25. September 2017 · Kommentare deaktiviert für „Weg frei für Massenabschiebung in die Türkei“ · Kategorien: Griechenland, Türkei · Tags: , ,

NZZ | 25.09.2017

Laut dem obersten griechischen Gericht ist die Türkei ein sicherer Drittstaat. Das könnte die Rückführung von Tausenden Flüchtlingen von den Ägäisinseln erheblich beschleunigen.

Markus Bernath, Athen

Donnerstags ist meistens Deportationstag. Dann steuert eine Fähre von Mytilini, dem Hauptort auf der griechischen Insel Lesbos, eine halbe Stunde nach Dikili, der nächstgelegenen Hafenstadt an der türkischen Küste. Die Zahl der Flüchtlinge, die bewacht von Beamten der europäischen Grenzschutzbehörde Frontex zurück in die Türkei gebracht werden, ist klein. 29 Personen waren es bisher in diesem Monat, 16 im August. Das könnte sich nun ändern.

Seit der Staatsrat in Athen, das höchste Gericht in Griechenland, am vergangenen Freitag ein lange hinausgezögertes Urteil fällte, ist der Weg zur Massenabschiebung von den griechischen Inseln frei. Mehr als 13 000 Menschen sitzen dort in überfüllten Lagern fest, manche schon seit eineinhalb Jahren. Und jeden Tag werden es nun mehr, denn das Geschäft der Schlepper läuft seit dem Sommer wieder gut.

Türkei als sicheres Drittland

Die Europäer – allen voran die deutsche Regierung –, die im März 2016 das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei schlossen, hatten sich das anders vorgestellt. Migranten, die auf illegalem Weg über das Meer von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, können zwar einen Antrag auf Asyl stellen – so war die Idee. Bewilligt wird er von den griechischen Behörden aber nur noch in Notlagen. Oder wenn ein Flüchtling nachweisen kann, dass ihm in der Türkei Gefahr für das eigene Leben droht. Alle anderen werden wieder zurück zur türkischen Küste gebracht. Für die Flüchtlinge soll die Türkei die Endstation sein – das ist die Prämisse des Abkommens. Und so haben es die griechischen Richter nun auch entschieden: Die Türkei ist ein sicherer Drittstaat.

Rechtlich wie politisch ist das Urteil gleichwohl heikel angesichts der Menschenrechtslage in der Türkei. Die Auslieferung von acht türkischen Soldaten hatte ein Gericht in Athen im vergangenen Jahr noch abgelehnt; sie waren nach dem Putsch im Juli 2016 nach Griechenland geflüchtet. Amnesty International kritisierte jetzt das Grundsatzurteil zum sicheren Drittstaat Türkei. Griechenland und die EU sollten keine Asylbewerber und Flüchtlinge in ein Land zurücksenden, in dem diese keinen wirksamen Schutz hätten, hiess es in einer Stellungnahme der Menschenrechtsorganisation. Amnesty dokumentierte Fälle, in denen syrische Kriegsflüchtlinge gegen ihren Willen von türkischen Sicherheitskräften zurück nach Syrien gebracht wurden. Die Direktorin von Amnesty International in der Türkei, Idil Eser, ist derzeit zudem in Haft, zusammen mit fünf anderen Menschenrechtlern.

Der Grund für die bis jetzt nur schleppend laufende Abschiebung von Flüchtlingen liegt in der Dauer der Asylverfahren bei der zuständigen griechischen Behörde, aber offensichtlich auch in Vorbehalten gegenüber der Türkei. So war bisher kein einziger syrischer Flüchtling, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, unter den seit März 2016 von den Inseln zurückgeführten insgesamt 1896 Migranten. Abgeschoben wurden Menschen, denen die griechischen Asylrichter wirtschaftliche Motive für die Flucht zuschrieben: Migranten aus Bangladesh, Pakistan und Nordafrika vor allem. Wie andere Insassen in den Lagern gaben auch manche Syrer und Afghanen auf und zogen ihren Asylantrag zurück.

Die griechische Asylbehörde veröffentlicht die Zahl der bisher in zweiter, letzter Instanz abgelehnten Asylbewerber nicht und bleibt auch auf schriftliche Nachfrage eine Antwort schuldig. Die Unruhe in den Lagern auf den Inseln soll nicht noch geschürt werden, so darf man mutmassen. Die EU-Kommission allerdings protokolliert diese Zahl regelmässig. Aus ihrem jüngsten Bericht über die Umsetzung des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei von Anfang September geht hervor, dass bisher 1695 Asylanträge auf den Inseln in letzter Instanz abschlägig beschieden wurden. Dazu kommen mehr als 1000 erfolglose Asylbewerber, die nicht in Berufung gingen.

Viele Flüchtlinge sind verschwunden

Nun taucht ein neues Problem auf: Negative Asylentscheide müssen den Antragstellern zugestellt werden. Das erweist sich mitunter als schwierig, denn ein Teil dieser Flüchtlinge ist offenbar verschwunden oder muss erst lokalisiert werden. Anfang des Monats führte die griechische Polizei im Lager Moria auf Lesbos sowie in einem kleinen Lager auf Chios Razzien durch. Festgenommene Flüchtlinge steckt sie in bewachte Bereiche in den Lagern; diese gibt es mittlerweile in Moria und auf der Insel Kos.

Vor dem Staatsrat in Athen klagten zwei syrische Asylbewerber aus dem Lager Moria auf Lesbos. Die Richter wiesen im vergangenen Februar zuerst die Klage gegen die Zusammensetzung der Asylberufungskomitees zurück; für ihre Entscheidung über die Türkei als sicheren Drittstaat nahm sich die Plenarversammlung des Staatsrats dann ein weiteres halbes Jahr Bedenkzeit. Das Urteil kommt zu einem prekären Zeitpunkt: Die Zukunft des Flüchtlingsabkommens gilt wegen der politischen Spannungen zwischen der EU und Ankara als unsicher. Die Lager sind weit überbelegt, auf Samos gar bis zum Dreifachen der Kapazität. Im Vormonat übernahm die griechische Regierung zudem die Versorgung der Flüchtlinge von den NGO. Seitdem gibt es erhebliche Mängel. «Das wird explodieren», sagt Lora Pappa voraus, die Direktorin von Metadrasi, einer griechischen Hilfsorganisation, die eine Vielzahl von Aufgaben bei der Versorgung der Flüchtlinge übernommen hat.

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