25. Dezember 2017 · Kommentare deaktiviert für „Flüchtling erzwingt Familiennachzug vor Gericht“ · Kategorien: Deutschland · Tags: ,

Zeit Online | 22.12.2017

Die Regierung hat den Nachzug von Familienmitgliedern für subsidiär Geschützte ausgesetzt. Doch nun erlaubt ein Gericht, dass die Familie eines jungen Syrers nachkommt.

Ein minderjähriger Flüchtling aus Syrien darf seine engere Familie nach Deutschland holen, obwohl die Bundesregierung den Familiennachzug für anerkannte Asylbewerber mit beschränkten Schutz bis Ende März ausgesetzt hat. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios zog das Auswärtige Amt seine Berufung gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zurück. Das hatte dem 16-Jährigen den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zugebilligt.

Sein Vormund hatte dem Bericht zufolge mehr als zwei Jahre lang versucht, eine Härtefallentscheidung zu erwirken. Das Auswärtige Amt wies ihn aber immer wieder ab. Die Richter erkannten darin einen schweren Verstoß gegen das Kindeswohl, das durch Grundgesetz, Europäische Menschenrechtskonvention und UN-Flüchtlingskonvention besonders geschützt sei.

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