19. Dezember 2016 · Kommentare deaktiviert für „Geflüchtete als Datenmasse: Riesiger Datenpool für viele Behörden“ · Kategorien: Deutschland · Tags:

Quelle: Netztpolitik.org | 16.12.2016

Wer darf auf welche Daten von Geflüchteten zugreifen? Die Qualität in der „Verdatung“ dieser Menschen hat ein Niveau erreicht, das vor wenigen Jahren noch un­denkbar schien. Erhoben werden längst nicht nur Name und Herkunft, sondern auch Gesundheitsinformationen und biometrische Daten für die Asyl-Fingerabdruckdatei des Bundeskriminalamts. Der Datenberg ist auch Geheimdiensten zugänglich.

Es existiere kein geregeltes Verfahren der Registrierung mehr, die Behörden wüssten nicht mehr, wer sich in Deutschland aufhalte, die Innere Sicherheit sei gefährdet. So lauteten die Klagen von OrdnungspolitikerInnen angesichts der ab Mitte 2015 stark gestiegenen Zahl von Asylsuchenden. Das „Datenaustauschverbes­serungsgesetz“ sollte deshalb die Verwaltung der Geflüchteten optimieren und zugleich den datenmäßigen Zugriff von Polizei und Geheimdiensten sichern.

Dies ist ein Gastbeitrag von Dirk Burzcyk. Es ist eine gekürzte Fassung seines Beitrag in der aktuellen CILIP, Heft 111, S. 25-32. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der CILIP-Redaktion.

Zur effizienteren Verwaltung von Geflüchteten führte das Anfang Februar 2016 in Kraft getretene Gesetz zwei neue Instrumente ein: ein „Kerndatensystem“ und den „Ankunftsnachweis“, der mit einem aufgedruckten QR-Code den personenbezogenen Zugriff auf das Kerndatensystem ermöglicht. Damit ist eine neue Qualität in der „Verdatung“ von MigrantInnen erreicht, die vor wenigen Jahren noch un­denkbar schien. Die amtlich bestallten DatenschützerInnen hielten sich angesichts der Flüchtlingslage mit Kritik zurück, obwohl die Verletzung datenschutzrechtlicher Prinzipien wie der Datensparsamkeit offensichtlich ist. Von der aktuellen Adresse bis zur Bildungskarriere wird alles zentral gespeichert und ist für zahlreiche Behörden abrufbar.

Bislang im Ausländerzentralregister gespeicherte Daten.

Das Kerndatensystem enthält deutlich mehr Daten als bisher im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst wurden (siehe Abbildungen). Zugleich können nun Behörden direkt auf diese Daten zugreifen, die sie bislang nur auf Anfrage erhielten.

Neu im „Kerndatenbestand“ des Ausländerzentralregisters gespeicherte Daten.

 

Um wenigstens formal den Datenschutzanforderungen zu genügen, haben die jeweiligen Behörden nur Zugriff auf diejenigen Daten, die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlich sind und die jeweils gesondert gespeichert werden.

Wer kann auf welche der erweiterten Daten zugreifen? Einige Beispiele:

  • Gesundheitsämter: erfolgte Impfungen und durchgeführte Untersuchungen im Rahmen der Seuchenprävention,
  • ErbringerInnen von Sozialhilfe bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Gesundheitsdaten, Daten zum Stand des Asylverfahrens, zu Sprach­kenntnissen, zu Bildungsabschlüssen, zum Besuch eines Integrationskurses,
  • Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter haben weitgehend die gleichen Zugriffs­rechte, bei ihnen fallen lediglich die Gesundheitsdaten weg,
  • Jugendämter können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Daten zu Minderjährigen abrufen, lediglich der Zugriff auf Daten zum Bildungsstand bleibt ihnen verwehrt.

Grund für die Schaffung des neuen Kerndatenbestands waren wesentliche Effizienzverluste durch untereinander nicht kompatible Datenverarbeitungsprogramme der beteiligten Behörden. So mussten etwa häu­fig von der Bundespolizei bereits registrierte Asylsuchende beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch einmal registriert werden. Ziel war deshalb die „medienbruchfreie“ behördenübergreifende Kommunikation. Diese sollte sich einfacher und schneller über ein neues zentrales Datensystem als über eine konsolidierte IT-Infrastruktur der Behörden herstellen lassen. Ob allerdings etwa die datenschutzrechtlich erforderliche Aktualisierung der Daten (bei einem Umzug etc.) bei einer solchen Vielzahl von Behörden und Daten funktionieren wird, muss bezweifelt werden.

Neues Aufenthaltspapier für Asylsuchende

Damit die Behörden die Identität und die zugehörigen Datensätze der Asylsuchenden sicher feststellen bzw. finden können, erhalten diese einen fälschungssicheren „Ankunftsnachweis“ mit Lichtbild, Angaben zur Person und dem QR-Code für den Zugriff auf das AZR. Zusätzlich werden wie zuvor die Fingerabdrücke über die Asyl-Fingerabdruckdatei des Bundeskriminalamtes (BKA) zentral erfasst.

