07. Dezember 2017 · Kommentare deaktiviert für „EU verklagt Ungarn, Tschechien und Polen“ · Kategorien: Europa, Ungarn · Tags: ,

Welt | 07.12.2017

Die EU-Kommission reicht gegen Ungarn, Polen und Tschechien wegen der Weigerung, Flüchtlinge aufzunehmen, Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. Damit landet der Streit über die Umverteilung zum zweiten Mal vor Gericht.

Im Streit über die Umverteilung von Flüchtlingen verklagt die EU-Kommission Tschechien, Ungarn und Polen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

„Ich habe viel versucht, die drei Mitgliedstaaten davon zu überzeugen …, zumindest ein bisschen Solidarität zu zeigen“, sagte der für Migrationsfragen zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos am Donnerstag in Brüssel. Leider habe es die bislang aber nicht gegeben. „Zu meinem Bedauern musste ich den nächsten Schritt tun“, sagte Avramopoulos.

Es gebe keine Hinweise darauf, dass die drei Mitgliedstaaten wie beschlossen Flüchtlinge aus den Hauptankunftsstaaten Italien und Griechenland aufnehmen wollten, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Ungarn und Polen haben bis heute noch überhaupt keinen Flüchtling aus dem Umverteilungsprogramm aufgenommen, Tschechien lediglich zwölf.

Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten die Umverteilung von bis zu 120.000 Asylbewerbern beschlossen. Mit dem Programm sollten die besonders belasteten südlichen Länder entlastet werden.

In der Zwischenzeit hat die Kommission die Zielmarke heruntergesetzt, unter anderem, weil nicht genug Flüchtlinge in den zwei Ländern für die Umverteilung infrage kämen, auch der EU-Türkei-Pakt spielte eine Rolle. Vor wenigen Wochen erklärte die Kommission, das Programm stehe vor seinem „erfolgreichen Abschluss“, nachdem mehr als 31.500 Personen umverteilt worden seien. Auf die Verpflichtungen der drei jetzt verklagten Staaten hat das aber keinen Einfluss, wie die Kommission schon damals klarmachte.

Avramopoulos zeigte sich trotz der Klage weiter zum Dialog bereit. Er bedauerte, dass es bei diesem „sensiblen Thema“ so weit gekommen sei, sagte er. „Ich glaube, dass es noch Raum und Zeit für einen Kurswechsel gibt. Wenn sie es tun, werden wir das stoppen.“

Der jetzt von der EU-Kommission angestoßene Prozess ist der zweite in dieser Angelegenheit vor dem EuGH. Ungarn und die Slowakei hatten bereits ihrerseits gegen die Umverteilung geklagt. Die Umverteilung sei weder geeignet noch nötig, um auf die Flüchtlingskrise zu reagieren, argumentierten sie. Daneben machten sie vermeintliche Formfehler des Beschlusses geltend. Der EuGH wies die Klage im September ab.

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