie, die neben Deportationen nach Holot auch Bargeld beinhaltet: 3500 Dollar und ein kostenloses Flugticket bekommt jeder Flüchtling, der zur Ausreise in einen Drittstaat bereit ist. Die Sache hat freilich ein paar Haken: Sein Reiseziel erfährt der Freiwillige erst im Abflugterminal. Und wie die bisherigen Erfahrungen etlicher Flüchtlinge zeigen, die das Angebot angenommen haben, lösen sich auch die verlockenden Versprechungen der israelischen Behörden – Rechtssicherheit im Zielland, Unterkunft, ein Job – alsbald in Luft auf.

Die Regierung macht ein großes Geheimnis um ihr Ausreiseprogramm. Offiziell ist nur: Es gibt Aufnahmeabkommen mit zwei Staaten, die aber unter Verschluss bleiben. Mittlerweile ist bekannt, dass es sich um Ruanda und Uganda handelt, auch wenn das nie bestätigt wurde. Dazu passt die Ankündigung von Ende November, dass Israel in Ruanda eine Botschaft eröffnen will. Angeblich erhält das Land für jeden abgeschobenen Flüchtling 5000 Dollar.

Einige tausend Afrikaner sollen das Angebot bereits angenommen haben. Doch nur sehr wenige registrierten sich beim Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, weshalb man es dort für schwierig hält, ihre Schicksale zu rekonstruieren. Journalisten und Menschenrechtsgruppen erfuhren von einigen Flüchtlingen, dass sie, in Ruanda angekommen, Schleppern überantwortet wurden. Man nahm ihnen die Papiere ab und machte ihnen klar, dass sie illegal seien und ihnen Haft drohe.

Amnesty nennt Regierungsprogramm „grausam“

Für ein paar Hundert Dollar wurden sie über die Grenze nach Uganda verfrachtet, waren aber auch dort nicht sicher. Immer wieder wurden sie von Polizisten und Schleppern um ihr Geld gebracht. Einige schafften es, sich nach Europa durchzuschlagen, andere bezahlten die Weiterreise durch Libyen und über das Mittelmeer mit dem Leben. Ein Sudanese klagte gegenüber einer BBC-Reporterin: „Ich bekam nichts von dem, was mir versprochen wurde.“

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen ist mittlerweile davon überzeugt, dass die freiwillig ausgereisten Personen „nicht angemessenen Schutz gefunden haben“. Viele hätten sich auf einen gefährlichen Weg in andere afrikanische Länder oder nach Europa begeben. Amnesty International nennt das Regierungsprogramm der „beschleunigten Entfernung“ „grausam“. Und Menschenrechtsaktivisten hoffen, die große Abschiebeaktion noch gerichtlich stoppen zu können.

Immerhin konnte eine Klage mehrerer Organisationen das Programm schon um zweieinhalb Jahre hinauszögern. Im vergangenen August stellte das Oberste Gericht in seiner Entscheidung schließlich zwei Bedingungen auf: Israels Abschiebeabkommen mit den Drittstaaten müssten ausdrücklich die Möglichkeit einer Zwangsabschiebung vorsehen (worüber zurzeit Unklarheit herrscht), und der Flüchtling muss im Zielland sicher sein. Genau darin sieht Dror Sadot von der „Hotline für Flüchtlinge“ einen Ansatzpunkt für eine neue Klage: „Wir prüfen gerade unsere rechtlichen Möglichkeiten.“

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