Im August konnte BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise in einer Kabinettssitzung Vollzug melden. Alle beteiligten Behörden verfügen nun über die notwendige IT-Infrastruktur, um die neuen Ankunftsnachweise ausstellen bzw. über sie auf die erforderlichen Daten zugreifen zu können. 7.200 sogenannte „Fast-ID“-Geräte wurden verteilt, um Fingerabdrücke erfassen oder prüfen zu können. Insgesamt wurden 110.000 Asylsuchenden neue Ankunftsnachweise ausgestellt, 126.000 Personen wurden im neuen Kerndatensystem erfasst.

Oberstes Ziel: Die Optimierung von Verwaltungsverfahren

In diesem Zusammenhang ist ein Blick auf die Reformprozesse der öffentlichen Verwaltung aufschlussreich, die mittlerweile auch Asyl- und Ausländerbehörden erreicht haben. Gemeint ist damit der Umbau der – gern als behäbig und unflexibel verspotteten – klassischen Verwaltung, deren wesentlicher Zweck die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen und die Rechtswahrung der BürgerInnen war, hin zu einem Verwaltungsapparat, der sich in erster Linie an betriebswirtschaftlichen Effizienzgesichtspunkten orientiert.

Für den entsprechenden Umgestaltungsprozess des BAMF und damit des gesamten staatlichen Aufnahme- und Asylsystems, konnte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière wohl niemand Besseren aussuchen als Frank-Jürgen Weise, der das BAMF seit September 2015 und noch bis Endes dieses Jahres leitet. Seit 2004 ist er Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA). In den Medien häufiger als „Manager“ denn als „Behördenleiter“ bezeichnet, realisierte er eine grundlegende Strukturreform der ehemaligen Bundesanstalt für Arbeit. Die BA soll nach dem Konzept des „New Public Management“ wie ein Dienstleistungsunternehmen arbeiten. Aus BürgerInnen wurden „KundInnen“. Die Beschäftigten der BA hatten sich daran zu gewöhnen, dass ihre Arbeitsleistung zur Effizienzsteigerung nun an vorher festgelegten Kennzahlen (Arbeitsvermittlungen, Quote verhängter Sanktionen etc.) gemessen wurde.

Und so war Weises wichtigste Vokabel bei der Vorstellung seines Konzepts, beispielsweise anlässlich einer Präsentation im Innenausschuss des Bundestages im Dezember 2015, die „Produktivität“ der Behörde. Diese fehle im BAMF, bei den MitarbeiterInnen und in den „Prozessen“. Die Unternehmensberatung McKinsey habe die „Abläufe“ mit dem Ergebnis analysiert, dass das Asylverfahren theoretisch an einem Tag erledigt werden könne. Das ist zwar offensichtlich Unsinn, weil die Glaubwürdigkeit und Kohärenz von Angaben im Asylverfahren nicht an einem Tag überprüft werden können, aber sei‘s drum. Dass Asylentscheidungen „nicht unter Druck getroffen werden“ sollten, ist an dieser Stelle eine groteske Aussage, wenn den MitarbeiterInnen zugleich aufgegeben wird, statt drei künftig fünf Entscheidungen pro Tag zu fällen. Für ihre Beratungsleistungen für das BAMF erhielten McKinsey, Ernst & Young GmbH und Roland Berger GmbH, die Weise seit 2004 treu begleiten, mindestens 11,5 Millionen Euro.

Nicht zuletzt waren das BAMF und seine Verwaltungsverfahren somit auch ein Versuchsfeld, wie im Hauruckverfahren die von Wirtschaft und neoliberalen pressure groups im Rahmen der offiziösen „IT-Gipfel“ der Bundesregierung geforderte Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gelingen kann. „Medienbruchfreie Kommunikation“ und Datenaustausch sind auch hier zentrale Stichworte ebenso wie „Interoperabilität“ von Datenverarbeitungssystemen. Daten sollen nach Möglichkeit nur einmal erfasst und dann je nach Bedarf zwischen den Behörden weitergegeben werden. Bedenken zum Datenschutz werden mit Verweis auf versprochene Effizienzsteigerung, Zeit- und Kostenersparnis für BürgerInnen und Verwaltungen (sprich: Personalabbau) beiseite geschoben.

