08. Oktober 2017 · Kommentare deaktiviert für „Familiennachzug gelingt nur in wenigen Fällen“ · Kategorien: Deutschland, Griechenland · Tags:

Zeit Online | 07.10.2017

Anerkannte Flüchtlinge haben das Recht auf Familienzusammenführung. Doch nur wenige Verwandte sind 2017 nach Deutschland nachgezogen – viele sitzen in Griechenland fest.

Die Bundesregierung verzögert genehmigte Familienzusammenführungen von Flüchtlingen mit ihren in Griechenland festsitzenden Angehörigen. Nur in 6,5 Prozent der Fälle im laufenden Jahr gelangten die Menschen auch nach Deutschland. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung.

Demnach erhielten von Januar bis September 2017 etwa 4.950 Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen Zusagen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für eine Weiterreise nach Deutschland. Tatsächlich überstellt wurden aber nur 322 von ihnen. In zwei Drittel der Fälle ging es um syrische Flüchtlinge, bei den übrigen vorwiegend um Afghanen und Iraker. 60 Prozent der Betroffenen waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Das Bundesinnenministerium begründete die Verzögerungen laut der Neuen Osnabrücker Zeitung mit dem logistischen Aufwand in Griechenland sowie mit Kapazitätsproblemen bei Bund und Ländern für Aufnahme, Betreuung und Unterbringung. Daher habe sich Deutschland im Frühjahr mit Griechenland über die Anzahl der zu überstellenden Angehörigen abgestimmt.

Aus einem Brief des griechischen Ministers für Migration, Ioannis Mouzalas, von Mai geht hervor, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Griechen dazu aufgefordert hat, die Ausreise der Angehörigen von in Deutschland lebenden Flüchtlingen aus Griechenland „vorübergehend zu verlangsamen“.

„Schluss mit den Tricksereien“

Die Linken-Politikerin Ulla Jelpke kritisierte die Bundesregierung: „Mit den Tricksereien und der rechtswidrigen Beschränkung des Familiennachzugs muss jetzt endlich Schluss sein.“ Wenn die Regierung ihrer Pflicht zur Aufnahme der Flüchtlinge nicht nachkomme, müssten diese zumindest das Recht erhalten, „auf eigene Faust zu ihren Angehörigen nach Deutschland reisen zu dürfen“.

Angehörige von Flüchtlingen haben nach der Dublin-Verordnung der EU einen Anspruch darauf, mit ihren in anderen EU-Ländern lebenden Familienangehörigen zusammenleben zu können. Die Überstellung muss demnach zügig, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Der Nachzug von Angehörigen steht anerkannten Flüchtlingen für die sogenannte Kernfamilie zu. Allerdings gibt es auch hier häufig Verzögerungen im Verfahren; dem UN-Kinderhilfswerk Unicef zufolge kann die Bearbeitung eines solchen Antrags zehn Monate bis zwei Jahre dauern.

Dissens zwischen Union und Grünen

Noch mindestens bis März 2018 ausgesetzt ist der Familiennachzug für Flüchtlinge mit dem eingeschränkten subsidiären Schutz, für die es keinen individuellen Verfolgungsgrund gibt; das betrifft vor allem Syrer, die vor dem Bürgerkrieg in ihrem Land geflohen sind. Für die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU, FDP und Grünen ist die Flüchtlingspolitik einer der schwierigsten Punkte: Viele Unionspolitiker wollen die Regelung zum Familiennachzug verlängern, während die Grünen eine solche Verlängerung strikt ablehnen.

Der Hamburger Rechtsanwalt Claudius Simon Brenneisen sagte ZEIT ONLINE, er halte die Aussetzung des Familiennachzugs für „sogar rechtswidrig im Sinne des Europarechts“. Im Moment gebe es nur für Menschen, die eine Anerkennung als Flüchtling haben, das Recht auf Familiennachzug. Wenn es nur um subsidiären Schutz gehe, sei diese Möglichkeit im Moment außer Kraft gesetzt: „Ich wünsche mir sehr, dass dieser Rechtsbruch bald beendet wird.“

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