04. Mai 2017 · Kommentare deaktiviert für „Tausende Flüchtlingskinder in Südosteuropa gestrandet“ · Kategorien: Balkanroute, Griechenland · Tags: , ,

DW | 04.05.2017

Nach Schätzungen von Unicef sind rund 25.000 Flüchtlingskinder in Südosteuropa gestrandet. Durch die schleppende Familienzusammenführung erlitten sie erhebliche emotionale Schäden, kritisiert das UN-Kinderhilfswerk.

Insgesamt hielten sich in Griechenland, Bulgarien, Serbien und weiteren Ländern der Region rund 75.000 Flüchtlinge und Migranten ohne klare Perspektive auf, teilte Unicef in Brüssel mit. „Obwohl sie ein legitimes Recht haben, zu ihren Familien in westeuropäischen Zielländern wie Deutschland und Schweden zu kommen, wissen die meisten gestrandeten Asylbewerber nicht, ob und wann ihnen die Weiterreise erlaubt wird“, hieß es.

Manche Mütter und Kinder hätten ihren Mann und Vater seit mehreren Monaten oder gar Jahren nicht gesehen. Der Prozess der Familienzusammenführung sei so schleppend und die Ungewissheit so groß, dass „beträchtlicher emotionaler Schaden und Angst“ bei den Kindern ausgelöst werde.

Mütter leiden unter Depressionen

Die Entwicklung der Mädchen und Jungen könne um Jahre zurückgeworfen werden, warnte Unicef. Auch Mütter litten unter Depressionen und Mutlosigkeit.

Die meisten Anträge auf Familienzusammenführungen betreffen Unicef zufolge Flüchtlinge, die in Griechenland gestrandet sind. Nach der weitgehenden Schließung der sogenannten Balkanroute ist der auf eigene Faust unternommene Weg von dort nach Mitteleuropa viel schwieriger geworden.

2016 seien in dem Land fast 5000 Anträge auf Familienzusammenführung gestellt worden, 700 von unbegleiteten oder von der Familie getrennten Kindern. In derselben Zeit seien nur rund 1100 Antragsteller von Griechenland aus in ihr Zielland gelangt.

gri/fw (epd, dpa)

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Zeit Online | 04.05.2017

Tausende Kinder sitzen auf der Balkanroute fest

In Griechenland, Bulgarien und im Westbalkan warten laut Unicef noch immer viele Flüchtlinge auf eine Weiterreise. Betroffen sind auch zahlreiche Kinder.

Laut UN-Kinderhilfswerk Unicef halten sich derzeit etwa 75.000 Flüchtlinge und Migranten in Griechenland, Bulgarien, Ungarn und im Westbalkan auf, ohne zu wissen, wann sie ihre Familien wiedersehen werden. Darunter seien etwa 24.600 Kinder, die sich in diesem „langwierigen Schwebezustand“ befänden. Die Unsicherheit könne zu schweren psychischen Störungen führen, warnt das Kinderhilfswerk in einer Mitteilung.

Dabei hätten die Betroffenen ein Recht darauf, zu ihren Familienangehörigen zu gelangen, die auf der Flucht in westeuropäische Länder wie Deutschland oder Schweden vorausgegangen seien, sagte der regionale Unicef-Direktor Afshan Khan. Trotzdem verlaufe der Prozess der Familienzusammenführung „langsam und ergebnisoffen“. Manche Mütter und Kinder hätten ihre Ehemänner und Väter seit Monaten oder Jahren nicht gesehen.
Unicef zufolge sind erwachsene Männer oft die ersten Familienmitglieder, die nach Europa fliehen. Der Rest der Familie komme später nach. Seit den Grenzschließungen im vergangenen Jahr und dem EU-Türkei-Abgekommen würden vermehrt Familienmitglieder in Transitstaaten festgehalten, von wo aus sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen müssten. Normalerweise dauere die Bearbeitung eines solchen Antrags zwischen zehn Monaten und zwei Jahren. Zudem hätten einzelne EU-Länder unterschiedliche Regeln.

In Griechenland haben laut Unicef im vergangenen Jahr knapp 5.000 Flüchtlinge einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Davon seien etwa 700 von Alleinreisenden oder von Kindern gekommen, die von ihren Familien getrennt seien. Bis zum Jahresende habe nur gut jeder fünfte Antragsteller sein Zielland erreicht. Regionaldirektor Khan forderte von den Staaten mehr Anstrengungen, damit die Familien schneller zusammenkommen können.
Union will Familiennachzug weiter einschränken

In Deutschland hatte der Bundestag Ende Februar vergangenen Jahres das Asylpaket II verabschiedet, das den Familiennachzug für Flüchtlinge einschränkt. Menschen mit subsidiärem Schutz müssen demnach zwei Jahre lang warten, bis sie ihre Familien nachholen dürfen. Als subsidiär schutzberechtigt gelten Personen, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, aber dennoch nicht zurückgeschickt werden, weil ihnen in der Heimat etwa Folter oder Todesstrafe drohen. Dazu zählen minderjährige Flüchtlinge und Syrer, die erst relativ spät nach Deutschland gelangt sind. Die Union will den Familiennachzug für diese Gruppe im Falle eines Wahlsiegs bei der Bundestagswahl im September weiter einschränken.

Trotz der neuen Regelung hat der Familiennachzug nach Deutschland zugenommen. Insgesamt hatten laut Zahlen der Bundesregierung im April etwa 267.500 syrische Flüchtlinge Anspruch auf Familiennachzug.

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