Frühzeitige Aussonderung der Unerwünschten

Im Mittelpunkt der Überlegungen der neuen Hausspitze im BAMF (und der Beraterfirmen) steht die Effizienzsteigerung der Verfahrensabläufe unter dem Titel „integriertes Identitätsmanagement“. Ein Feldversuch fand mit dem sogenannten „Heidelberger Modell“ statt: Ab Oktober 2015 wurden Asylsuchende nicht mehr wie bislang lediglich mit einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) ausgestattet und dann ohne jede Registrierung auf die Kommunen verteilt. Stattdessen wurden sie zunächst verschiedenen „Bearbeitungsstraßen“ zugeordnet: Asylsuchende „mit guter Bleibeperspektive“ (Kategorie A), Asylsuchende aus „sicheren Herkunftsländern“ (Kategorie B), aus „übrigen Herkunftsländern“ mit längeren Zeiten für Informationsbeschaffung im Asylverfahren (Kategorie C) und „Dublin-Fälle“ (Kategorie D). Personen aus den Kategorien B und D sollen möglichst noch aus dem Registrierzentrum abgeschoben werden, während alle anderen auf die Kommunen verteilt werden.

Mittlerweile werden nach diesem Modell bundesweit 22 entsprechende „Ankunftszentren“ betrieben. Wie Weise dem Kabinett im August berichtete, könnten klar gelagerte Fälle nun in 48 Stunden erledigt werden. Wozu aber dann noch der aufwendig eingeführte „Ankunftsnachweis“ nötig ist, wenn doch Asylsuchende in diesem System innerhalb weniger Stunden ihren Asylantrag stellen können sollen und dann eine Aufenthaltsgestattung erhalten, bleibt das Geheimnis der Bundesregierung. Allerdings gibt es auch weiterhin jene Asylsuchenden, die nach dem alten System zunächst in die Erstaufnahmestellen der Länder kommen und nach erfolgter Antragstellung (manchmal aber auch schon vorher) auf die Kommunen verteilt werden – nach monatelangen Wartezeiten.

In jedem Fall bleibt der neue Kerndatenbestand des AZR das IT-technische Rückgrat dieses „Clusterings“, einschließlich der frühzeitigen und sicheren Identifizierung entweder nach dem Aufgriff an der Grenze oder in den Ankunftszentren. Die umfassende Speicherung dort gilt für alle Asylsuchenden (und jene „Illegalen“, die keinen Asylantrag stellen).

Zwar ist es unbestreitbar, dass den Mängeln der Verfahrensbearbeitung im BAMF nur mit Personalaufstockung jedenfalls kurzfristig nicht mehr beizukommen war. Die Missstände im deutschen Asylsystem sind auch nicht erst mit dem massiven Anstieg der Zahl der Asylsuchenden im vergangenen Sommer offensichtlich geworden. Lange Wartezeiten zwischen Antragstellung und Asylanhörung, Verfahrensdauern von einem Jahr und mehr bei einzelnen Herkunftsländern und personelle Unterausstattung des BAMF waren schon seit Jahren bekannt. Die Probleme sind auch jetzt keineswegs behoben.

Daten für Sicherheitsorgane frei Haus

Wie in der aktuellen Debattenlage nicht anders zu erwarten, wird der Datenberg auch den Sicherheitsorganen zugänglich gemacht. Zukünftig sollen Daten Geflüchteter zur Prüfung von Sicherheitsbedenken an die Geheimdienste des Bundes sowie das BKA und das Zollkriminalamt übermittelt werden. Diese können die übermittelten Daten speichern und nutzen, soweit es „zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben“ notwendig ist – eine unbestimmte Generalklausel, die zum Missbrauch geradezu einlädt. Der automatisierte Zugriff der Geheimdienste auf die AZR-Daten bleibt zwar in der Theorie beschränkt, kann aber mit dieser Regelung de facto umgangen werden. Wie beim „Konsultationsverfahren“ bei der Visavergabe legen das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt gemeinsam eine Liste derjenigen Herkunftsländer fest, bei denen eine solche Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden muss.

Allerdings existiert im BAMF ein „Automatisierter Datenabgleich“ (ADA); laufend werden also Fingerabdrücke und Personendaten von neu registrierten Flüchtlingen an BfV und BND weitergegeben. MitarbeiterInnen des BAMF sind gehalten, möglicherweise sicherheitserhebliche Erkenntnisse aus Asylanhörungen an die Dienste weiterzugeben, die dann wiederum versuchen, die Geflüchteten abzuschöpfen. Die dafür beim BND zuständige Tarnbehörde „Hauptstelle für Befragungswesen“ (HBW) ist zwar mittlerweile aufgeflogen und aufgelöst, ihre Aufgaben werden aber weiterhin in der Abteilung Beschaffung des BND wahrgenommen.

Außerdem darf nun auch das BKA automatisiert auf die AZR-Daten zugreifen – nicht allein auf die der Asylsuchenden, sondern auf die aller AusländerInnen in Deutschland. Vom Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland befinden sich Asylsuchende also fest im datenmäßigen Zugriff der Sicherheitsorgane.

Piktogramme von Pictofigo und Coucou Icons unter Creative Commons BY-SA 3.0

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