25. Oktober 2017 · Kommentare deaktiviert für „14 Männer nach Kabul abgeschoben“ · Kategorien: Afghanistan, Deutschland · Tags:

ARD Tagesschau | 25.10.2017

Ein Flugzeug mit 14 abgelehnten Asylbewerbern aus Deutschland ist in Kabul gelandet. Die Zahl der umstrittenen Abschiebungen nach Afghanistan steigt damit auf 128. Vor dem Start der Maschine gab es Proteste.

14 junge Männer sind nach ihrer Abschiebung aus Deutschland auf dem Flughafen der afghanischen Hauptstadt Kabul gelandet. Die Flüchtlinge hatten zuvor kein Bleiberecht in Deutschland erhalten. Es habe sich um elf Straftäter gehandelt; außerdem um drei Flüchtlinge, die im Rahmen ihrer Asylverfahren in Bayern die Klärung ihrer Identität verweigert hätten, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.

Sechs Bundesländer beteiligt

Den elf Straftätern werde Totschlag, sexueller Missbrauch von Kindern, Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung sowie Betrug vorgeworfen, so die Sprecherin weiter. An der sogenannten Sammelabschiebung waren die Bundesländer Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz beteiligt. Zuvor war unklar gewesen, aus welchen Bundesländern 13 der 14 Männer kommen.

Proteste vor Start des Flugzeugs

Vor dem Start des Flugzeugs am Flughafen Leipzig/Halle hatte es Proteste gegeben. Etwa 120 Aktivisten demonstrierten gegen die Abschiebung. Der sächsische Flüchtlingsrat sagte, es grenze an Mord, Menschen wissentlich in ein Kriegsgebiet abzuschieben. Seit Dezember 2016 sind nun 128 abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben worden.

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DW | 25.10.2017

Erneuter Abschiebeflug nach Afghanistan

Eine Gruppe von 14 abgeschobenen afghanischen Flüchtlinge ist am Morgen mit dem Flugzeug in Kabul eingetroffen. Gegner kritisieren die Rückführung angesichts der Sicherheitslage in Afghanistan als verantwortungslos.

Trotz der jüngsten Anschlagsserie in Afghanistan sind erneut abgelehnte Asylbewerber in das Land abgeschoben worden. Das Bundesinnenministerium in Berlin bestätigte, dass 14 Afghanen vom Flughafen Leipzig/Halle nach Kabul geflogen worden seien.

Darunter befänden sich elf Straftäter und drei Personen, die sich hartnäckig der Feststellung ihrer Identität widersetzt hätten. Bei den Delikten der abgeschobenen Straftäter handelt es sich dem Innenministerium zufolge um Totschlag, sexuellen Missbrauch von Kindern, Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung und Betrug.

An der Abschiebung hätten sich Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz beteiligt. Die Bundesländer sind für die Durchsetzung der Ausreisepflicht zuständig.

Scharfe Kritik von Aktivisten und Politikern

Am Dienstagmorgen hatten sich am Flughafen Leipzig-Halle nach Angaben der Organisatoren rund 150 Menschen versammelt und ein Ende der Abschiebungen nach Afghanistan gefordert. „Wir wissen nicht, wer in der Maschine sitzt, aber auch Strafgefangene dürfen nicht Gefahren ausgesetzt werden“, sagte die sächsische Linken-Politikerin Juliane Nagel.

Vergeblich hatte auch die Grünen-Politikerin und Vizepräsidentin des Bundestags, Claudia Roth, an Bundesinnenminister Thomas de Mazière (CDU) appelliert, die Abschiebungen zu stoppen. Sie erinnerte an 250 tote Zivilisten und Sicherheitskräfte, die allein in der vergangenen Woche in Afghanistan Anschlägen und Angriffen von Islamisten zum Opfer gefallen sind.

„Das Bundesverkehrsministerium warnt aus Sicherheitsbedenken sogar davor, den Flughafen von Kabul überhaupt anzufliegen“, sagte Roth. „Unter diesen Umständen stehen Abschiebungen nach Afghanistan in deutlichem Widerspruch zu unserer humanitären Schutzverantwortung.“

„Verneigung vor Rechtspopulisten“

Pro Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt nannte die Abschiebungen am Tag der Konstituierung des Bundestages „eine verantwortungslose Verneigung vor Rechtspopulisten“.

Der sächsische Innenminister Markus Ulbig dagegen verteidigte die Abschiebungen, es gehe es darum, „ein klares und deutliches Signal zu setzen“. Die Betroffenen seien „ausnahmslos ausreisepflichtig, das bedeutet, sie haben ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen und unter Beachtung aller Aspekte des Einzelfalls gibt es kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland“.

Die Rückführung der jungen Afghanen ist die siebte Sammelabschiebung in das Krisenland seit Dezember 2016. Mit den ersten sechs Flügen hatte die Bundesregierung nach offiziellen Angaben 114 zumeist junge Männer nach Afghanistan zurückfliegen lassen.

Nach einem massiven Anschlag vor der deutschen Botschaft in Kabul im Mai hatte die Bundesregierung die Abschiebungen für mehrere Monate ausgesetzt. Danach hatten Bund und Länder Abschiebungen nach Afghanistan auf drei Gruppen beschränkt: Straftäter, Gefährder – also Menschen, denen die Polizei einen Terrorakt zutraut -, und jene, die „hartnäckig ihre Mitarbeit an der Identitätsfeststellung“ verweigern. Abschiebungen in das Land sind umstritten, weil sich dort der Konflikt zwischen Regierung und islamistischen Taliban drastisch verschärft.

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